In der Angelegenheit um die Unternehmensgruppe PROKON wurden heute und in den letzten Tagen weitere Details bekannt. So wusste laut Handelsblatt (http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/anleger-und-verbraucherrecht/anlegerrecht-spielraeume-sind-nicht-vorhanden-seite-all/9435092-all.html, abgerufen am 05.02.2014 um 18:00 Uhr) die BaFin angeblich bereits vor Jahren von den Liquiditätsproblemen der Unternehmensgruppe PROKON.…