Das Unverständnis des Nichtverstehenden

Das von der Bundesregierung gewollte Kleinanlegerschutzgesetz hat, verständlicher Weise, zu etlichen Reaktionen aus der Finanzbranche, vor allem aus den Reihen der Crowdfunding- und Crowdinvesting-Portale, geführt. Und obwohl es sich bislang noch um Stellungnahmen mit sehr sachlichem Ton und viel Verständnis handelt, gibt es bereits heftige Kritik auf die Reaktionen der Schwarmfinanzierer. Eine besonders dümmliche Reaktion auf die berechtigte Kritik am geplanten Kleinanlegerschutzgesetz kommt ausgerecht vom Chefredakteur des auf nachhaltige Kapitalanlagen spezialisierten Magazins ECOreporter (die ECOreporter AG betreibt außerdem diverse Webseiten und Kapitalanlage-Newsletter). Der Artikel mit dem Titel „Crowdfunding: nichts begriffen – Kommentar von ECOreporter-Chefredakteur Jörg Weber“ (http://www.ecoreporter.de/artikel/crowdfunding-nichts-begriffen-kommentar-von-ecoreporter-chefredakteur-joerg-weber-14-11-2014.html, abgerufen am16.11.2014 um 20:05 Uhr) ist allerdings eine merkwürdige Ansammlung von Anfeindungen.

Die Kritik vom Herrn Weber richtet sich dabei nicht gegen das Gesetz im Allgemeinen oder die Crowdfunding- oder Crowdinvesting-Portale in ihrer Gesamtheit, sondern speziell gegen den Anbieter Companisto – korrekter: gegen die Stellungnahme von Companisto. Interessant dabei ist, dass die von Companisto angebrachte Kritik kein Alleinstellungsmerkmal ist, sondern vielmehr von vielen Kritikern vorgebracht wird. Fehlende Umsicht oder sein persönliches Unvermögen dürften als Ursache für die Form der Kritik jedoch ausgeschlossen sein, da Herr Weber durchaus respektable Erfahrungen als Journalist nachweisen kann. Die regelrecht bösartig wirkende Kritik dürfte vermutlich andere Gründe haben, die der Autor seinen Lesern leider nicht offenlegt. Dabei wäre das vermutlich das einzig Interessante, was der Artikel dann enthalten hätte.

Aber nun zurück zum Unverständnis. Entweder, Herr Weber hat es ein wenig schlecht formuliert (was, wie oben erwähnt aber unwahrscheinlich sein dürfte) oder aber er hat es schlicht und einfach nicht verstanden. Crowdfunding ist keine Anlageform sondern vielmehr ein Vertriebskanal mit bestimmten Randbedingungen! Es gibt auch Anbieter, die auf dem Prinzip von Crowdfunding (oder auch Crowdinvesting) Anlagen mit Wertpapierprospekt vertreiben. Sogar einige Fonds nutzen mittlerweile ähnliche Plattformen (in der Regel mit anderen Randbedingungen), nennen sie aber anders. Das Prinzip dahinter unterscheidet sich nicht wesentlich. Die Prospektpflicht ist kein Kriterium, um Eine Kapitalanlage einer Schwarmfinanzierung zuzuordnen oder nicht. Die Prospektpflicht in ihrer derzeitigen Ausführung ist ausschließlich völlig unnötige, teure und zeitlich überholte Scheiße!

Weiterhin wird von Herrn Weber kritisiert, dass Companisto die Mindestanlagesumme negativ bewertet. (Anmerkung: Herr Weber schreibt, dass Companisto „lamnetiert“. Vermutlich ist in diesem Fall „lamentiert“ gemeint.) Als Gegenargument für die völlig willkürliche Grenze von maximal 10.000 Euro bringt Weber (wie einfallsreich) Investoren an, die derart große Beträge oder gar ihre ganze Altersvorsorge durch Anlagen in Prokon verloren hätten. Ja was denn jetzt Herr Weber? Prokon hatte doch ein Wertpapierprospekt. Da stand doch alles drin! Und das, was bei Prokon möglicherweise illegal gelaufen ist, dass wäre auch mit einem Kleinanlegerschutzgesetz schief gelaufen! Dieser Vergleich ist nicht nur inhaltlich nicht schlüssig, sondern hinkt auch gewaltig. Außerdem argumentiert Companisto damit, dass durch die Begrenzung wichtige Lead-Investoren nicht mehr Teil einer Crowdfunding-Kampagne werden können. Derartige Lead-Investoren bedeuten in der Praxis übrigens mehr Anlegerschutz als jedes Wertpapierprospekt!

Ebenfalls als Schwachsinn abgetan wird der durch das geplante Kleinanlegerschutzgesetz verursachte Medienbruch, den Companisto kritisiert. Herr Weber führt dabei an, dass die Argumentation fehlender Drucker und Scanner in vielen Wohnungen nicht ausreichend sei. Das Ausdrucken und Versenden eines unterschriebenen Dokuments wäre vielmehr eine nötige Pause, zum Nachdenken. Damit hat er nicht ganz unrecht. Man kann so eine Zwangspause durchaus positiv sehen. Aber er hat dahingehend unrecht, als dass man heute auch Fristen (also gesetzlich vorgeschriebene Zwangspausen) in Onlineanwendungen implementieren kann. Was spricht dagegen und zwingt Anleger ins multimediale Mittelalter? Möchte die ECOreporter AG auch gerne wieder per Rauchzeichen publizieren? Ich denke doch, dass das nicht der Fall wäre. Dabei würde das beispielsweise zu einer deutlich prägnanteren Ausdrucksweise zwingen.

Den Bärendienst, den Companisto angeblich erwiesen haben soll, kann man sachlich nicht bestätigen. Was Herr Weber vergisst: Crowdfunding oder Crowdinvesting funktioniert nur mit zufriedenen Investoren. Also mit Investoren, die NICHT über den Tisch gezogen wurden. Negativschlagzeilen würden sich sehr, sehr schnell verbreiten und der Branche schaden. Daher haben die Plattformen ein erhebliches Interesse am Anlegerschutz! Gerade weil die Branche eine Alternative zu den Kapitalanlagen, die die etablierte Finanzbranche bisher entwickelt und vertrieben habt, darstellt, muss sie sich deutlich profilieren und als Alternative auch deutlich abheben. Das tun die meisten Plattformen. Sie tun das auf unterschiedliche Weise, aber die wesentlichen Merkmale sind Kommunikation und Transparenz.

Gerade Transparenz ist wichtig und spielt bei Kapitalanlagen eine entscheidende Rolle. Viele Kapitalanlagen oder auch Kapitalanlageprodukte kommen dieser Transparenz nicht nach. Zwar existieren gesetzlich vorgeschriebene Wertpapierprospekte, diese werden vom Anleger allerdings nicht genutzt. Kompakte Informationen, bspw. in Form einer „Prospektpflicht light“, wären da sehr viel sinnvoller.

Weber postuliert weiter, dass Companisto den Anlegerschutz im Sinne eigener Interessen nicht ernst nehme. Ob das so ist, müssen andere entscheiden. Allerdings ist diese Argumentation fast schon lustig. Denn eigentlich weiß jeder, dass man im Glashaus nicht mit Steinen schmeißen soll. Gerade einige Fonds, die von ECOreporter propagiert werden, halten es in Sachen Transparenz keinesfalls so vorbildlich, wie die meisten Portale für Schwarmfinanzierung. Zwar geben auch diese Anbieter pflichtgemäß an, dass ein Totalverlust drohen kann, allerdings nur im Kleingedruckten und nicht so prominent, wie beispielsweise das angegriffene Unternehmen Companisto. Außerdem propagieren angepriesene Fonds u.a. damit, dass man Freunde werben soll und im Falle einer erfolgreichen Vermittlung Provisionen auf die Zeichnungssumme, Zeitschriftenabonnements und Wein als Dankeschön dafür bekäme. Das wiederum ist quasi Werbung in sozialen Netzwerken, wenn auch in analogen Netzwerken der echten Welt. Die Anbieter dürften folglich kein ernsthaftes Interesse an Werbeverboten haben.

Herr Weber wirft anderen vor, dass sie nichts verstanden hätten, zeigt selbst aber deutlich, dass er selbst vermeintlich nichts verstanden hat. Allem Anschein nach, hat er die Kritik am geplanten Kleinanlegerschutzgesetz nicht richtig verstanden, das Prinzip der Schwarmfinanzierung nicht durchdrungen und von technischen Möglichkeiten und dem Internet hat er vermutlich ebenfalls keinen blassen Schimmer.

Was aber für seinen Berufsstand das Schlimmste ist: Der Titel des Artikels ist zunächst mal völlig belanglos und nichtssagend. Im Text wird dann jede Menge Kritik an einem ganz bestimmten Anbieter geübt, aber nicht erörtert, wer (vermutlich Companisto?) was genau nicht verstanden haben soll. Das ist schade!

Getagged mit: , , , , , , , ,
Veröffentlicht unter Allgemein, Finanzboulevard

Wo bleibt das große Donnerwetter?

Nachdem im Sommer ein erster Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes veröffentlicht wurde, wurde nun eine überarbeitete Version des Gesetzes im Bundeskabinett verabschiedet. Es ist geplant, dass die Regeln bis Sommer 2015 in Kraft treten sollen. Obwohl der erste Entwurf eine absolute Katastrophe war und auch die überarbeitete Variante lediglich um Nuancen Besserungen enthält, bleibt eine ernstzunehmende Gegenwehr der betroffenen Branchen aus.

Anstelle von öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen, wird zurückhaltend und auf möglichst widerwortarme Sachlichkeit bedacht argumentiert. Generell ist ein derart konstruktiver Umgang mit Problemen sinnvoll. Im Team einer Firma oder im Gremium eines Vereins kommt man mit derartigem Verhalten voran und kann eigene Interessen vertreten ohne die Gegenpartei zu verärgern. In der Politik funktioniert ein derartiges Vorgehen allerdings nicht. Wer hier den Schwanz einzieht geht unter. Auch die Geschichte zeigt, dass sich gewisse Freiheiten nur dann dauerhaft erhalten lassen, wenn man breit ist, dafür zu kämpfen.

Diese Kampfbereitschaft scheint den Betroffenen jedoch zu fehlen. Dabei könnten gerade die von dem Gesetzesentwurf stark betroffenen Crowdfunding- oder Crowdinvesting-Plattformen in der Öffentlichkeit stark auftreten und Gegenwehr leisten. Strategisch könnten sie sich sogar Verstärkung von Institutionen holen, die indirekt ebenfalls ein Interesse an Werbung in sozialen Netzwerken haben – nämlich den sozialen Netzwerken selbst.

Um es in aller Deutlichkeit zu formulieren: Wenn wir in Deutschland weiterhin aufstrebende Crowdfunding oder Crowdinvesting für die Finanzierung von Unternehmen und anderen Projekten haben wollen, dann hilft gegen die Regulierungswut der demoskopischen Politiker nur ein ausgewachsener und lang anhaltender Shitstorm! Dann kapiert auch Berlin, dass da was nicht funktioniert. Dort wird derzeit nämlich vergessen, dass der „regulierungsbedürftige“ Schwarm aus Wählerstimmen besteht. Das sollte man in Erinnerung rufen!

Natürlich gibt es neben den Vertretern der Schwarmfinanzierer weitere Betroffene. Geschlossene Fonds, Projekte auf solidarischer Basis (Wohnungsbau, Landwirtschaft etc.) und andere sollten ebenfalls gegen das geplante Kleinanlegerschutzgesetz mobil machen.

Die Interessenvertreter der betroffenen Branchen müssen ihren Kunden oder Anlegern klarmachen, was die neuen Regelungen wirklich bedeuten. Verständliche Beispiele und konkrete Zahlen. Man muss darstellen, wer die Profiteure des Kleinanlegerschutzgesetzes sind, ob es einen tatsächlichen Sicherheitsgewinn für Anleger gibt und welche Mehrkosten bei bisher vom Regulierungswahn verschonten Kapitalanlagen entstehen, die letztlich die Rendite der Anleger/Investoren schmälern.

Schon die im Gesetzesentwurf enthaltende Aussage, dass um des Regulierens Willen reguliert wird, sollte eigentlich viele freiheitsliebende Menschen auf die Barrikaden rufen. Vielleicht hilft es auch, dass man Anlegern und Wählern erklärt, dass auch mit dem neuen Kleinanlegerschutzgesetz ein zweites, drittes und xtes Prokon möglich ist.

Getagged mit: , , , , , , ,
Veröffentlicht unter Allgemein, Finanzboulevard

Fintech-Gefahr für Banken?

Das Jahr 2014 erscheint auf den ersten Blick als das Fintech-Jahr. Diverse Artikel, die den (Groß)Banken Trägheit unterstellen und aufgrund der fehlenden Innovationen einen für die Banken gefährlichen Umbruch prophezeien. Diese Gefahr soll von den eingangs erwähnten Fintech-Unternehmen ausgehen, die den Kunden modernere Lösungen anbieten und flexibler auf individuelle Bedürfnisse eingehen können sollen. Doch ist diese Gefahr tatsächlich so groß, wie vielfach propagiert? Und sind die Banken tatsächlich zu unfähig, um auf die veränderten Anforderungen der Kunden reagieren zu können? Sind die Innovationen der Fintechs wirklich so innovativ, dass sie eine ganze Branche umwälzen werden?

Richtig ist zunächst, dass die Finanzbranche in den letzten Jahren erheblich an Vertrauen verloren hat. Dieser Vertrauensverlust wird maßgeblich mit gewissen Gehalts- und Bonus-Exzessen sowie mit der rücksichtslosen Spielermentalität begründet, mit der auf Kosten von Anlegern eine Menge Geld verzockt wurde. Der Begriff Bankster macht deutlich, welches Bild ein breiter Teil der Bevölkerung von Bankern hat. Aus der Reihe der Banken kamen bisher nur sehr wenige ernsthafte Versuche dieses Bild zu verbessern. Auch das, ob von den Banken gewollt und verschuldet oder nicht, wird von den Kunden negativ bewertet. Auch die nicht existente individuelle Ausgestaltung von Dienstleistungen als Folge des Optimierungs- und Automatisierungswahns im Retail Banking wird von Kunden negativ aufgefasst.

Insbesondere jüngere Kunden nutzen daher zunehmend Angebote von Finanz-Dienstleistern, die nicht aus den Reihen der etablierten Banken stammen. Allerdings lässt sich über den Innovationsgrad der meisten Angebote streiten. In den meisten Fällen ist der Kundennutzen gering. Auch die Individualisierbarkeit vieler Angebote ist nicht ausgeprägter als beim Retail Banking der Großbanken. Lediglich in drei Bereichen schlagen die neuartigen Anbieter die klassischen Banken beim Kundennutzen deutlich: beim E-Payment, beim Mobile Payment und bei der Vermittlung kleinerer Kredite.

Zwar kann man durch die Verlagerung vieler Angelegenheiten vom Schreibtisch einer Bankfiliale auf den PC, Tablet oder Smartphone von einer technologischen Innovation sprechen. Die Entwicklungen diesbezüglich sind aber keinesfalls Erfindungen der Fintech-Unternehmen. Bereits vor etlichen Jahren gab es am Markt günstige Programme für Privatleute zum Management von Zahlungsverkehr unterschiedlicher Konten für den PC und mobile Schnittstellen für diese Software. Nur hat das die meisten Menschen damals nicht interessiert. Erst die Verbreitung von Smartphones mit Apps zum Kategorisieren, Tracken und Visualisieren von allem möglichen hat diesen Funktionen zu einer Nachfrage verholfen.

Dass diese Entwicklungen eine tatsächliche Gefahr für die Banken darstellt, muss derzeit allerdings bezweifelt werden. Das Privatkundengeschäft mit Krediten und beim Zahlungsverkehr ist für die meisten Banken nicht sonderlich profitabel. Daran dürfte auch die Einführung von Smartphone-Apps zur Kontoführung, Verwaltung und zum Beantragen von Krediten nicht viel ändern. Wenn man in diesem Zusammenhang auch die Umsonst-Mentalität der Privatkunden berücksichtigt, dann müssten diese zusätzlichen Angebote ebenfalls kostenlos angeboten werden. Und selbst, wenn einige Privatleute für hippe Fintech-Dienstleistungen Geld bezahlen, bleibt die Frage nach dem Gesamtmarkt. Auch, wenn das ein oder andere Fintech-Startup Geld mit seinem Angebot in den oben genannten Bereich verdient, bleibt die Frage danach, ob die erwirtschafteten Profite in Konkurrenz zu den profitablen Geschäften einer Bank stehen.

Lediglich im Bereich der Zahlungsdienstleistungen (E-Payment und Mobile Payment) haben die Banken ein riesen Geschäft schlicht und einfach verschlafen. Aber auch die aktuell im Trend liegenden Fintech-Startups haben ebenfalls schlechte Chancen, wenn sie jetzt mit der geschätzt tausendsten Mobile Payment Lösung in den Markt eintreten. Die heute großen Anbieter sind seit einer gefühlten Ewigkeit am Markt, verdienen Geld und sind mit Kapital hervorragend ausgestattet. Also geht auch in diesem Bereich, zumindest keine zusätzliche, Gefahr von Fintech-Startups für die Banken aus. So haben beispielsweise Unternehmen, wie Paypal, SOFORT oder Shopgate gegenüber neuen Fintechs Vorsprünge, die aktuell kaum aufzuholen sein dürften.

Anders sieht es in den Bereichen Kapitalanlagen und Vertrieb von Kapitalanlagen aus. Hier fehlen wirkliche innovative Lösungen bisher. Dabei könnten gerade hier wirkliche Innovationen geschaffen werden. Zwar gibt es auch hier Ansätze von Fintech-Startups, diese sind aber nicht viel mehr als Apps, die das Abschließen von Kapitalanlagen, das Verfolgen der Wertentwicklung und das Anpassen von Anlagezielen ermöglichen. Eine der Kernforderungen von Kunden nach mehr Transparenz wird damit aber nicht erfüllt.

Auch was die Öffnung von Märkten für Anleger (Privatanleger und semi-professionelle Anleger) angeht, haben weder Startups noch Banken bisher wirklichen Neuerungen geliefert. Hier bieten sich also Chancen für Fintech-Startups und Banken. Leidglich der direkte Zugang zur Anlageklasse Risikokapital wurde mittels Crowdfunding/Crowdinvesting ansatzweise geöffnet.

Wenn man vom Privatkundengeschäft in das Geschäft professioneller Finanzdienstleister schwenkt, eröffnen sich für Fintech-Startups ebenfalls eine Menge Möglichkeiten. Allerdings stellen diese keine Gefahr für die Banken dar. Vielmehr profitieren die Banken davon, da sie, wie andere Unternehmen auch, zunehmend Arbeiten an externe Dienstleister auslagern. Für Fintech-Startups und schon länger bestehende Fintech-Unternehmen ist dieser Markt demzufolge sehr interessant. So können sie hier insbesondere aufgrund ihrer Flexibilität gegenüber den starren IT-Strukturen der Banken Entwicklungen schneller vorantreiben. Die Gefahr besteht hier also nicht für die Banken selbst, sondern für ihre Dienstleister.

Die angebliche Gefahr für Banken, die von Fintechs ausgehen soll, ist aktuell nicht so dramatisch, wie oft propagiert.

Eine wirkliche Gefahr für die Banken geht vielmehr von den großen Internet-Unternehmen aus. Man stelle sich vor, Google und Co. erhalten die Genehmigung gewisse Bankdienstleistungen anzubieten. Dann werden diese Angebote früher oder später in Form von festen Bestandteilen in die Betriebssysteme gängiger Smartphones und Tablet-Computer integriert. Im Gegensatz zu den derzeit existenten Banken und ihren Dienstleistern wüsste der Anbieter dann außerdem sehr viel mehr über den Kunden und das mit ihm verbundene Risiko oder Wertschöpfungspotenzial.

Die größte Gefahr für die Banken geht allerdings von ihnen selbst aus. Märkte und Kunden verändern sich. Das erfordert zumindest eine Anpassung der angebotenen Dienstleistungen. Das findet bisher nicht in ausreichendem Maße statt. Noch besser ist man aufgestellt, wenn man es selbst schafft, eine Nachfrage nach etwas Neuem zu generieren. Dazu muss man aber die altbekannten Pfade verlassen. Insbesondere muss man aber auch den Mut haben, möglicherweise mit einem Projekt zu scheitern oder aber ein initiiertes Projekt vor Abschluss beenden.

Doch auch dann ist das Generieren von Innovationen kein Selbstläufer. Das gilt für Banken und Fintechs gleichermaßen. Es gelingt vor allem dann nicht, wenn man ausschließlich auf aktuelle Marktlagen reagiert. Die Frage, die sich Banken und Fintechs gleichermaßen stellen müssen ist, was sind die Anforderungen der Kunden, die in 10 Jahren über Kapital verfügen werden. Dafür müssen mehrere Szenarien durchgespielt und Lösungen dafür entwickelt werden. Diese müssen soweit in Richtung Marktreife gepusht werden, dass man dann kurzfristig reagieren kann. Die tausendste Smartphone-App wird weder den Banken gefährlich noch ein Fintech-Unternehmen zu einem respektablen Erfolg verhelfen.

Was allerdings gefährlich wird, ist die Ratlosigkeit, mit der die meisten Banken auf Veränderungen reagieren. Die Rechnung, früher oder später mal ein Startup zu kaufen, um damit dann eigene Versäumnisse ausbessern zu können, wird nicht aufgehen.

Getagged mit: , , , , , ,
Veröffentlicht unter Allgemein, Finanzboulevard

Das Kleinanlegerschmutzgesetz

Nach dem die Bundesminister Dr. Schäuble und Maas ihren Aktionsplan zum Schutze der Kleinanleger bekanntgegeben haben, haben die zuständigen Referenten in Berlin ganze Arbeit geleistet. Das Ergebnis ist ein „Entwurf eines Gesetzes Kleinanlegerschutzgesetzes“ (vgl. http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Gesetze/2014-07-28-kleinanlegerschutzgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=5, abgerufen am 30.07.2014 um 18:23 Uhr). Die erste Frage, die man sich beim Öffnen des Dokuments stellt: „Liest den Scheiß, der in den Ministerien entsteht, eigentlich irgendeine Sau Korrektur, bevor er der Öffentlichkeit präsentiert wird?“ Ja, ok, es ist nur ein Entwurf. Dennoch wird dieser Entwurf der Öffentlichkeit präsentiert und sollte wenigstens den Fauxpas „Entwurf eines Gesetzes Kleinanlegerschutzgesetzes“ nicht enthalten. Man hätte beispielsweise „Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes“ oder „Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der Kleinanleger“ oder „Entwurf eines Gesetzes zum Kleinanlegerschutz“ schreiben können. Aber „Entwurf eines Gesetzes Kleinanlegerschutzgesetzes“ geht einfach nicht, wenn man an einer derart exponierten Stelle Entwürfe im Namen des Gesetzgebers veröffentlicht! Setzen, Sechs!

Die zweite Frechheit ist, dass zur einführend erörterten Problemstellung und Motivation (Kurz zusammengefasst: Anleger haben Vermögenseinbußen erlitten, weil sie falsche Annahmen getroffen habe. Deshalb ist ihr Vertrauen und das unbeteiligter Dritter in den Kapitalmarkt gesunken.) eine Zielsetzung abgeleitet wurde, die (wenigstens) als fragwürdig zu bezeichnen ist, was nachfolgend begründet wird. Nur um einige Ziele zu nennen, sollen folgende Zitate aus dem Dokument dienen.

  1. „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen fortbestehende Regelungslücken geschlossen werden.“
  2. „Insbesondere soll die Transparenz von Vermögensanlagen weiter erhöht werden (…)“
  3. „Damit soll der Anleger die Seriosität und die Erfolgsaussichten einer Anlage einschätzen und eine informierte und risikobewusste Entscheidung treffen können.“
  4. „Durch verbesserten Schutz von Anlegern sollen Vermögensschäden verhindert werden und das Vertrauen in die in Deutschland angebotenen Finanzdienstleistungen und Produkte gestärkt werden.“

Diese Ziele lesen sich auf den ersten Blick und nur oberflächlich betrachtet gar nicht mal schlecht. Genauer betrachtet zeigt sich aber etwas sehr gefährliches! Insbesondere Punkt 1 ist höchst dramatisch und stellt einen massiven Einschnitt in unsere Freiheitlich demokratische Grundordnung dar! Auf Deutsch steht da nämlich, dass man des Regulierens wegen reguliert. Gesetze zur Regulierung von bisher nicht regulierten Sachverhalten als Selbstzweck sind ein Einschnitt in unsere verfassungsmäßig garantierte Freiheit! Ein Grundprinzip unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung ist es nämlich, dass prinzipiell alles erlaubt ist, was nicht explizit verboten ist oder einem anderen schadet. Folglich gibt es eigentlich keine Notwendigkeit, dass eine Regelungslücke geschlossen werden muss! Insbesondere dann nicht, wenn deren Schließung das als Begründung verwendete Problem nicht löst. Denn nirgendwo in dem gesamten Dokument wird ein Zusammenhang zwischen den Regelungslücken und angeblich entstandenen Schäden hergestellt. Ohne einen solchen Zusammenhang stellt die Forderung lediglich eine unbegründete gesetzliche Regelung dar, die ausschließlich Geld kostet, niemandem etwas nutzt (außer vielleicht gewissen Politikern) und zudem für noch mehr Komplexität und Intransparenz sorgt.

Damit wäre man bei Punkt 2. Angeblich soll die Transparenz erhöht werden. Wie obenstehend beschrieben, wird aber genau das Gegenteil umgesetzt. Außerdem ist es problematisch, wenn man einerseits von Transparenz spricht, auf der anderen Seite aber ein KLEINANLEGERschutzgesetz entwirft, obwohl es den Begriff des Kleinanlegers bisher in keinem anderen Gesetz gibt. Vielmehr wird dort von Privatanlegern gesprochen. Weiterhin sollte man zu Zeiten der Antidiskriminierungsgesetze Anleger auch nicht nach klein und groß unterscheiden und damit nach ihrem Geldbeutel bewerten. Denn das, was für den einen klein ist, kann für den anderen schon sehr groß sein. So wäre der Verlustfall von 10.000 € für eine Person mit geringem Einkommen erheblich schmerzvoller als ein Verlust in Höhe von 30.000 € eines Millionärs. Beides sind aber Privatanleger und die Beträge noch in einer Höhe, dass sie nach derzeitiger Gesetzeslage gleichwertig schutzbedürftig sind.

Punkt 3 schlägt dem Fass den Boden aus. Da soll der Anleger überprüfen können, ob eine öffentlich angebotene Kapitalanlage seriös ist. Moment mal! Alle Kapitalanlagen sollen einer gewissen Regulierung unterworfen werden und sogar die kleinen Angebote der Schwarmfinanzierer sollen bei der BaFin registriert werden. Ja, mit welchem Zweck denn, wenn man offenlässt, ob sie seriös sind oder nicht? Welchen Mehrwert erhält der Anleger dadurch denn? Dass er frei entscheiden darf, ob er sein Geld seriös oder unseriös investiert? Wo liegt dann der Unterschied zum Ist-Zustand? Angenommen, der Kleinanleger erkennt, dass es sich bei der angebotenen Kapitalanlage um ein unseriöses Angebot handelt, was hat dann die BaFin vorher bei der Registrierung erkannt? Vermutlich nur den Zahlungsbeleg für den Verwaltungsvorgang. Das ist doch totaler Schwachsinn!

Mit Punkt 4 wird wieder so eine Wischiwaschischeiße formuliert, die alles und nichts heißen kann. Abgesehen davon zeigt sie, worum es wirklich geht: Das Vertrauen in die Finanzindustrie soll gestärkt werden, damit wieder mehr Menschen Geld in irgendwelche regulierten Produkte investieren, woran der Staat und die etablierte Finanzbranche blendend verdienen. Der Anlegerschutz ist dabei in Wirklichkeit scheiß egal! Vermögensschäden werden mit den Lösungsvorschlägen des Gesetzesentwurfs keine verhindert! Ganz im Gegenteil: Durch den „neuen Sicherheitsgewinn“ werden viele Anleger ihre Anlageentscheidung in sehr risikobehaftete Anlageformen weniger kritisch hinterfragen!

Noch frecher ist die Tatsache, dass im Dokument die Existenz weiterer Lösungsalternativen anstelle des vorgeschlagenen Gesetzes verleugnet wird. Das ist schlicht und ergreifend falsch und wird einem Land, wie Deutschland es gerne sein möchte, nicht ansatzweise gerecht!

Inhaltlich gibt das Kleinanlegerschutzgesetz wenig Sinnvolles her. Lediglich die Tatsache, dass die BaFin zur Untersagung öffentlicher Angebote unter bestimmten Umständen ermächtigt wird ist sinnvoll. Allerdings zeigen sich auch Mängel in der Umsetzung. Auch das bonierte Festhalten an der Prospektpflicht als zentrales Instrument für Anlegerschutz, was auch im vorliegenden Entwurf durch Erweiterungen geschieht, zeugt nicht von der Praxistauglichkeit des Gesetzentwurfs.

Da die Begründung für die Schaffung des Gesetzes mangelhaft ist und auch die inhaltlichen Ziele nicht ansatzweise erreicht werden (teilweise sogar das Gegenteil der Fall ist) muss man von einem Kleinanlegerschmutzgesetz anstatt eines Anlegerschutzgesetzes sprechen. Es kann nicht sein, dass ein Gesetz, welches Anlegerschutz bieten soll, lediglich Protektionismus und weitere Zusatzregeln bietet, die weder Transparenz noch Vertrauen in irgendwas schaffen. Auch die regelrecht putzig wirkenden Werbeeinschränkungen sind an Einfältigkeit kaum zu überbieten.

Das einzig zunächst Positive: Je nach Umfang der Kosten für die Registrierung, könnte es für die Crowdfunding-Plattformen (Crowdinvesting-Plattformen) nun leichter werden, vernünftige Beteiligungen bis zu einer Gesamtsumme von 1 Mio. Euro anbieten zu können. Falls die Registrierungskosten der Vermögensanlagen für die Schwarmfinanzierer aber mit mehreren tausend Euro verbunden sein sollten, bleibt das Ganze nichts weiter als ein Schildbürgerstreich. Man könnte alternativ aber auch eine Mischung aus demoskopischem Aktionismus, Zynismus, blankem Hohn und Protektionismus unterstellen.

Getagged mit: , , , , , , , , , , , , , ,
Veröffentlicht unter Crowdfunding, Finanzboulevard

Das Glaskugelproblem von Schufa und Co.

Bereits Anfang des Jahres hat der BGH in Karlsruhe entschieden, dass die Schufa ihre Berechnungsformel für den sogenannten Credit Score nicht offenlegen muss. Darauf und auf die damit zusammenhängende Problematik sind wir bereits in unserem Artikel „Warum die BGH-Entscheidung bezglich der Schufa-Berechnungen eine Frechheit ist“ (http://blog.smallcapservice.de/28/01/2014/warum-die-bgh-entscheidung-bezueglich-der-schufa-berechnungen-eine-frechheit-ist/) eingegangen.

Das Gericht räumt der Schufa und auch anderen Auskunfteien das Recht ein, dass die Berechnungsformeln für den durchaus relevanten Credit Score und andere wirtschaftskenzahlenähnliche Scores nicht offengelegt werden müssen. Das ist prinzipiell zunächst nicht tragisch. Allerdings gibt es, insbesondere für die Banken, die Kredite vergeben und vom Gesetzgeber zur Prüfung der Bonität verpflichtet sind, ein massives Problem: Da die Auskunfteien ihre Berechnungsformeln nicht offenlegen, kann niemand nachvollziehen, wie der Score-wert zustande kommt.

Die Auskunfteien geben an, dass zur Berechnung ihrer diversen Scores mathematische Verfahren angewendet werden, die wissenschaftlich anerkannt seien. Diese Behauptung ist zunächst mal nichts anderes als eine Behauptung und „wissenschaftlich formal“ nicht haltbar. Oder drastischer ausgedrückt: Die Behauptung, dass die Credit Scores auf wissenschaftlich gesicherten Verfahren basieren müsste man als falsch bezeichnen!

Was bedeutet wissenschaftlich gesichert? Diese Frage vollumfassend zu beantworten ist nicht einfach. Daher soll hier auf eine Mindestanforderung verwiesen werden, die in der Wissenschaft bei wissenschaftlichen Ergebnissen erfüllt sein muss: die Veröffentlichung der Ergebnisse in international anerkannten und der wissenschaftlichen Qualitätssicherung unterliegenden Fachzeitschriften. Wissenschaftliche Qualitätssicherung bedeutet, dass die Artikel vor der Veröffentlichung anonym mehreren anerkannten Wissenschaftlern zur Überprüfung überlassen werden. Diese Wissenschaftler prüfen formale und inhaltliche Sachverhalte, insbesondere den Wissensstand und die Richtigkeit gemachter Angaben. In manchen Fällen werden die Ergebnisse vor dem beschriebenen Verfahren einer öffentlichen Diskussion in Fachforen gestellt.

Für die „Wissenschaftlichkeit“ der Verfahren von Schufa und Co. bedeutet das, die Unternehmen mindestens die Fachartikel offenlegen müssten, auf denen die Verfahren basieren, um Behauptungen über die wissenschaftliche Basis der Scores hinauszuposaunen. Solange diese Fachartikel nicht offenliegen, können auch die Banken nicht prüfen, ob die von den Auskunfteien zur Verfügung gestellten Scores überhaupt für die Bonitätsprüfung geeignet sind. Im Sinne des Gesetzgebers (vgl. § 18 KWG) bedeutet das, dass das Geschäftsmodell eigentlich gar nicht zu dem Zweck verwendet werden dürfte, aus dessen Grund es überhaupt existiert.

Noch viel drastischer: Die Score-Werte, die die Auskunfteien berechnen müssen von ALLEN als Kennzahlen gesehen werden, die mit gewürfelten, in der Glaskugel erspähten oder im Kaffeesatz gelesenen Kennzahlen auf eine Stufe zu stellen sind.

In der Fernsehsendung (Zoom) vom 23.07.2014 des ZDF (http://www.zdf.de/zdfzoom/httpzoom.zdf.dezdfzoomzdfzoom-5991578.html-34159242.html) vergleicht ein Sprecher der Schufa das verwendete Berechnungsverfahren mit dem Vorgehen von Meteorologen. Diese Behauptung ist vermutlich allerdings als völliger Blödsinn! Denn zunächst mal werden Wetterdaten mittels Verfahren berechnet, die sowohl numerischer als auch statistischer Natur sind. Des Weiteren liegen die Differentialgleichungen der Strömungslehre, der Thermodynamik sowie die statistischen Verfahren (z.B. Kringing-Interpolation oder das russische Pendant dazu) allen interessierten Menschen in diversen Bibliotheken und dem Internet zur Einsicht zur Verfügung. Das Know-how liegt dabei in der numerischen Umsetzung und Verkopplung der Gleichungen, also letztlich in der Konditionierung der Eingangsdaten und im Lösungsalgorithmus.

Dieses Know-how der Datenhandhabung, Konditionierung und der Lösungsalgorithmus stehen bei der Forderung nach Offenlegung der Verfahren der Schufa gar nicht zur Diskussion. Zur Diskussion steht lediglich die Offenlegung der Verfahren, die ja angeblich ohnehin wissenschaftlich gesichert und damit veröffentlicht sind.

Abschließend muss man der Schufa noch mit auf den Weg geben, dass sowohl die Geheimhaltung der angewandten Verfahren als auch der Vergleich ihrer Scorings mit Wettervorhersagen dämlich sind. Die Art der Geheimhaltung negiert streng genommen die Existenzberechtigung der Schufa und jeder, der die Prognosesicherheit von Wettervorhersagen kennt, weiß, wie gut man sich darauf verlassen kann. Insbesondere lokal sind diese Prognosen oft nicht aussagekräftig. Das Creditscoring ist allerdings eine ausschließlich lokale Aufgabe.

Getagged mit: , , , , ,
Veröffentlicht unter Finanzboulevard

Kriminalität ist schlecht zu regulieren

Die Bundesminister Heiko Maas und Dr. Wolfgang Schäuble möchten sich der stärkeren Regulierung des grauen Kapitalmarktes widmen. Das erscheint nach den jüngsten Skandalen (S&K, Infinus, etc.) zunächst sinnvoll. Der graue Kapitalmarkt gilt unter vielen als das Sammelbecken für Kapitalanlagebetrüger und Abzocker schlechthin. Insbesondere Stimmen von Anlegerschützern und aus der regulierten Finanzbranche fordern, dass der graue Kapitalmarkt vollständig reguliert werden muss und bestimmte Anlagen für kleine Privatanleger nicht mehr zugänglich sein dürften.

Beispielsweise zitiert das Handelsblatt in einem Online-Artikel (vgl. http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/anleger-und-verbraucherrecht/tv-kritik-hier-treffen-sich-zwei-gierige-seite-all/10212222-all.html, abgerufen am 17.07.2014 um 12:00 Uhr „Mister Dax“ Dirk Müller, der in einer Fernsehsendung des MDR (vgl. http://www.mdr.de/exakt/die-story/infinus-dresden100.html, abgerufen am 17.07.2014 um 12:04 Uhr) u.a. sagte, dass gewisse Anlageprodukte für Privatanleger nicht mehr zugänglich sein dürften, dass der Staat eine Fürsorgepflicht hätte und auch Profis oftmals kriminelle Machenschaften nicht ohne weiteres erkennen würden. Die erste Aussage ist schlicht und ergreifend populistische Scheiße. Freien Bürgern das freie Handeln zu untersagen widerspricht unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung vollständig und ist absolut unakzeptabel. Herrn Müller verbietet man ja schließlich auch nicht, dass er sich zu Sachverhalten äußern darf, obwohl er dafür keinerlei Qualifikationen besitzt. Die beiden anderen Aussagen, also die Fürsorgepflicht des Staates und die komplizierte Erkennung krimineller Machenschaften, sind allerdings vollkommen richtig! Da es sich hier aber um sehr wichtige Punkte (jedenfalls die zweite und dritte Aussage) handelt, sollen diese nachfolgend als eine Art Agenda genutzt werden.

Aber zurück zum eigentlichen Problem. Die permanente Wiederholung der Aussage, dass der graue Kapitalmarkt nicht unter staatlicher Aufsicht stünde, macht die Aussage nicht richtiger! Auch der graue Kapitalmarkt unterliegt den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland! Dazu gehören unter anderem das von Politik und Fachverbänden so hoch gelobte Wertpapierprospektgesetz und diverse andere Gesetze, die es eben NICHT jedem erlauben, beliebige Kapitalanlagen beliebig zu vertreiben. So dürfen Kapitalanlagen eben nur von Personen vertrieben werden, die eine dazu erforderliche Erlaubnis besitzen. Alle, die das nicht machen, handeln kriminell!

Und selbst dann, wenn man den sogenannten grauen Kapitalmarkt „reguliert“, ist das weder ein Gewinn an Sicherheit noch an Transparenz für den Anleger. Vielmehr suggeriert das eine Sicherheit, die faktisch nicht existiert. Oder zahlt irgendeine der regulierten Institutionen des „weißen Kapitalmarktes“ Anlegern das Geld zurück, welches diese schlicht und ergreifend verzockt haben? Wer setzt sich für die Kreditnehmer ein, die beim Abschluss von Kreditverträgen schon fast systematisch über den Tisch gezogen werden? Was ist mit Immobiliendarlehen, bei denen dem Sachbearbeiter der Bank bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses klar war, dass das Darlehen dem Häuslebauer in wenigen Jahren um die Ohren fliegt und das Haus dann in die Zwangsversteigerung geht? Was ist eigentlich mit den Schäden, die durch Absprachen bei Leitzinssätzen entstanden sind? (Da das ganze so kompliziert ist, dass es eh keine sau versteht, klagt auch niemand…)

Skandale um Einzelfälle von „Fehlverhalten“, wie man vermeintlich systematischen Betrug in der Welt der regulierten Kapitalmarktteilnehmer auch gerne nennt, gibt es zahlreich. Die Konsequenzen sind vergleichsweise lächerlich, wenn überhaupt existent. Zwar werden in jüngster Zeit zunehmend hohe Geldbußen verhängt, allerdings bringt das den Geschädigten hinterher auch nichts. Oder wie viele Zwangsversteigerungsverfahren werden eingestellt, weil der Immobilienbesitzer bei der Immobilienfinanzierung falsch beraten wurde? Und warum werden die Preis- und Leistungsverzeichnisse für bestimmte Kreditangebote nicht öffentlich gemacht?

Die Begründung, warum man gerne alle Kapitalanlagen „regulieren“ möchte ist vielschichtig. Da sind einerseits populistische Politiker, die etwas Opium im Volk verteilen wollen. Außerdem sind da diverse Berufe, die ohne die Regulierung schlicht und ergreifend niemand bräuchte. Auch Fachanwälte profitieren von zunehmend komplexen Regelungen, weil man so häufiger auf ihre Dienste angewiesen ist. Letztlich ist auch die mächtige Finanzindustrie bestrebt, die Eintrittshürden in die eigenen Reihen hoch zu halten. Man will schließlich nicht mit den Schmuddelkindern spielen. Wenn man das nämlich tun würde, wären weder hohe Managergehälter noch hohe Provisionen und Boni vertretbar. (Kleine Anmerkung am Rande: Wir sprechen in vielen Fällen darüber, dass Personen, sogenannte Finanzexperten, die wissentlich riskanteres Glücksspiel als Hundewetten betreiben, hohe sechsstellige Jahresbezüge erhalten. Während man dem Spielsüchtigen, der seine Rente zur Hunderennbahn oder in die Spielbank trägt landläufig für einen Idioten oder ein armes Schwein hält, werden Personen, die exakt das gleiche Verhalten an den Tag legen, Finanzexperten, nur weil sie im Maßanzug dummes Zeug faseln.) Außerdem wollen die etablierten Institutionen der Finanzindustrie auch weiterhin an möglichst allen Geschäften, die getätigt werden, profitieren. Der so oft angeführte Anlegerschutz ist aber letztlich scheiß egal. Faktisch existiert er weder seitens der Politik noch seitens der Finanzbranche. Lediglich einige Interessensvertreter und Anlegerschutzanwälte haben ein ehrliches Interesse daran. Leider haben diese Menschen keine Lobby.

Um das zu verdeutlichen, kann man sich vor Augen halten, dass die so hochgelobte und dem Anlegerschutz dienende Prospektpflicht für Wertpapiere ausschließlich ein Instrument zur Vernichtung von Anlegergeldern ist. Zwar prüft die BaFin Wertpapierprospekte formal, leider jedoch nicht inhaltlich. Für 6.500 € sollten Anleger allerdings eigentlich erwarten, dass die BaFin auch wirklich prüft und nicht nur den Mindestinhalt an Kapitelüberschriften bestätigt. Die derzeitige Verfahrensweise sorgt schlicht und ergreifend dafür, dass 6.500 €, die eigentlich den Anlegern gehören, völlig sinnlos verbrannt werden.

Hier vernachlässigt der Staat seine Fürsorgepflicht aufs Schärfste! Der größte Schwachsinn an der derzeitigen Prospektpflicht ist außerdem, dass diese Dokumente so umfangreich und so komplex gestaltet sind, dass selbst einfache Kapitalanlagen für den berühmten Otto-Normalverbraucher nicht mehr zu durchdringen sind. Abgesehen haben die wenigsten Anleger die Zeit, sich mit oft 100 und mehr Seiten trockenster Informationen auseinanderzusetzen. Die Prospektpflicht ist in der derzeitigen Fassung völlig realitäts- und praxisfern.

Stattdessen sollte man eine Prospektpflicht light (vgl. http://blog.smallcapservice.de/15/07/2014/prospektpflicht-light/) einführen, die darüber hinaus außerdem maschinenlesbar ist. Damit könnten Anleger nicht nur Informationen in einfacher und knapper Form einsehen, sondern auch automatisch diverse Kapitalanlagen vergleichen und gegenüberstellen. Ein derartiges Prospekt könnte auch deutlich kostengünstiger (ca. 50 €) von der BaFin gebilligt werden. In Verbindung mit der Prospektpflicht light müssen außerdem weitergehende Befugnisse für die BaFin und verbindliche Klarverträge für Kapitalanlagen (vgl. http://blog.smallcapservice.de/18/10/2013/klarvertraege-fuer-kapitalanlagen/) geschaffen werden. Beispielsweise muss es den Aufsichtsbehörden möglich sein, jederzeit Einblick in die Bücher zu bekommen. Denkbar ist auch, dass bestimmte Finanzprodukte nur an Leute vertrieben werden dürfen, die eine Art „Finanzführerschein“ gemacht haben. Dieser darf allerdings ebenfalls nicht mit Gebühren verbunden sein, wie sie in der Finanzbranche derzeit herrschen.

Ebenfalls wichtig: Die staatlichen Aufsichts- und Ordnungsbehörden (insbesondere aber Polizei und Staatsanwaltschaften) müssen über mehr und qualifiziertes Personal verfügen. Das ist zunächst mal mit Kosten verbunden. Allerdings bringen sämtliche Regulierungsmaßnahmen nichts, wenn sie später praktisch weder überwacht noch gemaßregelt werden können.

Ein weiterer Schritt der Vereinfachung in Richtung Deregulierung und Transparenz wäre das Vereinheitlichen von Zuständigkeiten. Aber davor dürften Politiker und Branchenvertreter vermutlich aus oben genannten Gründen zurückschrecken.

Damit wäre der Punkt Fürsorgepflicht zunächst mal grob umrissen. Bleibt noch der Aspekt der Kriminalität.

Viele Geschäftsmodelle, mit denen Anleger Geld verloren haben, haben sich im Nachhinein als kriminelle Machenschaften entpuppt. Der Vollständigkeit halber muss man aber auch sagen, dass nicht alle Kapitalanlagen, die im Totalverlust enden, das Resultat kriminellen Handelns sind. Ganz im Gegenteil! Der überwiegende Teil läuft vollständig legal ab. Selbst dann, wenn gewisse Geschäftsmodelle auf den ersten Blick merkwürdig daherkommen, solange sie nicht explizit verboten sind und anderen vorsätzlich schaden, sind sie erlaubt! Das ist ein Grundprinzip unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung.

Zurück zu den Kriminellen. Wie der Name schon sagt, handelt es sich offenbar um Personen, die sich NICHT um Recht und Gesetz kümmern. Konkret geht es um Leute, die sich (meist auf Kosten anderer) bereichern wollen ohne dabei den Anforderungen des Gesetzgebers zu genügen. In der Regel operieren diese Leute verdeckt, um eben nicht aufzufliegen. Kriminelle sind meist auch nicht dümmer als der anständige Rest der Welt. Folglich interessiert es diese Leute auch nicht, ob da irgendwelche Politiker irgendwelche Gesetze erlassen. Sicherlich ist es sinnvoll, dass man offensichtlich betrügerische Dinge gesetzlich verbietet, allerdings provisorisch einfach sämtliche Dinge zu verbieten, nur weil dort evtl. jemand betrügerisch handeln könnte, ist blanker Unsinn!

Wichtiger als noch weitere komplizierte Gesetze sind Vereinfachungen und eine möglichst gute personelle Ausstattung der staatlichen Ordnungsorgane. Sicherlich braucht kein Mensch einen Polizeistaat, aber ein paar mehr WIRKLICHE Kontrollen von Unternehmen, die Kapitalanlagen vertreiben, ausgeben oder handeln wären durchaus begrüßenswert.

Abschließend muss auch noch etwas klargestellt werden. Im Fall von kriminellen Machenschaften ist weder die BaFin noch das Ordnungsamt der richtige Ansprechpartner. Ermittlungen in Strafsachen führt in diesem Land noch immer die Staatsanwaltschaft. Auch das Gefasel, dass die BaFin bisher keinen Handhabungsspielraum gehabt hätte, ist Blödsinn. Immerhin sind die Aufseher der BaFin im Staatsdienst (verbeamtet oder angestellt) und dazu verpflichtet, Tatsachen, die die Annahme einer Straftat rechtfertigen, anzuzeigen! Im Übrigen können auch Anleger und andere Menschen Hinweise zu möglichen Straftaten an Staatsanwaltschaft und Polizei liefern. Die sind dann verpflichtet der Sache nachzugehen. Allerdings gilt, wie oben geschrieben, dass diese Stellen mehr Personal brauchen.

Kriminalität lässt sich nicht regulieren! Nicht im Rotlichtmilieu, nicht bei Waffenschiebern und nicht in der Finanzbranche!

Getagged mit: , , , , , ,
Veröffentlicht unter Finanzboulevard

Prospektpflicht light

Aufgrund des nicht zu leugnenden Erfolgs von Crowdfunding (Schwarmfinanzierung) im Bereich der Unternehmens- und Projektfinanzierung beginnt sich langsam aber sicher das Monster der Regulierung in Bewegung zu setzen. Als einen der jüngsten Regulierungsstreiche hat die Europäische Kommission nun die Mitglieder für das European Crowdfunding Stakeholder Forum veröffentlicht (vgl.: http://www.moneycab.com/mcc/2014/07/09/eu-kommission-waehlt-offizielles-experten-und-beratergremium-fuer-crowdfunding/, abgerufen am 15.07.2014 um 12:00 Uhr). Mit dabei sind u.a. deutsche Vertreter des German Crowdfunding Network. Sie sollen als Teil des von der Europäischen Kommission berufenen Beratungsgremiums die Europäische Union bei der Schaffung eines europaweit einheitlich regulierten Crowdfunding-Markts unterstützen. Prinzipiell ist dieses Ziel zu begrüßen und dürfte, im Erfolgsfall, ein enorm wichtiger Schritt für die Entwicklung von Crowdfunding bzw. Crowdinvesting in Europa sein.

Leider wird dieser Schritt, auch im Erfolgsfall, ein wesentliches Problem nicht lösen können: Crowdfunding (und damit auch Crowdinvesting) ist streng genommen weder eine Finanzierungsform noch handelt es sich um ein konkrete Form der Investition bzw. Kapitalanlage. Vielmehr handelt es sich um eine Methode, die den Abschluss beliebiger Beteiligungs-, Kauf-, Spenden-, Darlehens- oder Zeichnungsverträge über das Internet ermöglicht. Wenn man nun also Crowdfunding regulieren möchte, muss man entweder für jede denkbare Konstellation eine Lösung finden oder man führt Ausnahmen für bereits existierende Kapitalanlagen ein, sofern sie über das Internet per Schwarmfinanzierung getätigt werden sollen.

Lösungen für alle denkbaren Konstellationen wären vermutlich das, was Anlegerschützern am ehesten entgegenkäme. Allerdings ist dieses Vorhaben völlig utopisch. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass mit jeder neuen Entwicklung im Internet die existierenden Vorschriften neu geregelt werden müssten. Die Ausnahmen für Kapitalanlagen, die über das Internet per Schwarmfinanzierung vertrieben werden, erscheinen jedoch als machbar und auf den ersten Blick als sinnvoll.

Eine genauere Betrachtung der Ausnahmen bringt allerdings diverse Probleme zum Vorschein. Das erste Problem ist das Finden von Grenzen. Sollten sich diese Grenzen am Unternehmen orientieren oder am Investor? Oder vielleicht an beiden? Spätestens dann wird es kompliziert. Was soll als Grenze verwendet werden? Vermutlich wird man eine Grenze, die sich am einzusammelnden oder zu investierenden Kapital orientieren soll. Derartige Ausnahmen gibt es z.B. in Deutschland bisher für Kapitalanlagen bis maximal 100.000 € oder dann, wenn sie bestimmten Stückelungs- und Angebotsrestriktionen unterliegen. Gerne wird auch die Verfahrensweise aus den Vereinigten Staaten herangezogen. Beispielsweise tun das auch die beiden Autoren Lars Klöhn und Lars Hornuf in ihrem Aufsatz Crowdinvesting in Deutschland (vgl. ZBB 4/2012, S. 237-266). Allerdings muss man dabei berücksichtigen, dass diese Regelungen nicht explizit für Crowdfunding/Crowdinvesting geschaffen wurden, sondern vielmehr für alle Kapitalanlagen generell. Diese Freiheit liegt in der amerikanischen Mentalität begründet, die in Deutschland auf keinen Fall umsetzbar ist.

Ebenfalls von Interesse wäre eine einheitliche Form der Angebotspräsentation. Diese Vereinheitlichung existiert in Deutschland bereits im Rahmen der Prospektpflicht. Diese soll es Investoren ermöglichen, eine Kapitalanlage sinnvoll zu interpretieren und zu verstehen. Letztlich soll sie dem Anlegerschutz dienen und wird von Anlegerschützern gerne als DAS Instrument des Anlegerschutzes schlechthin präsentiert. Leider ist die Erstellung eines Wertpapierprospektes sehr teuer, die Billigung durch die BaFin ist ebenfalls völlig überteuert. Abgesehen davon: Ein Wertpapierprospekt, wie es in Deutschland verpflichtend ist, ist als Anlegerinformation mit dem Ziel des Anlegerschutzes nicht ansatzweise geeignet! Denn sein wir mal ehrlich: Welcher Privatanleger, der Aktien der Commerzbank hält, hat vor der Kaufentscheidung den Wertpapierprospekt mit über 600 Seiten vollständig gelesen und verstanden? Ein Wertpapierprospekt mit wesentlichen Informationen in klar verständlicher Sprache ist daher wesentlich besser geeignet als das, was derzeit gesetzlich verpflichtend ist! Leider verstehen die meisten Anlegerschützer nicht, dass der aktuelle Regulierungswahn mit noch mehr Regelungen nur noch undurchsichtiger wird.

Eine sinnvolle Alternative zur aktuellen Prospektpflicht und Ausnahmen für die Crowdfunding-Szene stellt eine Art Prospektpflicht light dar. Diese abgespeckte Prospektpflicht wurde auch schon an anderer Stelle gefordert. So stellt beispielsweise Lars Hornuf im Artikel “Braucht Deutschland ein Crowdinvesting Gesetz” im VentureCapital Magazin (vgl.: VentureCapital Magazin, 4/2014, S. 58-59.) eine abgespeckte Prospektpflicht für Crowdinvesting in den Raum. Einen ähnlichen Ansatz kann man im Artikel „Crowdfunding Information Feed Standard“ (vgl.: http://blog.smallcapservice.de/24/11/2013/crowdfunding-information-feed-standard/, abgerufen am 15.07.2014 um 13:49 Uhr) nachlesen. Darin wird eine standardisierte Form der Angebotspräsentation über das Internet in Ansätzen beschrieben. Allerdings als Werkzeug, welches die Branche selbst entwickelt und damit dem Gesetzgeber zuvorkommt.

Eine weitere Frage ist, welche Institution überwacht die gefundenen Regelungen, wer bezahlt diese Überwachung und was kostet sie? Derzeit werden die unterschiedlichen Instrumente, die beim Crowdfunding weitestgehend zur Anwendung kommen von insgesamt drei Behörden überwacht, wobei oftmals keine Klarheit über die Zuständigkeiten herrscht, wenn es um Konsequenzen aus Fehlverhaltensweisen geht. Sinnvoll wäre es daher, wenn eine zentrale Behörde in Europa diese Überwachung übernehmen würde, die ihren Handlungsspielraum auf nationale Institutionen der Mitgliedsstaaten delegieren würde. In Fall von Deutschland vermutlich auf die BaFin.

Fraglich ist darüber hinaus aber auch, ob eine Ausnahme nur für Schwarmfinanzierungsvorhaben über das Internet im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes überhaupt umsetzbar ist. Eine Aufweichung des Anlegerschutzes, der Prospektpflicht und anderer Regelungen nur für den Internetvertrieb stellt eine Übervorteilung eines Vertriebswegs dar. Eine Konsequenz ist daher, dass, wenn man denn Erleichterungen für per Crowdfunding vertriebene Kapitalanlagen möchte, auch andere Kapitalanlagen in gleichem Maße behandelt werden müssen. Das hieße, man müsste anderen Graumarktprodukten formelle Erleichterungen erteilen. Das hat die Politik derzeit aber sicherlich nicht auch nur ansatzweise vor. Ganz im Gegenteil! Vielmehr sollen sämtliche Kapitalanlagen künftig der Regulierung unterworfen werden und zukünftig auch die partiarischen Darlehen diesen Kontrollmechanismen unterliegen. So jedenfalls, wenn man den Plänen unserer Bundesminister Heiko Maas und Dr. Wolfgang Schäuble Glauben schenkt und ihre Pläne umgesetzt werden sollten.

Das Vorhaben der Schwarm-Lobbyisten, wenn man sie so nennen mag, eigene Crowdfunding-Gesetze oder Erleichterungen und Regeln speziell für Crowdfunding durchzusetzen, dürfte wenigstens als sportlich einzustufen sein.

Ein besserer Ansatz als Versuche der Schaffung von Insellösungen für bestimmte Crowdfunding-Varianten wäre das Vereinheitlichen ALLER Kapitalanlagen auf einen zeitgemäßen Standard. Dabei könnten die Schwarmfinanzierer ihre Fähigkeiten speziell im und hinsichtlich des Internets nutzen. Ein zeitgemäßer Standard für die Präsentation von Anlegerinformationen, wie einem Wertpapierprospekt, ist sicherlich kein Schriftstück oder reines PDF-Dokument. Dem Stand der Technik entsprechen vielmehr strukturierte Dokumententypen. Diese müssen von Webbrowsern so ausgegeben werden, dass man sie als Anleger logisch nachvollziehen und verstehen kann. Auf diese Weise könnten dann natürlich auch druckbare Dokumente, bspw. PDF-Dateien, erzeugt werden. Gleichzeitig wäre ein solches Dokument maschinenlesbar. Das bedeutet, dass sowohl Anleger die Inhalte erfassen und verstehen können als auch Computerprogramme. Damit wäre z.B. die Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität der Inhalte sowie die formelle Prüfung bei der BaFin per Knopfdruck in Sekundenschnelle erledigt. Die Billigung dieses digitalen „Wertpapierprospekt light“ dürfte dann auch nur noch ca. 50 € kosten.

Ein derartiges Format sollte man für ALLE Wertpapiere und wertpapierähnliche Verträge rechtsverbindlich einführen und damit die aktuelle Prospektpflicht ersetzen! Ein standardisiertes Format für Werpapierprospekte, welches die oben beschriebenen Anforderungen erfüllt, ist XML-basiert eine Leichtigkeit in der Umsetzung. Weiterhin wäre das auch für die etablierte Finanzbranche ein sinnvolles Instrument, da es zu einer enormen Kostenreduktion führen würde!

Neben der Kostenreduktion für alle Emittenten von Wertpapieren werden die einzelnen Anlagen damit transparent und vergleichbar. Dieser Vorteil stellt echten Anlegerschutz in der Praxis dar. Außerdem wird der Kapitalmarkt so auch kleinen Unternehmen geöffnet, ohne eine Armee Berater und Juristen bezahlen zu müssen, da vermutlich ein einziger Fachanwalt maximal einen Tagessatz in Rechnung stellen kann. Gleichzeitig würde die Sicherheit für Investoren, die per Crowdfunding investieren wollen erhöht, da die Investition mit anderen Angeboten vergleichbar gemacht wird.

Anstelle weiterer Ausnahmen für Crowdfunding wäre eine derartige Vereinheitlichung für alle Kapitalanlagen erstrebenswert. Immerhin wurde mit Crowdfunding das Rad nicht neu erfunden, sondern lediglich ein neuer, wenn auch innovativer, Vertriebskanal geschaffen. Eine Rechtfertigung für Ausnahmen stellt das eigentlich nicht dar. Die Hohe Innovationskraft der Schwarmfinanzierer sollte allerdings genutzt werden, um auf die etablierte Regulierung gestalterisch Einfluss zu nehmen. Insbesondere die Tatsache, dass die Internetaffinität zukünftiger Generationen dazu führen wird, dass digitale Informationen der Standard schlechthin sein werden. Die verstaubten Vorstellungen der etablierten Finanzbranche und der bundesdeutschen Regulierer werden spätestens in 10 Jahren nicht mehr ansatzweise zeitgemäß sein. Wertpapierprospekte, die heute schon keine sau mehr liest, werden dann in etwa so praxisnah sein, wie heute die Verwendung von Brieftauben.

Getagged mit: , , , , , , ,
Veröffentlicht unter Crowdfunding

Ungerechtigkeit beim Anlegerschutz

Wenn eine Partei Geld investieren will, braucht sie in den meisten Fällen eine andere Partei mit Kapitalbedarf. Die Partei, die Kapitalbedarf hat, braucht folgerichtig eine andere Partei, die Geld investieren will. Eigentlich ein ganz einfacher Sachverhalt, wäre da nicht der Anlegerschutz, der häufig als Argument für den deutschen Regulierungswahn hinhalten muss.

Gegen Anlegerschutz ist prinzipiell nichts zu sagen. Selbstverständlich sollten gewisse Regeln dazu führen, dass Betrugsfällen vorgebeugt wird. Es ist sicherlich auch richtig, dass es einheitliche Standards gibt, wie welche Informationen über eine Kapitalanlage an Investoren gegeben werden müssen, damit diese über Risiken ihres Handelns aufgeklärt werden.

Wenn Anlegerschutz aber den eigentlichen Zweck ad absurdum führt, läuft etwas falsch. Der Anlegerschutz, wie er in Deutschland aktuell existiert, unterscheidet prinzipiell drei Klassen Anleger. Diese sind nach ihrer „Schutzbedürftigkeit“ eingeteilt. Die schwächste Klasse ist der Privatanleger. Deutlich weniger schutzbedürftig sind semiprofessionelle Anleger und praktisch gar nicht schutzbedürftig sind professionelle Anleger. Für semiprofessionelle und professionelle Anleger gelten bestimmte Regelungen bzw. Pflichten nicht. Angebote an diese Anlegergruppe unterliegen beispielsweise nicht der Prospektpflicht. Auch der Vertrieb von Kapitalanlagen an diese Anlegergruppe ist weniger scharf reglementiert. Das erscheint auf den ersten Blick sinnvoll, da man vermeintlich durch Wertpapierprospekte mit gekoppelter Prospekthaftung und einer aufwändigen Aufklärung und Dokumentation im Vertrieb ja für Transparenz und damit für Sicherheit sorgt. Doch das ist blanke Theorie und hat mit der Realität nicht viel zu tun. In Wirklichkeit steigt weder die Sicherheit noch die Transparenz. Ganz im Gegenteil! Durch Wertpapierprospekte und Beratungsbögen wird eine Sicherheit suggeriert, die tatsächlich aber nicht existiert. Das „Ja der BaFin“ wirkt bei vielen Anlegern wie eine Art TÜV-Siegel. Letztlich besagt es im Gegensatz zu einer TÜV-Plakette aber nicht, dass das Produkt „verkehrssicher“ ist, sondern sinngemäß nur, ob ein Fahrzeugschein existiert.

Warum unterstellt man privaten Investoren eigentlich pauschal, dass sie unfähig, unwissend und nicht wehrfähig sind und dass das alles nicht mehr zutrifft, wenn sie über große Vermögen verfügen, die sie investieren können? Wenn man vom Gleichbehandlungsgrundsatz ausgeht, dürfte man Vermögende an der Stelle nicht weniger gut schützen als bettelarme Menschen. Umgekehrt darf es aber auch nicht sein, dass man Vermögenden mehr Rechte einräumt als dem Geringverdiener. Genau das passiert in Deutschland aber tagtäglich.

So müssen Privatanleger, oder Kleinanleger, wie man sie auch nennt, nahezu alle Kapitalanlagen über Banken, Börsen, Fondsgesellschaften oder Versicherungen tätigen. Es existieren nur sehr wenige Möglichkeiten direkter Investments. Aber auch diese Möglichkeiten sind mit Renditeschmälerungen verbunden, die den Anlegern als Anlegerschutz verkauft werden. Verfügen Anleger nun über große Vermögen, haben sie die Möglichkeit sich als sogenannte semiprofessionelle Anleger einstufen zu lassen. Dann gelten die teuren Regulierungsvorschriften für sie nur noch teilweise. Insbesondere die teuren Wertpapierprospekte werden nicht mehr benötigt. Auch der vertrieb wird für sie billiger, da einige Pflichten entfallen.

Man kann nun argumentieren, dass es sinnvoll sei, dass man wenig Vermögende mehr schützt als Vermögende. Das ist sicherlich auch zu einem gewissen Teil richtig. Allerdings ist im gleichen Atemzug richtig, dass der Anlegerschutz für den kleinen Mann eben auch nur von diesem bezahlt wird. Folglich wird bei der Aufweichung des Anlegerschutzes mit zunehmendem Kapital auch die mögliche Rendite von der Höhe des Kontostands des Anlegers abhängig. Das entspricht einer Übervorteilung der Vermögenden gegenüber den weniger Vermögenden.

Um diesen Sachverhalt zu verdeutlichen soll ein kleines Beispiel dienen. Ein Unternehmen hat einen Kapitalbedarf von 1 Mio. €. Dieses Kapital soll in Form von Eigenkapital (z.B. Aktien oder KG-Anteile) eingeworben werden. Richtet das Unternehmen seinen Kapitalbedarf an einen semiprofessionellen oder professionellen Investor, dann bedarf es dazu keiner Genehmigungen, keines Wertpapierprospekts und auch die Dokumentationspflichten im Zusammenhang mit dem Vertrieb fallen quasi vollständig weg. Erwirtschaftet das Unternehmen nun einen Gewinn, der bezogen auf die 1 Mio. € bei 100.000 € liegt, dann macht das eine Rendite in Höhe von ca. 10 %, die den Investoren zufließen können. Würde das gleiche Unternehmen nun Kapital von Privatanlegern aufnehmen müssen, so ist dafür zunächst ein Wertpapierprospekt erforderlich. Die Kosten dafür liegen, inklusive Billigung der BaFin sowie den erforderlichen Veröffentlichungen, schnell bei 100.000 €. Selbst dann, wenn man den Vertrieb kostenneutral halten würde, was faktisch unmöglich ist, sind aufgrund des Anlegerschutzes Kosten in der Höhe der erwirtschafteten Rendite entstanden. Während semiprofessionelle und Professionelle Anleger mit dem gleichen Unternehmen und dem gleichen Risiko 10 % Rendite erwirtschaften durften, würde der Privatanleger keinen Cent bekommen.

Anlegerschutz ist wichtig und muss in einer geeigneten Form vorhanden sein. Eine Auflockerung des Anlegerschutzes muss aber ebenso möglich sein, jedenfalls dann, wenn es sich um wirklichen Schutz und nicht um Regulierungswahn und Verwaltungsirrsinn handelt. Allerdings darf diese nicht vom Kontostand der Person oder Institution abhängen, sondern muss von deren Qualifikation abhängig gemacht werden. Auch das stellt natürlich einen Vorteil gegenüber denen dar, die diese Qualifikationen nicht besitzen, ist aber aufgrund der Chancengleichheit beim Erwerb der Qualifikation gerechter. Das trifft jedenfalls dann zu, wenn diese Qualifikation nicht darin besteht, dass man jahrelang für eine Bank gearbeitet haben muss oder eine teure Lizenz bei der BaFin oder dem Ordnungsamt kaufen zu müssen.

Getagged mit: , , , , , , ,
Veröffentlicht unter Allgemein

Diagnose: Regulierungswahn!

Deutschland ist krank! Die erschreckende Diagnose lautet: breitbandiger Regulierungswahn in fortgeschrittenem Stadium. Konkret bedeutet das, dass wir in Deutschland einer zunehmenden Regulierungswut unserer volksvertretenden Politiker Machtsicherer unterworfen sind. Getrieben von einer Mischung aus Ahnungslosigkeit und Realitätsverlust, versuchter Demoskopiedemokratie und unter dem Einfluss einer ganzen Armee von Lobbyisten werden wichtige Entscheidungen getroffen, die langfristig weder Deutschland als Staat noch den einzelnen Bürgern helfen. Vielmehr sorgen diese Regeln für den Rückgang der Freiheit des Einzelnen, die Hemmung unserer Innovationskraft und die Stärkung der Strukturen, die in der Vergangenheit für Krisen und Skandale vielfältiger Art verantwortlich waren. Das Individuum bleibt auf der Strecke!

Als Ursache des bundesdeutschen Regulierungswahns wird vermutet, dass die Bürger des Landes besser vor Schädigungen aller Art geschützt werden sollen, im Finanzkontext insbesondere vor kriminellen Machenschaften (z.B. Anlagebetrug), dem Verlust von Kapital und vor Wirtschaftskrisen. Auch eine Anamnese der verantwortlichen Regulierer aus Berlin stützt diese Vermutung.

Eine etwas genauere Betrachtung des Krankheitsverlaufs und der zugehörigen Symptome zeigt aber, dass die vermeintlichen Ursachen nicht mit den seit Jahren vorliegenden Symptomen zusammenhängen können. Dabei spielt weniger die Tatsache einer empirischen Korrelation eine Rolle, sondern vielmehr die Betrachtung von kausalen Zusammenhängen. Diese werden von den Krankheitserregern Politikern, die von Berlin aus die Regulierung verbreiten, jedoch entweder nicht verstanden, weggelächelt weil unbequem oder aber massiv bekämpft, da möglicherweise die lukrativen Nebentätigkeiten und andere wirtschaftliche Interessen einschlägiger Stakeholder entgegenstehen. Ursachen für die Erkrankung sind stattdessen vor allem die Sicherung bestehender Strukturen, der Machterhalt von Politikern und Wirtschaftsführern sowie die infolge des multimedialen Skandalisierungs-Dauerfeuers vorliegende Verunsicherung der Menschen.

Erst kürzlich wurde durch die Bundesminister Maas und Schäuble wieder ein akuter Schub des Regulierungswahns ausgelöst. Mit einem Aktionsplan sollen u.a. Regulierungslücken geschlossen und die Eingriffsrechte staatlicher Stellen (z.B. BaFin) in die Unternehmerischen Aktivitäten gestärkt werden. Auch die Ausdehnung der Prospektpflicht wird als eine wichtige Maßnahme dargestellt.

Das tückische einer Erkrankung an Regulierungswahn ist, dass das Immunsystem des befallenen Staates, also die Bürgerinnen und Bürger, von geschickt platzierten Antikörpern ausgetrickst werden. So folgte kurz nach dem vorgestellten Aktionsplan von Schäuble und Maas eine Ansage des Bundeswirtschaftsministers, dass unbedingt mehr junge Unternehmen Zugang zu Kapital bekommen müssten. Ein gelungener Täuschungsversuch. Diejenigen jungen Unternehmen, die Kapital benötigen (und deren Rechte durch Schäuble und Maas kastriert werden sollen), hoffen jetzt auf die Chancen eines runden Tisches, der von Gabriel einberufen werden soll. In Konsequenz wird sich der runde Tisch mit Börsenvertretern und Unternehmern als Luftnummer entpuppen, unsere Rechte weiter eingeschränkt werden, das Immunsystem wird sich höchst wahrscheinlich nicht regen und die Krankheit schreitet weiter voran.

Glücklicherweise ist Regulierungswahn heilbar! Als Therapien kommen unterschiedliche Ansätze infrage. Diese hängen primär vom Zustand des Immunsystems sowie dem Krankheitsfortschritt ab.

Ein Therapieansatz wäre ein Putsch mit anschließender Neuformierung des dann geheilten Staats. Sämtliche Krankheitserreger müssten dabei unschädlich gemacht werden. Ein möglicher Ansatz wäre das Einsetzen ehemaliger Politiker als Ampelmännchen/Ampelweibchen. Dieser Schritt würde übrigens außerdem Strom sparen sowie bei den doch häufig übergewichtigen, gestressten und ungesund lebenden Politikern für Bewegung sorgen – es wäre also ein ganzheitlicher Ansatz! In der Moderne dürfte diese Therapieform allerdings nur dann dauerhaft anschlagen, wenn die Krankheit bereits so stark fortgeschritten ist, dass ihre Symptome eine ausgemachte

Alternativ zu der oben genannten Holzhammermethode existiert auch eine Immuntherapie. Diese besteht im Wesentlichen aus mehreren Stützpfeilern. Ein wichtiger Stützpfeiler ist das Verständnis der Bürger von unserem Rechtsstaat. Wir leben in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung, deren Grenzen von einer Verfassung abgesteckt werden. Unser Rechtsstaat wird durch diverse Elemente charakterisiert und umfasst einige wesentliche Grundsätze. Da wären z.B. die Unschuldsvermutung, die Freiheit des Einzelnen (solange er keine anderen in ihrer Freiheit beschränkt), der Schutz vor staatlicher Willkür und die Tatsache, dass alle vor dem Gesetze gleich sind. Im Fall von fortgeschrittenem Regulierungswahn erkennt das Immunsystem diese wichtigen Sachverhalte nicht mehr an. Die Menschen glauben, dass eigenes Denken, selbständiges Entscheiden und das Tun von etwas, was nicht explizit erlaubt wird, nicht in Ordnung sind. Das Immunsystem muss also durch die wiederholte Gabe der Grundsätze unseres Rechtsstaates wieder an den gesunden Zustand gewöhnt werden. Auch das Wissen, dass es keine 100%ige Sicherheit in allen Lebenssituationen gibt, gehört zu dem, was wieder erlernt werden muss. Diese Behandlung dauert natürlich länger und ist anfällig für Rückfälle. Außerdem muss sie auch nach Genesung in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Dennoch stellt ist diese Therapieform empfehlenswert.

Von Methoden der Homöopathie ist abzuraten. Die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs mit unentdeckten Schüben ist in diesem Fall einfach zu groß. Auch eine Hoffnung auf Genesung ohne Therapie wird höchst wahrscheinlich enttäuscht werden.

Getagged mit: , , , , , , ,
Veröffentlicht unter Allgemein, Finanzboulevard

NEURS – Bauernfängerei oder tolle Sache?

Seit einiger Zeit ist im Internet die Sichtbarkeit von etwas, was sich NEURS nennt, enorm gestiegen. Was genau NEURS ist und welche Vorteile NEURS bietet, ist jedoch nicht ganz so klar. Die massive Ausrichtung des sozusagen systemimmanenten Partnerprogramms führt zunächst allerdings dazu, dass man den Eindruck von einem aggressiven Multi-Level-Marketing erhält. Dieser Beigeschmack wird wohl auch erst dann ausgeräumt werden können, wenn NEURS richtig startet. Es wird auch erst dann klar werden, was NEURS kann und bietet. Bisher kann man an vielen Stellen nur vermuten und interpretieren. Es gibt zwar bereits einige Erklärungen in diversen Blogs und Erklärungsvideos, wobei auch dort primär das Affiliate-Programm detailliert erläutert wird. Wirklich klar wird nur, dass es sich bei NEURS um ein soziales Netzwerk von Unternehmern für Unternehmer handelt und primär der Geschäftsanbahnung dienen soll. Platt gesagt könnte man also von einer Mischung aus Xing, Facebook und Twitter speziell für Unternehmer sprechen.

Interessant ist NEURS allerdings aus einem anderen Grund. Denn angeblich ist insbesondere die Kapitalvermittlung etwas, was über dieses Social-Media-Konzept möglich sein soll. Dieser Sachverhalt ist natürlich interessant. Erfolgt die Kapitalvermittlung derzeit noch in sehr starren, stark regulierten und häufig wenig flexiblen Bahnen, stehen Konzepte auf Basis sozialer Netzwerke noch in den Kinderschuhen. Dabei bieten gerade diese modernen Kommunikationskanäle aufgrund ihrer Bidirektionalität enorme Chancen. Insbesondere die Umgehung der starken Regulierung, die einerseits für hohe Verwaltungskosten und andererseits für hohe Eintrittshürden bei der Kapitalbeschaffung sorgt, ist Dank Social Media prinzipiell problemlos möglich. Im Falle von NEURS dürfte das mittels Vorschlags- und Fragefunktionen möglich sein. Evtl. wird es aber auch explizitere Funktionen geben.

Daher könnte es durchaus sein, dass die von NEURS angebotenen Möglichkeiten nicht nur zu Kosteneinsparungen bei der Kapitalbeschaffung sorgen, sondern auch für Investoren interessante Chancen zur Geschäftsanbahnung bieten. Ob es diese vermeintlichen Chancen wirklich geben wird und wie diese dann im Detail aussehen, wird sich aber erst nach dem richtigen Start des Netzwerks im Juni herausstellen.

Sicherlich werden überwiegend Internet-Startups und junge Gründer NEURS zu Beginn nutzen. Etablierte Unternehmer und KMU sind erfahrungsgemäß meist etwas skeptischer. Möglicherweise wird NEURS erst in einigen Jahren bekannt, nur ein Strohfeuer oder nicht mal das. Dennoch sollte man sich NEURS wenigstens kostenlos anschauen, um keine mögliche Chance zu verpassen. Eine Anmeldung ist nicht zwingend an einen kostenpflichtigen Account gebunden, sodass man im Grunde außer etwas Zeit nichts zu verlieren hat.

Eine Einladung zur kostenlosen Anmeldung über einen Affiliate-Einladungslink finden Sie hier www.neurs.com.

Getagged mit: , , , , , , , , , ,
Veröffentlicht unter Uncategorized

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen