Wo bleibt das große Donnerwetter?

Nachdem im Sommer ein erster Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes veröffentlicht wurde, wurde nun eine überarbeitete Version des Gesetzes im Bundeskabinett verabschiedet. Es ist geplant, dass die Regeln bis Sommer 2015 in Kraft treten sollen. Obwohl der erste Entwurf eine absolute Katastrophe war und auch die überarbeitete Variante lediglich um Nuancen Besserungen enthält, bleibt eine ernstzunehmende Gegenwehr der betroffenen Branchen aus.

Anstelle von öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen, wird zurückhaltend und auf möglichst widerwortarme Sachlichkeit bedacht argumentiert. Generell ist ein derart konstruktiver Umgang mit Problemen sinnvoll. Im Team einer Firma oder im Gremium eines Vereins kommt man mit derartigem Verhalten voran und kann eigene Interessen vertreten ohne die Gegenpartei zu verärgern. In der Politik funktioniert ein derartiges Vorgehen allerdings nicht. Wer hier den Schwanz einzieht geht unter. Auch die Geschichte zeigt, dass sich gewisse Freiheiten nur dann dauerhaft erhalten lassen, wenn man breit ist, dafür zu kämpfen.

Diese Kampfbereitschaft scheint den Betroffenen jedoch zu fehlen. Dabei könnten gerade die von dem Gesetzesentwurf stark betroffenen Crowdfunding- oder Crowdinvesting-Plattformen in der Öffentlichkeit stark auftreten und Gegenwehr leisten. Strategisch könnten sie sich sogar Verstärkung von Institutionen holen, die indirekt ebenfalls ein Interesse an Werbung in sozialen Netzwerken haben – nämlich den sozialen Netzwerken selbst.

Um es in aller Deutlichkeit zu formulieren: Wenn wir in Deutschland weiterhin aufstrebende Crowdfunding oder Crowdinvesting für die Finanzierung von Unternehmen und anderen Projekten haben wollen, dann hilft gegen die Regulierungswut der demoskopischen Politiker nur ein ausgewachsener und lang anhaltender Shitstorm! Dann kapiert auch Berlin, dass da was nicht funktioniert. Dort wird derzeit nämlich vergessen, dass der „regulierungsbedürftige“ Schwarm aus Wählerstimmen besteht. Das sollte man in Erinnerung rufen!

Natürlich gibt es neben den Vertretern der Schwarmfinanzierer weitere Betroffene. Geschlossene Fonds, Projekte auf solidarischer Basis (Wohnungsbau, Landwirtschaft etc.) und andere sollten ebenfalls gegen das geplante Kleinanlegerschutzgesetz mobil machen.

Die Interessenvertreter der betroffenen Branchen müssen ihren Kunden oder Anlegern klarmachen, was die neuen Regelungen wirklich bedeuten. Verständliche Beispiele und konkrete Zahlen. Man muss darstellen, wer die Profiteure des Kleinanlegerschutzgesetzes sind, ob es einen tatsächlichen Sicherheitsgewinn für Anleger gibt und welche Mehrkosten bei bisher vom Regulierungswahn verschonten Kapitalanlagen entstehen, die letztlich die Rendite der Anleger/Investoren schmälern.

Schon die im Gesetzesentwurf enthaltende Aussage, dass um des Regulierens Willen reguliert wird, sollte eigentlich viele freiheitsliebende Menschen auf die Barrikaden rufen. Vielleicht hilft es auch, dass man Anlegern und Wählern erklärt, dass auch mit dem neuen Kleinanlegerschutzgesetz ein zweites, drittes und xtes Prokon möglich ist.

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Veröffentlicht unter Allgemein, Finanzboulevard

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