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Mehr Möglichkeiten für den Schwarm

Schwarm

Mit dem Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes im Jahre 2015 wurden etliche Erleichterungen für die Schwarmfinanzierung geschaffen. Die nicht Aufweichung der Prospektpflicht unter dem nicht nachvollziehbaren Deckmantel des Anlegerschutzes ermöglicht es seither den Crowdfunding-Plattformen (Crowdinvesting-Plattformen), z.B. partiarische Darlehen oder Nachrangdarlehen ohne Wertpapierprospekt

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Veröffentlicht unter Crowdfunding, Finanzboulevard

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