Am 9.11.2017 hat die BaFin in einer Meldung (https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2017/meldung_171109_ICOs.html, abgerufen am 10.11.2017 um 9:30 Uhr) vor den Risiken gewarnt, die Investitionen im Rahmen von ICOs bergen. Diese Meldung ging, wie derzeit alles, was im Zusammenhang mit Blockchain-Technologie steht, durch die diversen Medien. Und damit hat die Bafin prinzipiell erstmal recht. Im Grunde ist die Warnung auch vollkommen gerechtfertigt. Die Teilnahme an ICOs ist in der Tat mit dem Risiko eines Totalverlustes des eingesetzten Kapitals verknüpft. Dem ist prinzipiell nichts hinzuzufügen. Und jeder Anleger muss sich darüber im Klaren sein! Allerdings gilt das für praktisch jede Kapitalanlage in Aktien, Fonds oder Anleihen.
Problematisch wird es allerdings dann, wenn die BaFin erläutert, weshalb ICOs so riskant sind. Sowohl die Auffassung dessen, was da vor sich geht als auch die Überheblichkeit des etablierten Regulierungswahns sind für den durchschnittlichen Anleger erheblich gefährlicher als ein durchschnittlicher ICO! Doch schauen wir uns genauer an, was die BaFin so postuliert.
Einführend wird von der BaFin erstmal angeführt, dass ICOs mit den regulierten IPOs möglicherweise gleichgesetzt werden könnten, da sich das ganze ähnlich anhört. Gleichzeitig seien IPOs aber weder technisch noch rechtlich vergleichbar. Das stimmt sogar. ICOs sind technisch erheblich moderner, zuverlässiger und transparenter als ein regulierter Börsengang. Darüber hinaus ist der ICO i.d.R. für alle beteiligten erheblich günstiger. Und das ist, insbesondere dann, wenn man sich das nächste Argument der BaFin auf der Zunge zergehen lässt, ein erheblicher Vorteil. Und zwar wird als nächstes Argument das frühe Entwicklungsstadium genannt, was weder eine Bewertung der technischen Entwicklung noch eine Bewertung des zugrunde gelegten Geschäftsmodells möglich sei. Auch das ist richtig, bedeutet aber auch, dass für die Entwicklung und Erprobung Geld benötigt wird. Wenn dieses, wie auch bei vielen regulierten Vorhaben eingesammelt wird, ist jeder Cent wertvoll, der nicht in der Regulierung oder Beratung landet. Ergo sind die fehlende Regulierung und die Durchführung ohne kostspieligen Intermediär kein Nachteil, sondern ein Vorteil! Darüber hinaus ist die Bewertung von Geschäftsmodellen die eine Sache, eine andere ist, dass es bei vielen ICOs nicht „um ein Geschäftsmodell“ geht, sondern viel mehr um die Gestaltung von ganzen Ökosystemen. Im Übrigen werden in den meisten Wertpapierprospekten der regulierten IPOs die Geschäftsmodelle keineswegs so dargestellt, dass sie für den berühmten Otto Normalverbraucher nachvollziehbar sind. Also ist die Argumentation schlicht und ergreifend Käse.
Als weiteres Risiko wird der möglicherweise nicht liquide oder gänzlich fehlende Zweitmarkt angeführt. Das ist ebenfalls richtig. Und man sollte sich darüber im Klaren sein, bevor man Geld in einen ICO steckt.
Weiter wird erörtert, dass die Angaben in den Terms and Conditions sowie in den White Papern schwer zu überprüfen seien. Also prinzipiell sind die White Paper verständlicher und nachvollziehbarer als die durchschnittlichen Wertpapierprospekte. Und mal ehrlich: Welcher Privatanleger kann das Ergebnis einer Buchprüfung eines Konzerns nachvollziehen? Jetzt argumentiert der Regulierer an dieser Stelle, dass das nicht nötig sei, da es ja eine Prospekthaftung gibt und der Verursacher von Falschangaben im Schadensfalle haften muss. Und das ist blanker Hohn! Als ob ein Privatanleger, der beispielsweise 2.500 € investiert hat und geprellt wurde, einen möglicherweise langen und teuren Rechtsweg beschreiten würde, dessen Ausgang offen ist.
Dann werden die Ausführungen des Warnhinweises etwas wirr. Richtig wirr ist insbesondere die Darstellung dessen, was dort als Smart Contract bezeichnet wird. Auch der zugrundeliegende Code wäre angreifbar und könnte sich als Manipulierbar erweisen. Nunja…so ist das möglicherweise. Im Grunde genauso, wie der EURIBOR manipuliert wurde, es immer wieder Aktienkurse gibt, die durch gezielte Maßnahmen hoch oder runter getrieben werden (Und ja, in Deutschland darf man noch immer ganz legal short gehen!) und es auch immer Hackerangriffe geben wird.
Ein großer Vorteil von Blockchain-Technologie ist aber, dass Manipulationen wenigstens im Nachhinein eindeutig nachvollzogen werden können. Das gestaltet sich in der etablierten Finanzwelt etwas anders. Kein Mensch (auch nicht bei der BaFin) spricht offen über die Sicherheitslücken der etablierten Prozesse. Man sollte also zunächst in den eigenen Reihen der vertrauten (und zahlungswilligen) Strukturen die Sicherheit auf ein zeitgemäßes Maß erhöhen, bevor man die Sicherheit einer prinzipiell „sichereren“ Technologie kritisiert. Und richtig haarsträubend wird es damit, dass die Terrorismusfinanzierung aufgegriffen wird. ICOs sein systembedingt anfällig dafür.
So eine gequirlte Scheiße!
Systembedingt anfällig für die Terrorismusfinanzierung sind vor allem die international organisierten Banken! Wer tätigt denn die Geldgeschäfte, um massenweise Kriegsgerät zu bezahlen oder das durch Drogen, Erpressung und sonstige kriminellen Handlungen eingeworbene Kapital zu waschen und umzulenken? Die derzeit nennenswerten Kryptowährungen sind nicht anonym, sondern pseudonym. D.h. man könnte einen Geldfluss nachvollziehen. So dämlich sind die Bosse der Terrororganisationen nicht. Das überlässt man den Profis, die Geldgeschäfte seit Jahren professionell verschleiern können. Außerdem ist das Geld auf einer Bank viel sicherer.
Außerdem: Auch Terroristen wissen, dass ICOs und Kryptowährungen riskant sind! Und solange man sich bei einem ICO mit „echtem Geld“ einkaufen muss, muss das auch transferiert werden. Und wer macht das? Richtig: Die etablierte Finanzindustrie. Also nochmal: Wer ist jetzt systembedingt anfällig für Terrorismusfinanzierung?
Am Ende kehr wieder etwas Ruhe und Klarheit in die Warnung derBaFin zurück. Es wird aufgeführt, dass man sich genau überlegen solle, was man tut und alles genauestens prüfen, insbesondere ob das zum persönlichen Anleger- und Risikoprofil passt. Dieses Ende versöhnt wieder etwas, wenn auch gleich die Verstörung der teils recht wirren Panikmache bleibt.
Am 15.11.2017 soll im BaFin-Journal mehr dazu erscheinen. Ich bin gespannt!
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