Problematik des Anlegerschutzes im Kontext der Finanzierung von Startups

Mit der steigenden Popularität des Crowdfunding gerät auch die Finanzierung von Startups in den Fokus der Öffentlichkeit. Bisher war diese Anlageklasse, also die Anlageklasse Risikokapital, der breiten Öffentlichkeit weder zugänglich noch machte sich jemand Gedanken über mögliche Anlagerisiken. Dank Crowdfunding ist diese Anlageklasse nun für jedermann zugänglich. Doch anstatt sich darüber zu freuen, dass junge Unternehmen eine weitere Möglichkeit der Kapitalakquise haben und Anleger auf einfach Art an den Erfolgen von Startups teilhaben können, tritt das deutsche Sicherheitsdenken hervor. In der Diskussion wird das Schlagwort Anlegerschutz häufiger. Insbesondere aus den Kreisen der bestehenden Strukturen der Finanzbranche werden kritische Positionen gestreut. So werden Beteiligungen an Startups häufig mit Lotterielosen verglichen. Vor allem beim Crowdfunding steht der Vorwurf im Raum, dass potentielle Investoren die Geschäftsmodelle nicht ausreichend verstehen und daher das Risiko der Investition nicht beurteilen können. Die fehlende Regulierung der Schwarmfinanzierung wird generell kritisiert und der Anlegerschutz regelrecht als Totschlagargument verwendet. Doch ist die Keule Anlegerschutz bei der Finanzierung von Startups wirklich angemessen und überhaupt noch zeitgemäß?

Eine Investition in ein Startup ist immer mit gewissen Risiken verbunden, in den meisten Fällen sogar mit erheblichen Risiken. Je früher eine Investition erfolgt, desto höher ist das Verlustrisiko. Allerdings ist auch die Aussicht auf eine mögliche Rendite bei einer frühen Investition in ein Startup enorm. Die meisten Startups finanzieren ihre ersten unternehmerischen Schritte mit dem Kapital der Gründer. Haben die Gründer nicht genügend Geld, treten oftmals Verwandte oder Freunde als Geldgeber auf. Nur in wenigen Fällen stammt das Startkapital aus anderen Quellen, wie beispielsweise öffentlichen Fördertöpfen oder Gründerwettbewerben. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn das Gründungsvorhaben auf jungen Forschungsergebnissen basiert und große Investitionen, beispielsweise in Laboratorien oder Fertigungsanlagen, notwendig sind, welche die wenigsten Privatpersonen stemmen können. Weitere mögliche Geldquellen sind Venture Capital Fonds und Business Angels.

Während bei der Investition des eigenen Kapitals oder des Kapitals von Freunden und Verwandten niemand nach Anlegerschutz ruft, auch wenn es sich um Beträge von mehreren hundert tausend Euro handelt, verhält es sich bei „fremden“ Investoren vollständig anders. Dabei stellt sich mir die moralische Frage: Warum ist es weniger tragisch die Millionen des möglicherweise ungeliebten aber reichen Onkels in den Sand zu setzen als die eines fremden und möglicherweise gierigen Investors? Interessant ist auch, dass nicht nur die Summe eine Rolle spielt, ob man beispielsweise einer Prospektpflicht unterliegt, sondern auch die Anzahl der Anleger, die später investieren sollen. Warum? Ist es für eine Volkswirtschaft weniger tragisch, wenn eine Person 1 Mio. Euro in den Sand setzt als wenn 1.000 Investoren jeweils „nur“ 1.000 Euro verlieren? Warum darf ein junges Unternehmen von vielen Investoren theoretisch sehr hohe Geldbeträge ohne Prospektpflicht in Form eines partiarischen Darlehens einsammeln, während ein gleich hoher Betrag nicht als Eigenkapital eingesammelt werden darf? Dabei ist es für einen Investor doch ein sehr klar einzustufendes Risiko, wenn er als Mitunternehmer weiß, dass sein Geld evtl. verloren ist. Das Risiko eines patiarchischen Darlehens ist dem Geldgeber oftmals nicht bekannt. Abgesehen davon bleibt das Risiko für das Unternehmen, welches diese Form des Geldeinsammelns gewählt hat. Ich bin fest davon überzeugt, dass viele Startups, die heute Kapital mittels patiarchischer Darlehen einsammeln, keine saubere Liquiditätsplanung haben, sodass es in vielen Fällen zu unternehmensbedrohlichen Situationen kommen wird, wenn die Geldgeber nach Ende der Laufzeit ihre Darlehen fällig stellen.

Faire, verständliche und für alle Beteiligten sinnvollere Beteiligungen sind direkte Beteiligungen, die dem Startup Eigenkapital bringen. In diesen Fällen unterliegt der junge Unternehmer aber schnell der sogenannten Prospektpflicht. Das ist auf den ersten Blick nicht unbedingt schlecht, wird so doch wenigstens formal (allerdings auch NUR formal) geprüft, ob der Unternehmer Chancen und Risiken der Beteiligung verständlich und ausreichend darstellt. Allerdings sinkt dadurch keinesfalls das Risiko der Anlage. Die BaFin prüft weder die Richtigkeit des Geschäftsmodells, da sie es schlicht nicht kann, noch prüft sie die Richtigkeit aller gemachten Angaben, da sie das ebenso wenig kann. Die BaFin prüft lediglich formale Kriterien und falls Probleme auftreten, ist sie für den gegebenenfalls geprellten Anleger keine hilfreiche Anlaufstelle. Der eigentliche Nachteil für das kapitalsuchende Unternehmen und die Anleger ist aber der Kostenblock, der durch die Prospektpflicht entsteht. Die eigentliche Prüfung durch die BaFin ist noch verschmerzbar, aber auch die hierfür nötigen ca. 6.000 Euro müssen erst mal irgendwo herkommen. Kostspieliger ist aber die Prospekterstellung, die von erfahrenen Fachleuten gerne mit mindestens 50.000 Euro und im Regelfall deutlich mehr (ca. der doppelten Summe) in Rechnung gestellt wird. Ein kapitalsuchendes Unternehmen sucht deshalb Kapital, weil es kein eigenes hat. Womit also jetzt die Prospektpflicht bezahlen? Kein Problem, auch dafür gibt es Lösungen. Aber: auch diese kosten Geld. Am Ende werden diese Kosten von den Renditen der Anleger abgezogen. Der durch diese Anlegerschutzmaßnahme eigentlich Benachteiligte ist also der Anleger selbst.

Auch diese Ausführungen verdeutlichen, dass der Kapitalmarkt überreguliert ist und es eigentlich keinen neuen Regulierungsbedarf bei Finanzierungsinstrumenten für die Realwirtschaft gibt! Bisher werden noch immer die Akteure des Finanzmarkts bestärkt, welche die vergangenen Krisen verursacht haben. Neue, innovative Ideen werden durch zusätzliche Regulierung ausgebremst. Ansetzen muss die Regulierung also nicht bei den Beteiligungen, Genussrechten oder Fonds, sondern primär bei Produkten mit Lotteriescheincharakter!

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Veröffentlicht unter Finanzboulevard

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