Crowdinvesting in Deutschland wissen-schaftlich betrachtet – Teil 4

Der erste Teil der Serie Crowdinvesting in Deutschland wissenschaftliche betrachtet befasste sich mit den Themen der Einleitung des Aufsatzes Crowdinvesting in Deutschland (vgl. ZBB 4/2012, S. 237-266) der beiden Autoren Lars Klöhn und Lars Hornuf. Im zweiten Teil der Serie wurde der Markt für Crowdinvesting in Deutschland behandelt und der dritte Teil behandelt die rechtliche Situation des Crowdinvesting in Deutschland. Der vorliegende vierte Teil behandelt die Regulierung des Crowdinvesting in den USA. Im Folgenden ist zu beachten, dass es sich hierbei um eine Rezension des oben genannten Artikels handelt.

Die Autoren beginnen den vierten Teil ihres Artikels mit einer Aussage, die faktisch falsch ist. Sie schreiben: „In den Vereinigten Staaten ist das Crowdinvesting kürzlich in Titel III des JOBS Act geregelt worden.“ Das ist so schlicht falsch. Da Crowdinvesting als solches in den USA nicht existiert, kann es dort auch nicht geregelt sein! International wird von Crowdfunding gesprochen. Demnach ist auch nur Crowdfunding in den USA geregelt. Unabhängig von diesem, wenn auch kleinen, faux pas, ist die Tatsache, dass der Titel der Arbeit bewusst Crowdinvesting in Deutschland lautet und dann ein Abschnitt den Regularien in den USA gewidmet wird, dennoch verwirrend. Noch verwirrender ist dann, dass anstelle von harten Fakten zunächst die Geschichte der Gesetzgebung erörtert wird. Es mag aus wissenschaftlicher Sicht zwar von Interesse sein, allerdings sollten diese Ausführungen dann in einem entsprechenden Artikel publiziert werden, der auch einen entsprechenden Titel führt.

Doch nun zurück zum Thema. In den USA ist Crowdfunding (in diesem Sinne das im Artikel bezeichnete Crowdinvesting) im sogenannten JOBS Act (JOBS:=Jumpstart Our Business Startups) geregelt. Dabei handelt es sich um ein Bundesgesetz der USA, welches, wie der Name vermuten lässt, jungen Unternehmen den Zugang zu Kapital erleichtern soll. Darin ist insbesondere der Begriff Funding Portal neu definiert. Damit werden die amerikanischen Crowdfunding-Plattformen konkret vom Gesetzgeber benannt. Die Plattformen müssen sich bei der SEC registrieren. Dafür dürfen Unternehmen über sie Kapital einsammeln. Gleichzeitig entfällt für die Unternehmen die Prospektpflicht. Allerdings muss, in Abhängigkeit des Betrags des einzusammelnden Kapitals mehr oder weniger viel Information über das Unternehmen veröffentlicht werden. Ab einem gewissen Betrag sind auch die Unternehmensergebnisse, die von einem unabhängigen öffentlich bestellten Buchprüfer testiert wurden, veröffentlicht werden. Sollen mehr als 500.000 US-$ eingesammelt werden, so ist sogar ein Wirtschaftsprüfer nötig. Desweiteren gilt für die Emission der Beteiligung ein Werbeverbot und eine Haftung für die angegebenen Informationen. Eine weitere Besonderheit ist, dass die Beteiligungen nicht auf dem Zweitmarkt veräußert werden dürfen. Lediglich der Rückkauf durch den Emittenten ist erlaubt.

Anleger, die in den USA per Crowdfunding investieren wollen, dürfen das nur mit regulierten Beträgen. Diese Höchstbeträge richten sich nach dem persönlichen Einkommen und gelten pro Investition innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten. Unterschieden wird dabei in zwei Gruppen: Personen mit einem Jahreseinkommen und einem Vermögen von unter 100.000 US-$ sowie in Personen mit einem Jahreseinkommen und Vermögen von über 100.000 US-$. Personen, die der ersten Gruppe angehören, dürfen maximal 2.000 US-$ oder maximal 5% des Jahreseinkommens oder 5% des Vermögens investieren. Die zweitgenannte Gruppe darf maximal 100.000 US-$ oder aber 10% des Jahreseinkommens oder 10% des Vermögens in einem Jahr investieren. Zwar könnte man dieser Regel einen gewissen Aspekt des Anlegerschutzes unterstellen, genaugenommen schränkt es aber die Investoren zu stark ein. Insbesondere vermögende Investoren werden dabei stark gebremst, junge Unternehmen zu finanzieren.

Im nächsten Teil werden Regulierungsperspektiven für Crowdfunding in Deutschland behandelt.

Ende Teil 4

Getagged mit: , , ,
Veröffentlicht unter Crowdfunding

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen