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Warum die BGH-Entscheidung bezüglich der SCHUFA-Berechnungen eine Frechheit ist

Heute wurde über die Pressestelle des BGH in Karlsruhe mitgeteilt, dass die SCHUFA ihre Berechnungsvorschriften für die Scorewerte nicht offenlegen muss, da sie vom Geschäftsgeheimnis geschützt seien. Für die Bevölkerung, die sich den Machenschaften des Unternehmens nicht entziehen kann, ist

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Veröffentlicht unter Finanzboulevard

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