Crowdinvesting in Deutschland wissenschaftlich betrachtet – Teil 5

Der erste Teil der Serie Crowdinvesting in Deutschland wissenschaftliche betrachtet befasste sich mit den Themen der Einleitung des Aufsatzes Crowdinvesting in Deutschland (vgl. ZBB 4/2012, S. 237-266) der beiden Autoren Lars Klöhn und Lars Hornuf. Im zweiten Teil der Serie wird der Markt für Crowdinvesting in Deutschland behandelt, der dritte Teil behandelt die rechtliche Situation des Crowdinvesting in Deutschland und der vierte Teil behandelt die Regulierung des Crowdinvesting in den USA. Der vorliegende und letzte Teil der Serie befasst sich mit den Regulierungsperspektiven für Crowdinvesting in Deutschland. Im Folgenden ist zu beachten, dass es sich hierbei um eine Rezension des oben genannten Artikels handelt.

Um die möglicherweise nötige Regulierung zu erörtern, führen die Autoren ein dreistufiges Vorgehen ein. Aufbauend auf einer Einschätzung der ökonomischen Perspektive des Crowdinvestingmarktes wird zunächst geprüft, inwiefern das Wertschöpfungspotential des Crowdinvestingmarktes ausgeschöpft werden kann, ohne den Anlegerschutz zu vergessen. Anschließend zeigen die Autoren auf, welche Aspekte des Crowdinvestings von der geltenden Rechtslage abgedeckt werden und was weiterer Regulierung bedarf.

Die Attraktivität des Crowdfundingmarkts erklären die Autoren zunächst damit, dass Crowdinvesting als Finanzierungskanal als Alternative zu den üblichen Finanzierungskanälen Vorteile besitzen könnte. Allerdings wirkt die Darstellungsweise des Für und Wider bezüglich des Crowdinvesting als Finanzierungskanal etwas undefiniert. U.a. ist die Rede davon, ob die Bereitstellung von Mitteln mittels Crowdinvesting für junge Unternehmen gut und schlecht ist. Ebenfalls ungewöhnlich wirkt die Darstellung, dass Crowdinvesting nur bei Unternehmen mit positivem Kapitalwert sinnvoll sei. Aus Sicht eines Investors stimmt diese Aussage. Volkswirtschaftlich betrachtet ist bereits ein Kapitalwert von null positiv zu bewerten; in einigen Spezialfällen sogar ein negativer. Insbesondere auf Grund der Tatsache, dass die Autoren volkswirtschaftliche Aspekte aufführen, ist die von ihnen getroffene Aussage also ohne weiterführende Erläuterungen und Diskussionen nicht vollkommen richtig.

Ein weiterer positiver Aspekt, der für Crowdinvesting spricht, ist die Überwindung sogenannter Finanzierungshindernisse. Die Autoren führen die Aspekte Informationsasymmetrie und Finanzierungskosten auf und erörtern diese ausführlich. Sie erläutern, inwiefern sich insbesondere die Informationskosten, Agenturkosten und Suchkosten, die üblicherweise anfallen, mittels Crowdinvesting enorm reduzieren können. Gleichzeitig bemerken sie aber auch, dass diese Möglichkeiten derzeit noch nicht in der Form ausgeschöpft werden, dass sie als starkes Argument dienen können. Damit haben die Autoren absolut recht, verschweigen aber, dass eine weitere Entwicklung und ein Wachstum des Marktes auch zu einer weiteren Ausschöpfung dieser Möglichkeiten führen dürften.

Ebenfalls oftmals aufgeführt wird das Argument der Schwarmintelligenz, was die Autoren ebenfalls unter der Umschreibung Weisheit der Vielen erläutern. Sie erklären, dass diese Schwarmintelligenz bei der Bewertung junger Unternehmen in vielen Punkten der klassischen Bewertungsmechanismen überlegen sein kann, man aufgrund der derzeitigen Homogenität der Investoren aber auch nicht zu hohe Erwartungen an die Crowd stellen kann. An dieser Stelle ist außerdem anzumerken, dass die Weisheit der Vielen auch nicht immer zielführend ist. Man bedenke, dass die Weisheit der Vielen auch Regierungen wählt, die Machtergreifung von Regimen zulässt und, jedenfalls in Deutschland, auch die Bildzeitung zu einer der meistverkauften Zeitungen macht. Immer, wenn man sich mit Schwarmintelligenz auseinandersetzt, muss man sich über die Grenzen der Möglichkeiten im Klaren sein und berücksichtigen, dass Schwarmintelligenz ein stochastischer Prozess ist. Wie bei allen anderen stochastischen Prozessen auch, kann im Voraus also nicht mit Gewissheit gesagt werden, ob die Entscheidung des Schwarms eine positive oder negative Entscheidung hinsichtlich des zu verfolgenden Ziels ist.

Neben den Vorteilen existieren beim Crowdinvesting aber auch Nachteile, oder besser: Risiken. Auch diese werden von den Autoren erörtert. Insbesondere werden die Risiken einer Investition in ein Start-Up mit der Möglichkeit eines Verlusts des eingesetzten Kapitals aufgeführt. Ebenfalls wird auf die Anreize der Crowdinvesting-Portale eingegangen und auf die Tatsache, dass diese an Provisionen verdienen, unabhängig davon, ob Investor eine Rendite erhält oder nicht. Auch die Tatsache, dass mit steigender Anzahl zu finanzierender Projekte auch die Anzahl derer, die nicht erfolgreich sein wird steigen dürfte. Schließlich wird auch auf die mögliche Blasenbildung des Crowdinvestingmarktes sowie die Gefahr von Betrug hingewiesen, wobei die Autoren die Gefahr des Anlagebetrugs relativieren. Was die Risikoeinschätzung betrifft, ist die Darstellung der Autoren äußerst objektiv. Allerdings ist die Gefahr der Blasenbildung dahingehend zu relativieren, als dass in Anbetracht des derzeitigen Marktvolumens, selbst bei exponentiellem Wachstum, noch eine Menge passieren muss, um von einer Blase zu sprechen.

Die Mängel der Rechtslage in Deutschland leiten die Autoren damit ein, dass sie u.a. von erheblichen Risiken sprechen. Dies steht im Widerspruch zu den vorherigen Ausführungen, da lediglich Risiken aufgezeigt, nicht aber als erheblich klassifiziert wurden. Ebenfalls einführend wird auf die fehlende Regulierung für Crowdinvesting inklusive der Crowdinvesting-Portale hingewiesen. Dabei wird explizit die Regulierung der Prospektpflicht hingewiesen. Es stellt sich die Frage, welchen Sinn die Prospektpflicht im Zusammenhang mit Crowdinvesting haben soll. Selbst bei herkömmlichen Finanzprodukten ist der Sinn der teuren Prospektpflicht sowohl aus Sicht der Anleger als auch aus Sicht der kapitalsuchenden Unternehmen fraglich. Warum nun ausgerecht im Fall von Crowdinvesting diese zweifelhafte Regulierungsmaßnahme einen entscheidenden Vorteil bringen soll, ist nicht ersichtlich. Auch die Einleitung, dass Crowdinvesting-Portale derzeit durch das Raster des geltenden Bank- und Kapitalmarktaufsichtsrechts fallen, führt nicht automatisch zu einem Erfordernis, dass es nun explizit geregelt werden muss. Vor allem vor dem Hintergrund der vergangenen und anhaltenden Finanzkrisen sollte man sich eher die Frage stellen, ob die Regulierung nicht eine trügerische Sicherheit suggeriert, die letztlich nicht existiert. Warum sollten also Regularien, die nachweislich nicht funktionieren nun auf neue im Aufbau befindliche Instrumente angewandt werden?

Die Autoren führen weiterhin aus, dass eine Ausnahme von der Prospektpflicht für Crowdinvesting anzustreben sei. Sie diskutieren die Möglichkeit, dass man Regeln, ähnlich denen in den USA anwenden könnte, wobei die Obergrenze möglicherweise mit 500.000 € pro Jahr anzusetzen sei, bleiben aber mit ihren Aussagen unverbindlich. Ebenfalls behandelt werden mögliche Publizitätspflichten. Am Beispiel des JOBS-Act werden Möglichkeiten diskutiert, wie man es in Deutschland ebenfalls handhaben könnte. Die Autoren sprechen sich dabei für eine gestufte Publizitätspflicht in Abhängigkeit der Höhe des einzusammelnden Kapitals aus. An sich ist diese Empfehlung begrüßenswert, stellt aber den Anlegerschutz infrage. Prinzipiell sollten Publizitätspflichten existieren, aber für alle gleich sein. Alleine schon aus Gründen der Gleichbehandlung und zwecks der Vergleichbarkeit in Investitionen und deren Risiken.

Ein weiterer regulatorischer Ansatz ist die Zeichnungsbeschränkung für Investoren. Diese Regelung entstammt ebenfalls dem JOBS-Act der USA. Die Autoren diskutieren das Für und Wider der Zeichnungsbeschränkung und verweisen neben dem Anlegerschutz auch auf den Aspekt des Wirkens gegen die Blasenbildung sowie die Problematik der Beschränkung. Einen eindeutigen Standpunkt vertreten die Autoren jedoch nicht.

In ihrem Ausblick schreiben die Autoren, dass Crowdinvesting erhebliche Chancen und erhebliche Risiken bietet. Außerdem werde der deutsche und europäische Rechtsrahmen weder den Chancen noch den Risiken gerecht. Sie schließen mit dem Aufruf auf eine möglichst interdisziplinäre Diskussion über eine mögliche Regulierung und damit, dass ihr Artikel als Beitrag dazu gesehen werden soll. Insbesondere dem Wunsch nach einer interdisziplinären Diskussion sollte man entsprechen, bevor man mit der Regulierungswut beginnt! Sowohl für Kapitalsuchende als auch für Kapitalgeber bleibt zu hoffen, dass eine Regulierung möglichst gering ausfällt. Auch eine intensive Auseinandersetzung mit Finanzierungsthemen im Kontext der Schwarmfinanzieung, wie es die Autoren des Artikels getan haben, sollte weiterhin stattfinden.

Ende der Serie

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