Anlegerschutz und Regulierungswahn – Teil 2

Wie bereits im ersten Teil der Serie angekündigt, wird nachfolgend der Unterschied zwischen dem regulierten und dem unregulierten Kapitalmarkt erörtert. Landläufig wird dabei auch häufig vom grauen, schwarzen und weißen Kapitalmarkt gesprochen. Dabei ist der schwarze Kapitalmarkt begrifflich eine schöne Umschreibung für den Kapitalmarkt, der ausschließlich kriminell, also ohne Erlaubnis oder gegen geltendes Recht agiert. Mehr ist dazu nicht zu sagen. Im Kontext des Anlegerschutzes wird hingegen häufig eine Regulierung des grauen Kapitalmarkts gefordert. Doch wenn man über die Regulierung des grauen Kapitalmarktes diskutiert, dann muss man sich zunächst einige Fragen stellen und diese auch beantworten können. Was ist eigentlich der graue oder der weiße Kapitalmarkt? Was versteht man unter dem regulierten oder dem nicht regulierten Kapitalmarkt? Viele Leser der einschlägigen Massenmedien stellen sich diese Fragen nicht oder beantworten sie falsch. So verbinden viele brave Anleger mit dem grauen Kapitalmarkt die bösen „Heuschrecken“ oder gierige Anlagebetrüger mit schnellen Sportwagen und unverschämt großen Villen. Kurz zusammengefasst ist der angeblich so unregulierte graue Kapitalmarkt für den deutschen Durchschnittsbürger schlicht und einfach eine Ansammlung krimineller Anlagebetrüger. Der regulierte Kapitalmarkt hingegen gilt landläufig als seriös und sicher.

Doch diese Annahme ist falsch und auch eine saubere Trennung zwischen Akteuren des grauen und weißen Kapitalmarkts ist nicht immer möglich. Zunächst muss man aber feststellen, dass der graue Kapitalmarkt keinesfalls vollständig unseriös ist oder gar von Kriminellen dominiert wird! Diese (durch die Massenmedien verstärkte) Annahme ist schlicht falsch!

Insbesondere die Formulierung „unregulierter Kapitalmarkt“ ist Käse, da in Deutschland quasi alles reguliert ist. Das gilt auch für Geschäfte auf dem grauen Kapitalmarkt! Richtiger ist, dass der graue Kapitalmarkt der Kapitalmarkt ist, der nicht dem Monopol der Banken unterliegt. Doch auch das ist nur bedingt richtig, da viele Banken auch Akteure des grauen Kapitalmarktes sind. Die Erklärung, dass der graue Kapitalmarkt nicht der Regulierung der BaFin unterliegt, wie es beispielsweise Wikipedia behauptet, ist ebenfalls falsch. So unterliegen viele Produkte des grauen Kapitalmarkts ab einer gewissen Summe der Prospektpflicht, wobei die Genehmigung der Prospekte der BaFin obliegt. Unabhängig davon, ob die Prospektpflicht greift, liegt die Zuständigkeit der Prüfung und ggf. Überwachung bei der BaFin. Also erscheint eine sinnvolle Definition des grauen Kapitalmarktes zunächst gar nicht auf einfach Weise möglich.

Einfacher und wahrscheinlich auch sinnvoller ist die Abgrenzung gegenüber den stark regulierten Banken und Kapitalanlagegesellschaften. Diese unterliegen einer starken Aufsicht durch den Staat. Alle Produkte und Dienstleistungen sind in speziellen Gesetzen geregelt und mit bestimmten Pflichten verknüpft. So darf beispielsweise niemand eine Bank gründen, ohne bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu gehören neben einem Batzen Geld auch die persönliche Zuverlässigkeit sowie die Bankleiterqualifikation. Man muss also vorher in gewissen Bereichen/Funktionen einer Bank gearbeitet haben. Das hört sich zunächst gut an, ist aber im Grunde unfassbar und eine Frechheit! Anders formuliert: Banken dürfen nur von Leuten gegründet werden, welche die vergangenen Finanzkrisen ausgelöst haben! Alle anderen, die keine Schuld tragen und vielleicht sehr gute, faire und transparente Ideen haben, dürfen das nicht! Ist das im Sinne einer modernen Gesellschaft und sorgt eine derartige Gesetzgebung für Vertrauen, Transparenz oder gar einen besseren Anlegerschutz? Mit Sicherheit nicht!

Die BaFin genehmigt den Akteuren des weißen Kapitalmarktes ihre Produkte und Dienstleistungen und überwacht, ob gesetzliche Anforderungen eingehalten werden. Eigentlich ist das gut, aber kein Garant für Anlegerschutz. Die Beratungsqualität der Banken und die Transparenz der Geschäfte sind noch immer „unterirdisch“. Auch die Produkte sind zum Teil eine Unverschämtheit. Aus welchem Grund erlaubt die BaFin einem Akteur des weißen Kapitalmarktes den Vertrieb von Lotterielosen? Aber da das Lotterielos „reguliert“ ist und von einer Bank vertrieben wird, glaubt der brave Anleger, dass es seriös und sicher ist.

Wenn es jetzt aber um Unternehmensbeteiligungen oder geschlossene Fonds geht, dann fallen schnell die Begriffe Betrug und Abzocke, weil es eben sogenannte Graumarktprodukte sind. Dabei sind derartige Anlagen sehr viel leichter zu verstehen als ein strukturiertes Finanzprodukt des weißen Kapitalmarkts. Abgesehen davon, ist ein geschlossener Fonds, beispielsweise ein Immobilienfonds, der mit einem von der BaFin genehmigten Prospekt aufwarten kann und von einer Bank vertrieben wird, genaugenommen kein Produkt des grauen Kapitalmarktes mehr. Anleger müssen allerdings unbedingt auf die Transparenz und Nachvollziehbarkeit (die Angaben müssen nachprüfbar sein!) der Angaben achten. Das ist nicht in jedem Fall möglich und nicht jede Person ist in der Lage, jeden Sachverhalt überprüfen zu können. Allerdings wäre es auch töricht zu glauben, dass die BaFin das in Fall eines jeden Anlageproduktes kann!

Natürlich gibt es am grauen Kapitalmarkt auch Akteure, die für Anleger nicht leicht durchschaubar sind, wie beispielsweise Hedgefonds oder Geldmarktfonds. Allerdings funktionieren diese Akteure nicht ohne den weißen Kapitalmarkt. Daher muss auch hier klargestellt werden, dass eine saubere Trennung zwischen grauem und weißem Kapitalmarkt nicht immer funktioniert.

Fakt ist, dass man heute eigentlich nicht mehr zwischen dem grauen und dem weißen Kapitalmarkt unterscheiden sollte. Alle legalen Geschäfte sind in Deutschland reguliert und werden durch zusätzliche Regulierungen nicht seriöser. Es ist sogar so, dass sie durch zusätzliche Regulierung unseriöser werden. Zusätzliche Vorschriften und Voraussetzungen sorgen für die Anbieter der Kapitalanlagen und Beteiligungen lediglich für höhere Kosten. Diese Kosten werden auf die Investoren umgelegt oder deutlicher ausgedrückt, sie werden von möglichen Gewinnen abgezogen. Zusätzlich sorgt die Vielzahl an Genehmigungen und Überwachungen beim Verbraucher für ein Gefühl von Sicherheit. Die Sicherheit wird dadurch aber nicht erhöht, dafür aber die Rendite vermindert. Der jüngste Versuch, den grauen Kapitalmarkt mit Hilfe der AIFM-Regulierungsvorschriften etwas weißer zu machen, sorgt auch nicht für mehr Anlegerschutz, sondern erhöht lediglich die Markteintrittskosten für die Akteure.

Im nächsten Teil wird die Überregulierung am Beispiel von Crowdfunding erörtert.

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Veröffentlicht unter Finanzboulevard

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