Investment Crowdfounding

Crowdfunding-Modelle gewinnen seit mehreren Jahren zunehmend an Bedeutung. Neben der Finanzierung von Startups und Technologieprojekten hat insbesondere die Finanzierung von Immobilienprojekten stark zugenommen. Dabei stehen bei den Investoren in der Regel Gewinnerzielungsabsichten im Vordergrund, weshalb oft auch die Bezeichnung Crowdinvesting verwendet wird. Unter anderem aufgrund der zunehmenden Popularität wurde auch der Gesetzgeber aktiv und hat Teile der Schwarmfinanzierung (z.B. mit dem Kleinanlegerschutzgesetz) eigenen Regularien unterworfen. Für das Crowdfunding wurde in diesem Zuge einer Erleichterung der Prospektpflicht eingeräumt, gleichzeitig wurden aber auch zusätzliche Anforderungen an die Plattformbetreiber gestellt und die Investitionshöhe der Anleger beschränkt.

Was als Vorteil und Sicherheitsgewinn für Anleger verkauft wird, ist in erster Linie Mehraufwand für die Plattformbetreiber und bringt weder Startups noch Immobilienprojektentwickler wirklich weiter. Will man Unternehmensanteile oder andere Beteiligungsformen, die keinen partiarischen Darlehen entsprechen, unters Volk bringen, bleibt die bisherige Prospektpflicht nämlich bestehen. Dabei bedeuten insbesondere echte Unternehmensanteile oder Genussrechtsbeteiligungen mehr Sicherheit für Investoren.

Die heute verfügbare Technologie ermöglicht mit nur einem kleinen bisschen Mehraufwand jedoch ein Crowdfunding-Modell, welches die derzeitigen regulatorischen Beschränkungen umgeht: Crowdfounding. Im Artikel Gemeinschaftliche Kapitalanlagen wird die Idee, die von Dr. Levin Brunner als Crowdfounding (http://support.mashup-finance.de/crowdfounding/) beschrieben wurde, bereits aufgegriffen. Dabei geht es nicht darum, als bestehende Firma einen Schwarm an Geldgebern zu finden, sondern einen Schwarm, der komplementäre Ressourcen bereitstellt. Denkt man diesen Ansatz konsequent weiter, lässt sich auf diese Weise ein Regulierungsproblem der Crowdfunding-Plattformen lösen.

Startet man ein dem von Brunner beschriebenem Ansatz ähnliches Crowdfounding-Projekt und zeigt unterschiedliche Partizipationsmöglichkeiten auf, die nicht in einer verbindlichen Investition, sondern zunächst in einer Absichtserklärung enden, findet formal kein öffentliches Angebot statt. Folglich wird weder ein Wertpapierprospekt für den Emittenten noch eine Vertriebserlaubnis für den Plattformbetreiber benötigt. Für die Investoren besteht außerdem der Vorteil, dass das Gebot zunächst nicht bindend ist und man den Zeitdruck, der bei herkömmlichen Crowdfunding- bzw. Crowdinvesting-Kampagnen teilweise entsteht, eliminiert.

Natürlich kann beim Crowdfounding das Projekt nicht in einem Schritt finanziert werden. Ist der erste Schritt einer Crowdfounding-Kampagne abgeschlossen, existiert zunächst eine Schar von Investoren, die lediglich die Absicht erklärt haben, in ein Projekt oder ein Unternehmen zu investieren. Nun muss ein Prozess erfolgen, in dessen Verlauf dann die Interessen der jeweiligen Investoren berücksichtigt werden. So könnten manche Investoren Genussrechte bevorzugen, während andere wieder am Eigenkapital beteilig werden möchten. Andere wiederum wollen vielleicht nur ein Darlehen geben. Auch die Laufzeiten könnten ggf. individuell aufgestellt werden. Sind nun alle Interessen erfüllt, wird von den Investoren eine Zweckgesellschaft gegründet, die dann das Kapital investiert. Dieses Vorgehen hört sich zunächst äußerst kompliziert an und stellt in der Tat eine gewisse Herausforderung dar.

Mit Hilfe von Webanwendungen und Smart Contracts (digitale Verträge, die auf Blockchain-Technologie basieren) sowie standardisierten Vertragsbausteinen kann der Prozess von der Absichtserklärung bis zur Gründung allerdings enorm schnell, komfortabel, sicher und ohne großen Aufwand durchlaufen werden.

Bleibt noch die Frage der Geschäftsführung der Zweckgesellschaften zu klären. Diese kann im Idealfall von einem oder mehreren Investoren erfolgen. Alternativ können auch externe Personen angestellt werden. Damit sind natürlich Kosten verbunden, weshalb sich das Einstellen eines Geschäftsführers, der sich nicht aus den Investoren rekrutiert, sicherlich nicht für Projekte mit einem geringen Volumen empfiehlt. Es kommen außerdem noch Kosten für die Gründung der Zweckgesellschaft und ggf. Steuerberatungskosten hinzu. Ab einem gewissen Investitionsvolumen sind die Kosten dieser Lösung allerdings erheblich geringer als die Kosten, die bei regulierten Produkten durch Regulierung (Prospekterstellung und BaFin-Billigung), Verwaltung, Beratung und Vertrieb entstehen. Von der Differenz dieser Kosten profitieren die Investoren dann in Form einer höheren Rendite.

Das skizzierte Investment Crowdfounding ist natürlich keine Lösung für alle Startups und Projekte, die mittels Crowdinvesting derzeit platziert werden. Da vom Investor auch eine gewisse Aktivität gefordert wird, ist der beschriebene Ansatz auch nicht für alle Anleger geeignet. Aber gerade für Immobilienprojekte öffnet Investment Crowdfounding eine vielversprechende Perspektive für Anleger, die ihre Kapitalanlagen gerne aktiver gestalten möchten.

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Blockchain-Technologie ist kein Ersatz für das Geschäftsmodell

Im Zuge des Hypes um Fintech-Startups steht ein Thema besonders im Fokus: die Blockchain-Technologie. Allerdings ist die Blockchain-Technologie, auch wenn sie durch Bitcoin groß geworden ist, nicht nur im Finanzumfeld relevant. Glaubt man denen, die das Thema forcieren, wird die Blockchain so ziemlich alles verändern, was auch nur im Entferntesten mit Banking, Zahlungsverkehr und Verträgen sowie Organisations- und Managementvorgängen zu tun hat. Man kann davon ausgehen, dass diese Annahme richtig ist. Konsequenterweise kann man auch davon ausgehen, dass einige der heute an den Start gehenden oder bereits aktiven Startups, die sich dieser Technologie widmen, perspektivisch gute Aussichten auf Geschäftserfolg haben. Alleine der Einsatz von Blockchain-Technologie ist allerdings noch lange keine Garantie für ein florierendes Geschäft. Eine Investition in ein Blockchain-Startup sollte also genauso gut geprüft werden, wie jede andere Investition auch.

Der Kern eines jeden Startups ist das Geschäftsmodell. Und genau das sollte man sich auch dann anschauen, wenn Startups auf Blockchain-Technologie setzen. Typische Anwendungsbereiche sind der Zahlungsverkehr sowie das Aufsetzen und Schließen sicherer Verträge. Prinzipiell stellen aber auch andere Anwendungen, wie beispielsweise Handelssysteme, Marktplätze oder die dezentrale Zusammenarbeit, Geschäftsmodelle dar, die mittels Blockchain realisiert werden können. Wesentlicher Vorteil der Ansätze, die auf der Blockchain aufbauen, ist der Wegfall „vertrauenwürdiger“ Intermediäre oder zentralisierter Überwachungs- und Steuerungsinstitutionen. Auf diese Weise lassen sich z.B. Zahlungen ohne Anbieter, denen man z.B. aufgrund staatlicher Regulierung vertraut, praktisch fälschungssicher durchführen. Auch Verträge ließen sich so fälschungssicher schließen und so weiter. Man könnte jetzt alle erdenklichen Anwendungsszenarien skizzieren und bewerten. Anschließend wäre ein Vergleich mit den Konzepten der Blockchain-Startups und der von Konzernen getriebenen Konsortien durchzuführen, mit dem man dann wiederum Schlüsse über deren Zukunftsaussichten ziehen könnte. Das ist allerdings mühsam und nicht unbedingt zielführend. Viel mehr lassen sich die Konzepte zur Anwendung von Blockchain-Technologie in drei bzw. vier leichter zu handhabende Kategorien nach Stellung in dem jeweils zugrundeliegenden Geschäftsmodell unterteilen. Dieser Ansatz ist daher nicht nur für Investoren sinnvoll, sondern auch für Innovatoren von praktischem Nutzen, da er auf der Ebene der Technologieapplikation klassifiziert und auf Geschäftsmodellebene bewertet.

Der ersten Kategorie würde man Konzepte zur Prozessoptimierung, Ergänzung oder Substitution bestehender Lösungen innerhalb eines Geschäftsmodells zuordnen. Als Beispiele lassen sich hier z.B. Zahlungslösungen für Onlineshops anführen, welche die Zahlung mit Bitcoins akzeptieren. Der zweiten Kategorie lassen sich Konzepte zuordnen, die ein bekanntes Geschäftsmodell nutzen, sich technologisch aber vollständig neu orientieren und anstelle etablierter Lösungen auf die Block Chain setzen. Beispiel für ein derartiges Konzept ist das Betreiben von Handelsplätzen für Wertpapiere oder anderer Assets (z.B. von Digital Asset Holdings). Der dritten Kategorie werden Konzepte zugeordnet, die ein Geschäftsmodell verfolgen, welches bisher nicht existierte oder nicht rentabel umzusetzen war und durch die Anwendung von Blockchain-Technologie erstmalig zu einem Cashflow führen könnte (z.B. Plex). Darüber hinaus gibt es noch eine vierte Kategorie. Dieser werden technologische Ansätze zugeordnet, deren Nutzen vielversprechend ist, ein belastbares Erlösmodell jedoch noch fehlt.

Die Risiken der Blockchain-Applikation steigen mit den Kategorien. Wird nur ein Prozess optimiert, ein Teilprozess substituiert oder ergänzt, sind die Risiken vergleichsweise niedrig. Im schlimmsten Fall wäre der zusätzliche Nutzen gering oder man würde den Schritt rückgängig machen. Interessanterweise sind die Potenziale nicht automatisch gering, sondern hängen davon ab, an welcher Stelle substituiert, ergänzt oder optimiert wird. Die Risiken von Konzepten, die man der zweiten Kategorie zuordnet, sind wiederum höher. Zwar wird das Geschäftsmodell nicht verändert und folglich auch keine Änderungen des Kundennutzens und des Erlösmodells durchgeführt, eine vollständige Neuorientierung aller Prozesse im Zusammenhang mit dem Einsatz von Blockchain-Technologie ist aber in jedem Fall mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden. Wenn durch ihren Einsatz nicht in erheblichem Umfang Kosten eingespart werden können oder aber doch zusätzlicher Kundennutzen entsteht, dürfte sich eine Investition nicht unbedingt rentieren und eingesetztes Geld wäre verbrannt. Steht hingegen ein vollständig neues Geschäftsmodell zur Diskussion, sind die Risiken erheblich. In einem solchen Fall kommen zu den technologischen Risiken zusätzlich die Risiken, die das neuartige Geschäftsmodell mit sich bringt. Liegt lediglich eine neue Technologie-Applikation vor und das zugehörige Geschäftsmodell muss noch entwickelt werden, ist das Risiko enorm. Gleichzeitig könnte damit natürlich etwas geschaffen werden, was derartig neuartig und disruptiv ist, dass sich der Einsatz zu einer ungeheuerlichen Rendite führt (die Suchmaschine Google war seinerzeit ein solches Investment).

Doch warum die ganze Theorie, die letztlich nichts Neues zutage fördert? Ganz einfach. Startups, die aktuell auf Blockchain-Technologie setzen, gelten allgemein als super Investmentchancen. Allerdings liegt diese Auffassung in der breiten Öffentlichkeit primär daran, dass die Funktionsweise, die man mit Blockchain-Technologie bezeichnet, nicht wirklich verstanden wird. Die Technologie gilt als komplex. Daher überschattet der Sachverhalt, dass die Macher von Blockchain-Startups als Genies wahrgenommen werden, die Geschäftsmodelle, die hinter den Unternehmungen stecken. Sofern der Kundennutzen, der geschaffen wird, keinen wirklichen Mehrwert gegenüber dem Ist-Zustand darstellt, handelt es sich jedenfalls nicht um empfehlenswerte Investments. Die Geschäftsmodelle der Startups oder von Konzern-Konsortien sollten daher im Vordergrund stehen, nicht die Tatsache, dass da etwas mit Blockchain-Technologie geschaffen wird.

Wer nach Investment-Chancen im Zusammenhang mit Blockchain-Technologie sucht, sollte sich über die oben geschilderten Technologie-Applikationen in den vier Kategorien im Klaren sein. Empfehlenswert sind insbesondere Chancen, die der ersten und dritten Kategorie zugeordnet werden können. Wirklich interessant sind natürlich die Konzepte, die noch kein vollständiges Geschäftsmodell haben. Diese sollten aber wirklich nur dann als mögliche Investitionen in Betracht gezogen werden, wenn man einen Totalverlust verschmerzen kann und sich im Klaren darüber ist, dass es sich mehr um eine Art Lotterieschein handelt als um eine Kapitalanlage.

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Digital Innovation & Fintech: Ein Studiengang, den die Welt (nicht?) braucht

Im Herbst dieses Jahres werden die ersten Studierenden an der Frankfurt School of Finance & Management im Bachelorstudiengang Digital Innovation & Fintech studieren. Die renommierte private Hochschule bietet den Studiengang als berufsbegleitendes Modell an, bei dem die Studierenden unter der Woche drei Tage im Unternehmen verbringen. Zielgruppe dürften ambitionierte Praktiker aus der Finanzbranche sein, die sich für digitale Geschäftsmodelle im Finanzsektor interessieren und diese entwickeln, managen und umsetzen wollen oder sollen.

Dass digitale Innovationen nahezu in jeder Branche zu gravierenden Änderungen führen werden, ist keine Neuigkeit. Es ist auch keine Neuigkeit, dass die Finanzbranche in Sachen digitale Innovationen bisher recht unkreativ war. Nichtsdestotrotz wurden welche realisiert. Diese liegen aber entweder schon lange zurück (bspw. Onlinebanking) oder aber es sind lediglich inkrementelle Innovationen, die weder an den Geschäftsmodellen noch an den grundlegenden Fundamenten der Branche kratzen. Ein wesentlicher Grund dafür dürfte aber nicht nur sein sein, dass die etablierten Finanzinstitutionen diese nicht Umsetzen könnten, sondern im Grunde für lange Zeit gar kein Interesse daran bestand. Aufgrund des aktuellen Fintech-Hypes ändert sich diese Einstellung, jedenfalls von den Köpfen der etablierten Unternehmen aus. Hinzu kommt die Sorge diverser Kräfte, dass der Finanzplatz Frankfurt an Bedeutung verliert. Also versucht eine Allianz aus Politik, Branchenvertretern und anderen Stakeholdern in Frankfurt ein Fintech-Zentrum zu etablieren. Einen Baustein dafür stellt der eingangs genannte Studiengang dar.

Die Hoffnung der Initiatoren des Studiengangs dürfte also darauf abzielen, technologieaffine Karrieristen der Finanzbranche zur Schaffung von Innovationen im Finanzsektor zu befähigen. Dafür bedarf es allerdings mehr als nur der Digitalisierung bestehender Prozesse und Geschäftsmodelle. Diejenigen, die diese Innovationen entwickeln, müssen sowohl technische als auch wirtschaftliche und juristische Fähigkeiten mitbringen und darüber hinaus über Kreativität verfügen. Üblicherweise ist bereits das vermitteln einer dieser Fähigkeiten anspruchsvoll genug, um einen ganzen (grundständigen) Studiengang zu füllen. Für einen praxisorientierten Studiengang ist die Aufgabe daher mehr als sportlich einzustufen. Dieser Sachverhalt weckt die Neugier auf die Studieninhalte, welche die durchaus elitär einzustufende Hochschule bietet.

Schaut man sich das Curriculum (http://www.frankfurt-school.de/dms/CLM-Magnolia-Onepager/bachelor/fintech/FinTech.pdf, abgerufen am 07.05.2016) an, offenbart sich die oben beschriebene Problematik in aller Deutlichkeit. Als erstes fällt auf, dass das Thema Mathematik unterrepräsentiert ist. Verteilt auf 7 Semester gibt es lediglich im 1. Semester eine Mathematikvorlesung und im 2. Semester eine Stochastik-Vorlesung. Sicherlich werden auch die Vorlesung im 1. Semester zur Entscheidungstheorie sowie im 6. Semester die Vorlesung zum Thema Big Data einen erheblichen Anteil Mathematik enthalten, um die Grundlagen aufzubauen, die man in der heutigen Zeit zum Verstehen und Entwickeln moderner Technologien benötigt, ist das aber definitiv zu wenig. Die bunte Mischung an IT-Inhalten wirkt ebenfalls wie ein grober Abriss über das, was zwingend erforderlich ist, ein roter Faden ist jedoch nicht erkennbar. Darüber hinaus fehlen Grundlagen, wie z.B. eine Vorlesung zu den unterschiedlichen Protokollen. Ein bisschen Programmieren, ein bisschen Datenbanken, ein bisschen App-Development ein bisschen hiervon und davon aber insgesamt kein wirklich ineinandergreifendes und zusammenwirkendes Programm.

Ohne das Programm detailliert auseinanderzunehmen stellt man sich unweigerlich noch weitere Fragen. Beispielsweise taucht nirgendwo im Curriculum der Begriff Produktentwicklung auf. Eine mindestens 4-6 CP umfassende Vorlesung sollte sich mit den Grundlagen der Produktentwicklung befassen. Mit einem geringeren Umfang dürfte wohl kaum eine Befähigung entstehen können, die eine professionelle Auseinandersetzung mit dem Thema Innovationen ermöglicht. Ein bisschen Auseinandersetzung mit Value Proposition Design im Rahmen der Vorlesung Digital Entrepreneurship reicht dafür nämlich nicht. Was ist mit Recht? Wie soll jemand, der lediglich eine Vorlesung mit Rechtsinhalten besucht, sich im deutschen Regulierungs-Dschungel behaupten können? Und aus welchem Grund kommen die Wirtschaftsinhalte so kurz? Weiterhin stellt sich die Frage, wie ein Studiengang mit dem Begriff Innovation titeln kann, ohne Inhalte des Innovationsmanagements zu vermitteln. Es stellt sich auch die Frage, warum wesentliche Inhalte, die eigentlich Grundlagen für alle Absolventen darstellen sollten, anstelle von Kernmodulen als Spezialisierungsmodule vorkommen. Man könnte noch weitere Fragen aufwerfen, dass das Programm noch Schwachstellen aufweist, sollte jedoch klargestellt sein.

Wo Schatten ist, ist allerdings auch Licht. Positiv fällt insbesondere das Wahlmodul Business and Society auf. Dieser Aspekt, unter dem Innovationen (also Produkte und Geschäftsmodelle) immer beleuchtet werden müssen, wirkt auf den ersten Blick zwar weich, stellt aber eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung neuer Ideen dar. Was nutzt ein noch so gutes Produkt, wenn es weder innerhalb des eigenen Unternehmens, noch von den Kunden akzeptiert wird? Ebenfalls positiv zu erwähnen ist die Tatsache, dass man sich dem Thema IT-Sicherheit widmet. Zwar wirkt diese typisch deutsche Gründlichkeit in Anbetracht fehlender allgemeiner IT-Grundlagen putzig, nichtsdestotrotz ist es ein zentrales Thema, an dem niemand vorbeikommt, der mit IT-basierten Geschäftsmodellen, Produkten und Dienstleistungen Geld verdienen will. Ein weiterer Pluspunkt, der positiv hervorgehoben werden kann, ist das Praxisprojekt. Dieses ist allerdings erst im 7. Semester vorgesehen. Hochschuldidaktische Ansätze anderer Wissenschaftseinrichtungen haben aber gezeigt, dass Praxisprojekte in frühen Studienphasen besser aufgehoben sind, da sie für mehr Motivation bei den Studierenden sorgen und gleichzeitig noch losgelöst von kreativitätsvernichtenden Fachgrundlagen bessere Lösungsansätze liefern.

Sowohl der fehlende rote Faden des Curriculums als auch die fehlenden Inhalte sind Indizien, dass der Studiengang mit heißer Nadel gestrickt wurde. Die vollständige Neugestaltung eines derartigen Studiengangs hätte mehr Zeit und sicherlich auch mehr Input anderer bedurft. Eine Gestaltung, die auf einem Wirtschaftsinformatik-Studiengang aufbaut und um unternehmerische Inhalte angereichert wurde, wäre für die Kürze der Zeit die vermutlich bessere Herangehensweise gewesen. Wer also wirklich digitale Innovationen entwickeln möchte oder sich befähigen will, ein erfolgreiches Fintech-Startup zu gründen, dürfte mit diesem Studiengang eher schlecht beraten sein. Für Karrieristen, die innerhalb eines größeren Unternehmens mit einer modern wirkenden Ausbildung einer renommierten Institution ihre Aufstiegschancen verbessern möchten, stellt der Studiengang hingegen einen empfehlenswerten Pfad dar. Man sollte sich jedoch im Klaren darüber sein, dass es eine Wette auf einen anhaltenden Fintech-Hype ist und man keinesfalls die fachpraktischen Fähigkeiten vermittelt bekommt, die ein Absolvent eines grundständigen Studiengangs mitbringt.

Für den Standort Frankfurt ist der Studiengang ebenfalls positiv zu werten. Damit wird der Anspruch des Standorts Frankfurt verdeutlicht, weiterhin eine gewisse Position innerhalb der sich wandelnden Finanzwelt einzunehmen.

Darüber, dass man einen Fintech-Studiengang braucht, muss man generell nicht streiten. Anstelle von Maschinenbau kann man ja auch Fahrzeugtechnik studieren, ohne Naserümpfen hervorzubringen. Allerdings geht mit jeder Spezialisierung eine gewisse Sicht für das berühmte große Ganze verloren. Aber gerade das ist wichtig, wenn man Innovationen schaffen möchte. Wer über eine Immatrikulation nachdenkt, sollte sich vielleicht vorher mit dem folgenden Zitat von Antoine de Saint-Exupéry auseinandersetzen.

„Wenn du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht die Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer.“

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Gemeinschaftliche Kapitalanlagen

Kapitalanlagen waren früher mehr oder weniger eine vertraute Angelegenheit zwischen einem Anleger und seinem Finanzberater. Mit dem Aufkommen der Internetforen, wurden Investitionschancen zunehmen online diskutiert. Diese werden auch heute noch genutzt. Ein weiterer Entwicklungsschritt waren Empfehlungsplattformen, auf denen praktisch jeder Anlagetipps geben konnte, wobei sich diese im Wesentlichen auf Aktien beschränkten. Diese Plattformen wurden zunehmend moderner, erweiterten ihre Funktionsumfänge und entsprechen heute weitgehend dem, was man unter sozialen Netzwerken versteht. Damit wurden auch die unterschiedlichen Kapitalanlagen von der vertrauten Angelegenheit zum mehr oder weniger öffentlichen Thema. Die breite Diskussion über einzelne Kapitalanlagen, die Nutzerbewertung von Empfehlungen sowie die Möglichkeit, Tippgebern und ihren Empfehlungen zu folgen, ermöglichten es aber auch, dass weniger erfahrene Anleger vom Wissen erfolgreicher Anleger profitierten. Natürlich hat das nicht nur Vorteile, sondern birgt auch gewisse Gefahren. Das Nutzen heutiger Plattformen dieser Art, die Nutzern zum Teil auch das automatische Handeln nach den Empfehlungen anderer, ausgewählter Nutzer ermöglichen, wird auch Social Trading genannt. Dabei wird zwar in gewissen Grenzen das Wissen einer Gemeinschaft genutzt, die Handlungen erfolgen aber immer individuell, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Eine schon gemeinschaftlichere Handlung ist das Investieren über ein Crowdfunding-Modell (Crowdinvesting). Dabei finanzieren viele mit vielen kleineren Beträgen einen großen Beitrag, um z.B. ein Startup, ein Immobilienprojekt oder die Entwicklung von Technologien zu ermöglichen. Zwar wird hier von einer Gemeinschaft die Realisation eines Vorhabens ermöglicht, in dieser investiert jedoch auch wieder jeder für sich selbst. Das Kapital fließt dann in eine Gesellschaft, die in der Regel nicht von den Anlegern verwaltet wird. Die Kapitalanlage erfolgt also individuell und das eingesammelte Kapital wird, trotz einer gemeinschaftlichen Aktion, ebenfalls individuell von einer „fremden“ Gesellschaft verwaltet.

Die Crowdfunding-Modelle, die man dem Crowdinvesting zurechnet, bewegen sich dabei allerdings nicht in einem rechtsfreien Raum (auch, wenn das teilweise anders dargestellt wird). Folglich müssen die Plattformbetreiber bestimmten Anforderungen genügen. Beispielsweise müssen sie über eine Erlaubnis für den Vertrieb von Kapitalanlagen oder die Vermittlung von Darlehen verfügen. Auch die Angebote, die über die Plattformen erfolgen, müssen den rechtlichen Anforderungen genügen. Beispielsweise müssen bei größeren Emissionen Wertpapierprospekte erstellt werden. Das gilt insbesondere auch für die die Wertpapiere, die den Anlegern ein Mitspracherecht ermöglichen. Daher werden in Deutschland aktuell auptsächlich Nachrangdarlehen (partiarische Darlehen) als Beteiligungsmöglichkeit instrumentalisiert. Diese sind für beide seiten riskant und bergen für Anleger Risiken, da sie keinerlei Mitsprache- oder Kontrollmöglichkeit haben. Echte Unternehmens- oder Projektanteile, die den Anlegern Kontroll- oder Mitspracherechte einräumen und so aus einer Schwarmfinanzierung eine gemeinschaftliche Kapitalanlage machen, finden sich praktisch nicht. Man könnte überspitzt auch formulieren, dass eine gemeinschaftliche Kapitalanlage mittels Schwarmfinanzierung aufgrund eines Regulierungsproblems nicht möglich ist.

Technologie, insbesondere das Internet mit den Möglichkeiten sozialer Netzwerke ermöglichen allerdings eine Lösung für dieses Regulierungsproblem. Von Dr. Levin Brunner wurde beispielsweise anstelle von Crowdfunding ein Konzept namens Crowdfounding (http://support.mashup-finance.de/crowdfounding/) beschrieben. Dabei geht es nicht darum, einen Schwarm an Geldgebern zu finden, sondern einen Schwarm, der komplementäre Ressourcen bereitstellt. Denkt man diesen Ansatz konsequent weiter, lässt sich auf diese Weise ein Regulierungsproblem der Schwarmfinanzierer lösen.

Startet man ein dem von Brunner beschriebenem Ansatz ähnliches Crowdfounding-Projekt und zeigt unterschiedliche Partizipationsmöglichkeiten auf, die nicht in einer verbindlichen Investition, sondern zunächst in einer Absichtserklärung endet, findet formal kein öffentliches Angebot statt. Folglich wird weder ein Wertpapierprospekt für den Emittenten noch eine Vertriebserlaubnis für den Plattformbetreiber benötigt. Anschließend erfolgt dann ein Findungsprozess, der die einzelnen Interessen der beteiligten Investoren berücksichtigt. Dieser könnte z.B. von Smart Contracts abgesichert werden. Er schließt damit, dass eine Gesellschaft gegründet wird, die das Kapital aller Investoren verwaltet. Im einfachsten Fall entspräche das einer Beteiligungsgesellschaft, die ihr Kapital z.B. in ein Startup investiert. Es könnte natürlich auch komplexer ausfallen, um beispielsweise ein Immobilienprojekt zu realisieren, bei dem die Immobilien auch von der Gesellschaft verwaltet werden und die Anleger sich aktiv dabei einbringen.

Da beim skizzierten Vorgehen die Gemeinschaft nicht nur das Kapital beisteuert, sondern sich auch aktiv einbringt, die Investitionsentscheidung kollektiv trifft und gemeinschaftlich die Risiken der Gesellschaft trägt, kann man von einer echten gemeinschaftlichen Kapitalanlage sprechen. Ob man dazu einen Ansatz wählt, der dem oben beschriebenen Crowdfounding-Ansatz entspricht oder andere Technologien nutzt, ist eigentlich unerheblich. Denkbar sind auch Ansätze, die denen von Dating-Portalen ähneln. Ein wesentlicher Vorteil dabei ist auch, dass sich gemeinsam Investitionen tätigen lassen, die normalerweise nur institutionellen Investoren offenstehen. Gleichzeitig fallen die teuren Vertriebs- und Regulierungskosten weg, was konkret bedeutet, dass den Anlegern dieses Geld als Rendite zufließt. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass sich neben dem Kapital auch Fachwissen, welches für die Investitionsvorhaben nötig ist, in der Gemeinschaft findet.

Die Idee der gemeinschaftlichen Kapitalanlagen ist nicht neu. Sie ist auch nichts, was nicht abseits eines organisierten Marktes bereits existiert. Neu ist jedoch, dass sich Dank des Internets und der damit verbundenen Technologien nun Möglichkeiten ergeben, die bisher ungeahnte Potenziale schöpfen könnten.

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Der Traum vom Frankfurter Fintech-Zentrum

Am Mittwoch, den 27.01.2016 lud der hessische Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir in die Goethe Universität ein, um Konzepte für ein Fintech-Zentrum in Frankfurt vorstellen zu lassen. Das Ziel: In Frankfurt sollen sich möglichst viele Fintech-Startups ansiedeln. Immerhin gilt Frankfurt als Deutschlands Bankenstadt. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass man gerne eine bedeutende Rolle in der Fintech-Szene einnehmen möchte. Bisher klappt das allerdings noch nicht so recht. Zwar gibt es in Frankfurt eine ganze Reihe Startups, die der Finanzbranche zuzurechnen sind, und auch die Anzahl der damit im Zusammenhang stehenden Veranstaltungen kann sich durchaus sehen lassen, als Stadt mit einer bedeutenden Fintech-Szene wird Frankfurt aktuell aber trotzdem nicht wahrgenommen.

Offenbar fehlen zum bedeutenden Fintech-Standort noch ein paar entscheidende Zutaten, die das Land Hessen, die Stadt Frankfurt und deren Stakeholder nun mit etwas programmatischem Aktionismus identifizieren und einsetzen möchten. Ob dieses Vorhaben zielführend ist, muss jedenfalls als fraglich bewertet werden. Das soll nicht heißen, dass es eine schlechte Idee ist, den Standort Frankfurt in der Fintech-Szene zu pushen und ortsansässige Gründer fördern zu wollen. Ganz im Gegenteil! Was man aber klar hervorheben muss, ist das Fehlen sinnvoller Ansätze. Wer ein Ökosystem (wie es immer so schön heißt) schaffen möchte, der muss dafür entsprechende Voraussetzungen schaffen. Das bedeutet für Startups in erster Linie (bezahlbarer, unbürokratisch verfügbarer) Raum und Geld.

Außerdem werden Begegnungsstätten benötigt, für deren Ausprägung es keine allgemeingültigen Rezepte gibt. An einem Ort funktionieren Gründer/Technologiezentren, an einem anderen Ort geht das gleiche Konzept nicht auf. Ob ein örtliches Zentrum in Frankfurt funktioniert, kann derzeit nicht klar beantwortetet werden. In Anbetracht der Auswahlkriterien für Gründer, die die Räumlichkeiten unter bestimmten Bedingungen nutzen können/dürfen/müssen, muss das bezweifelt werden. Die Kosten für ein ausreichend großes Zentrum dürften in Frankfurt schlicht und einfach zu hoch sein. Dafür gibt es in Frankfurt eine ganze Reihe von Veranstaltungen, z.B. die Veranstaltungsreihe Between the Towers, oder die Webmontage, die das Einbringen eigener Themen aktiv einfordern. Diese funktionieren durchaus als Begegnungsstätte. Schaut man von Frankfurt aus auf die anderen Städte der Metropolregion Rhein-Main, gibt es außerdem weitere Veranstaltungen der ortsansässigen Startup-Szene, die ebenfalls befruchtend auf Fintechs in Frankfurt wirken könnten.

Doch was braucht es noch?

Die Befürworter des politischen Aktionismus argumentieren gerne, dass die Nähe zur etablierten Finanzindustrie positiv wäre. Dieses Argument zieht leider nicht ansatzweise! Wer wirkliche Innovationen schaffen will, muss bekannte Pfade und die Komfortzone verlassen, wie es immer so schön heißt. Innovationen für die Finanzbranche entstehen sicherlich nicht, wenn ausgerechnet die Expertise mitredet, die offensichtlich weder ihre Arbeit noch ihre Hausaufgaben in den vergangenen Jahren gemacht hat. Für die befruchtende Zusammenarbeit ist die Nähe zur Finanzindustrie für Fintechs ebenfalls nicht nötig, da heute sowohl eine hohe Mobilität als auch moderne Kommunikationsmittel als Standard angesehen werden sollten.

Es gibt aber einen Aspekt, der durchaus für die Nähe zur etablierten Finanzindustrie spricht: die Identifikation mit der Branche! Also muss man nicht an irgendwelchen verkopften Argumenten ansetzen, sondern viel mehr an emotionale Komponenten appellieren. Menschen, insbesondere kreative Macher, werden von Emotionen getrieben. Also müssen diese angesprochen werden. Das ist auch der Grund, warum die Standorte Berlin oder das gern als Beispiel herangezogene Silicon Valley funktionieren. Gründer verbinden etwas mit diesen Orten. Natürlich ist die Verfügbarkeit von Investoren und Co. praktisch, diese kommen aber weil dort eine Szene existiert und nicht umgekehrt. Für Frankfurt bedeutet das, dass es keinen Mangel an Institutionen gibt, sondern einen Mangel an Spirit. Und dieser wird sicherlich nicht durch institutionalisierte, staatlich verwaltete Einrichtungen in Form eines Fintech-Zentrums entstehen, das krampfhaft angeordnete Kicker-Tische und inszenierte Becks-Bier-Kisten beinhaltet. Er entsteht dadurch, dass man Menschen Möglichkeiten und Perspektiven eröffnet. Er entsteht durch Kommunikation, Interaktion und durch ein auf Basis von Identität entstehendes Wir-Gefühl. Und das lässt sich durchaus beeinflussen.

Mögliche Ansätze, um das Wir-Gefühl für die Fintech-Szene in Frankfurt auszubauen, sind interaktive,Veranstaltungen mit Branchenfokus. Insbesondere die etablierte Veranstaltungsreihe Between the Towers zeigt, dass derartige Formate funktionieren. Entscheidend für ein befruchtendes Wir-Gefühl ist auch der Wettbewerb. Es müssen also erheblich mehr Fintech-Startups in Frankfurt angesiedelt werden. Dazu braucht es Anreize. Die Nähe zur etablierten Branche ist keiner. Die Gewerbesteuersituation in Frankfurt, die Lebenshaltungskosten und die Mieten sprechen ebenfalls nicht für den Standort. Wettbewerbe und öffentliche Fördermittel könnten eventuell diese Hürden überwinden helfen. Hilfreich wäre also ein Gründerwettbewerb speziell für Fintechs, wobei die Auszahlung der Gewinne oder die Teilnahme am Wettbewerb ganz oder teilweise vom Standort des teilnehmenden Startups abhängig gemacht werden könnten. Warum kein öffentliches Förderprogramm für Fintech-Startups, das einen geringeren Antragsaufwand als das LOEWE-Programm benötigt und einen Frankfurt-Zuschlag enthaltende Mittel bereitstellt initiieren? Würde man die Kosten eines öffentlich geförderten Fintech-Zentrums den Startups in Form von Finanzmitteln zur Verfügung stellen, wäre das sicherlich fruchtbarer als das Verpuffen von Geldern in teurem Raum mit teurer Verwaltung. Wenn man ehrlich ist, profitieren von Gründerzentren in der Regel die Initiatoren – entweder in Form einer staatlich gesicherten Rendite oder aufgrund der Rechtfertigung der eigenen Verwaltungs-/Management-Positionen. Gegen staatlich institutionalisierte Zentren spricht auch, dass der Staat langsam arbeitet und die Flexibilität der Handlungsfähigkeit solcher Einrichtungen, wenn sie dann mal im Betrieb sind, praktisch nicht existent ist. Diese ist für Startups aber erforderlich – insbesondere dann, wenn sie sich im Technologieumfeld bewegen.

Im Grunde ist Frankfurt auf einem guten Weg in Richtung Fintech-Stadt. Wenn man aber schon unbedingt öffentliche Gelder investieren will, dann doch bitte in die, die die Finanzinnovationen schaffen und nicht in die, die diese gerne hätten!

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Das vergangene Jahr im Zeichen der Digitalisierung

Wenn es im vergangenen Jahr ein Wirtschaftsthema gab, das vielfach diskutiert wurde, dann war es zweifelsohne die Digitalisierung. Besonders heiß wurde die Digitalisierung der Arbeitswelt thematisiert. Das Interessante daran ist, dass es vermutlich wenige Themen gibt, die derart heiß diskutiert werden, obwohl praktisch niemand genau weiß, was er damit eigentlich meint. Wenn man in derartigen Diskussionsrunden die Frage stellt, was die diskutierenden Parteien eigentlich genau meinen, wenn sie von Digitalisierung sprechen, werden die Ausführungen in der Regel ziemlich dünn. Und das ist bedenklich. Im Kontext der Digitalisierung durften im vergangen Jahr die zwei Schlagworte Industrie 4.0 und Fintech natürlich nicht fehlen. Auf den ersten Blick haben diese nicht viel miteinander zu tun, außer ihrer thematischen Eingruppierung in den Kontext der Digitalisierung. Bei genauerer Betrachtung lassen sich aber, und zwar genau wegen ihres Bezugs zur Digitalisierung, wichtige Parallelen ziehen.

Fangen wir mit dem Begriff Industrie 4.0 an, der eine Anspielung auf die 4. industrielle Revolution ist. Der Begriff bezeichnet mehr oder weniger die Veränderung der klassischen industriellen Produktion hin zu autonom miteinander agierenden Teilsystemen unterschiedlicher Akteure der Wertschöpfungskette und anderer Stake holder. Vielfach wird dieser Sachverhalt dahingehend (falsch?) vereinfacht, dass man die autonome Interaktion lediglich auf die Produktion bezieht. Ein typisches Beispiel dafür ist, dass man von einem Halbzeug ausgeht, welches weiß, zu welcher Maschine es als nächstes zur Bearbeitung muss und welches Produkt für welchen Kunden mal aus ihm werden soll. Soweit so gut. In einer etwas vereinfachten Form gibt es das allerdings schon in vielen Großkonzernen. Auch die wirtschaftliche Machbarkeit sehr kleiner Losgrößen, die vielfach als eines der Ziele von Industrie 4.0 genannt wird, ist teilweise schon Realität. Da dürfte das, was man mit der Digitalisierung bezeichnet, lediglich die Steuerung und Verwaltung modernisieren. Personaleinsatzplanung mit dem Tablet oder das Monitoring von Maschinen mit dem Smartphone sind keine wirklich disruptiven Innovationen. Bereits vor ca. 5 Jahren habe ich mit dem Smartphone im Büro den Status meines Messauftrages überwachen (und auch in den Auftrag eingreifen) können, der am Prüfstand eine Etage tiefer durchgeführt wurde. Glaubt man hingegen den avantgardistischen Branchenvertretern, sind aber insbesondere die neuen Geschäftsmodelle, die sich aus der Kopplung der unterschiedlichen Teilsysteme entwickeln lassen, die eigentlich treibenden Kräfte.

Der Begriff Fintech hingegen ist ein Kofferwort, was die Verknüpfung von Finanzthemen mit (Informations-) Technologie beschreibt. Gemeint sind damit softwarebasierte Dienste, die in der Finanz- und Versicherungsbranche angesiedelt sind. Die darauf basierenden Geschäftsmodelle liegen insbesondere in der Startup-Szene derzeit absolut im Trend und lagen in 2015 stark im Fokus der Medien, nachdem der Begriff bereits 2014 populär wurde. Auch das Risikokapital für Fintech-Startups floss in 2015 in durchaus respektabler Höhe. Teilweise werden sogar die beliebte Blasenbildung und die damit drohenden Risiken aufgeführt. Derzeit betätigen sich die meisten Fintechs allerdings auf Gebieten, die man dem klassischen Banking zuordnen kann. Kredite, Zahlungsverkehr, Trading und ähnliche Dienstleistungen, die man als Kunde bereits kennt, wenn auch in einer anderen Form. Eine weitere Gruppe der Fintech-Startups befasst sich mit Themen, die die internen Prozesse von Banken und Versicherungen betreffen. Werbewirksam wird dann insbesondere das Schlagwort Big Data mit angeführt. Letzten Endes sind aber auch unter diesen Firmen keine Geschäftsmodelle zu finden, die eine Wertschöpfung an Stellen generieren, die bisher nicht vorhanden waren. Wenn man automatisiert mit statistischen Methoden gezielt Nutzererfahrungen der Kunden im Onlinebanking verbessert, betreibt man nichts anderes als Werbung, nur mit neuen Mitteln. Auch das Durchforsten von Kundendaten, um mit den Ergebnissen bessere Produkte oder Dienstleistungen entwickeln zu können oder Risiken zu bewerten, ist keine wirkliche Innovation, sondern im Grunde ein längst überfälliges Aufholen des Standes der Technik.

Vergleicht man nun die Entwicklungen zu den beiden Begrifflichkeiten Industrie 4.0 und Fintech, dann stellt man fest, dass sie eigentlich nichts gemeinsam haben. Richtig. Jedenfalls bis jetzt. Macht man sich die Mühe und erdenkt sich das ein oder andere Geschäftsmodell, was fernab der aktuellen Betätigungsfelder liegt, dann werden Dienste, die Finanzdienstleister der Industrie für teures Geld verkauft haben, nicht mehr nötig sein. Oder anders ausgedrückt: Den Banken, Versicherungen und einigen Beratungsgesellschaften werden langfristig wichtige Geschäftsfelder wegbrechen. Ein mögliches Beispiel ist die Absicherung von Währungsrisiken. Dieses erträgliche Geschäft fällt weg, wenn Produktions- und Absatzsysteme auf internationaler Ebene autonom miteinander interagieren. In diesem Zuge eröffnen sich den Unternehmen der sogenannten Realwirtschaft aber auch Betätigungsfelder, die bisher Domänen der Finanzbranche und branchenspezifischen Beratern waren.

Jetzt könnte man natürlich argumentieren, dass die Finanzbranche stark reguliert ist. Was dabei vergessen wird ist aber, dass insbesondere die Finanzdienstleistungen selbst reguliert sind, nicht jedoch die Geschäfte, wegen denen die Finanzdienstleistungen in Anspruch genommen werden. Wenn man beides nicht, wie derzeit, voneinander entkoppelt betrachtet und das eigentliche Geschäft wieder in den Vordergrund stellt, dann spielt die Regulierung für vieles keine nennenswerte Rolle mehr. Und darin liegt die eigentliche Chance. Die Digitalisierung bietet den Markteilnehmern aus der Industrie und den Marktteilnehmern der Finanzbranche die Möglichkeit, dass Finanz- und Versicherungsdienstleister, die Realwirtschaft und die mit beiden interagierenden Marktteilnehmer (also praktisch wir alle) wieder auf eine sinnvolle Weise miteinander wirtschaften.

Die Parallelen zwischen Industrie 4.0 und Fintech aufgrund der Digitalisierung können folgendermaßen zusammengefasst werden. Beide wirtschaftlich-technologischen Felder befinden sich am Anfang einer größeren, umwälzenden Entwicklungsphase. Das Denken in gewohnten Mustern und die Unfähigkeit des interdisziplinären Arbeitens dominieren die Entwicklungen. Die etablierten Unternehmen haben bisher die Chancen noch nicht begriffen und versuchen lediglich, ihre bisherigen Prozesse mit neuen Mitteln zu verbessern. Sowohl die Finanzbranche als auch die Industrie produziert derzeit keine nennenswerten Innovationen. Startups beider Branchen setzen zwar neue Technologien schnell um und führen sie mehr oder weniger erfolgreich am Markt ein, das Denken in neuen Geschäftsmodellen fällt aber sowohl der Finanzbranche als auch der produzierenden Industrie schwer. Die Kundschaft ist sowohl im industriellen als auch im finanziellen Umfeld enorm konservativ geprägt und ihre Bedürfnisse können nur schwer hinsichtlich der Machbarkeit neuer Geschäftsmodelle interpretiert werden.

Die Digitalisierung hat bisher also vorwiegend begrifflich begonnen. In dwenigen Unternehmen findet sie bereits statt und einige denken bereits in digitalen Geschäftsmodellen. Bis dieser Zustand aber flächendeckend ankommt und zu Innovationen führt, wird es noch eine Weile brauchen.

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Crowdfunding für Lebensmittel

Bereits im Jahr 2013 wurde hier im Artikel Foodfunding Crowdfunding als Möglichkeit zur Finanzierung von Lebensmitteln und der Lebensmittelproduktion beschrieben. Seither hat sich diesbezüglich einiges getan, dessen genauere Betrachtung durchaus lohnenswert ist.

Einführend sei zuerst das vermutlich populärste Beispiel erwähnt: Der Kartoffelsalat von Zack Danger Brown (https://www.kickstarter.com/projects/zackdangerbrown/potato-salad/description), der auf Kickstarter über 55.000 USD einsammelte. Die ursprünglich als Scherz gedachte Crowdfunding-Kampagne entwickelte sich zu einem echten Hype und sorgte dafür, dass die genannte Summe von letztlich fast 7.000 Menschen zusammengetragen wurde. Derzeit befinden sich auf Kickstarter weiterhin eine Menge Projekte in der Kategorie Essen und Trinken. Die meisten adressieren jedoch nicht den deutschen Markt und neben Lebensmitteln befinden sich auch viele technische Spielereien und lebensmittelnahe Projekte.

Neben Kickstarter gibt es in den USA die Plattform AgFUNDER, die speziell für Projekte aus der Landwirtschaft gedacht ist. Auch hier finden sich primär Projekte, die etwas mit landwirtschaftlicher Produktion oder Technologie zu tun haben, nicht jedoch explizit mit Lebensmitteln selbst. Darüber hinaus richtet sich die Plattform an akkreditierte Investoren (gemäß JOBS Act). Auch an gewöhnliche Investoren richtet sich die amerikanische Plattform Barnraiser. Hier gibt es tatsächlich auch Projekte, die explizit Lebensmittel oder Lebensmitelproduktionen als Ziel haben. Manche Projekte sind Finanzierungen für kleine Farmen, die expandieren oder ihre Produktion verbessern möchten. In den USA gab es auch Crowdfunding-Plattformen, die sich für die Lebensmittelbranche (meist dem Agrarsektor) aufgestellt hatten, zwischenzeitlich aber wieder von der Bildfläche verschwunden sind.

In Deutschland gibt es etliche Crowdfunding-Plattformen, die sich an „grüne“ oder „nachhaltige“ Projekte richten. Darunter fallen z.B. auch Food-Startups oder nachhaltige Technologien für die Lebensmittelproduktion. Ähnlich sieht die Situation im benachbarten Ausland aus, wobei es in Frankreich und den Niederlanden Plattform gibt, die sich an Lebensmittelproduzenten aus der Landwirtschaft richten.

Nun bietet seit kurzem www.Erzeugerwelt.de Crowdfunding für Lebensmittel und die Lebensmittelproduktion an. Das Angebot wird dort Foodfunding genannt und richtet sich explizit an Lebensmittelproduzenten der Urproduktion, wie z.B. Landwirte oder Fischer. Aktuell werden keine regulierten Angebote platziert. Produzenten können die Plattform also primär als Marketing- und Vertriebskanal nutzen, der Finanzierungsgedanke wird derzeit noch nicht angeboten. So können zwar noch keine Genossenschaftsanteile oder Genussscheine vertrieben werden, dafür aber die Lebensmittel selbst. Alternativ ist der Abschluss von Produktionsverträgen möglich. Damit können z.B. auch einfache Projekte der solidarischen Landwirtschaft über das Internet angestoßen werden.

Lebensmittelproduzenten können auf die oben beschriebenen Weisen ihren Absatz sowie ihre Kosten und damit ihre Preise planen. Außerdem können Kunden erreicht werden, die über die bisherigen Vertriebswege nicht angesprochen wurden. Da Erzeuger mit einer Crowdfunding-Kampagne im Vorfeld Waren an den Mann oder die Frau bringen, kann das Instrument auch zur Senkung der Vertriebskosten genutzt werden. Aus unternehmerischer Sicht ist Crowdfunding für Lebensmittelproduzenten als ein sinnvolles Werkzeug.

Kunden können von Crowdfunding für Lebensmittel und die Lebensmittelproduktion ebenfalls profitieren. Vertriebskosten, die üblicherweise entstehen entfallen und auch Kapitalkosten zur Aufrechterhaltung der Liquidität über Zeiträume, in denen die Produktion stattfindet, entstehen nicht oder nur in geringerem Maße. Diese Ersparnisse können direkt an den Kunden weitergegeben werden. Das führt u.a. dazu, dass hochwertig produzierte Lebensmittel, die direkt vom Erzeuger mittels Crowdfunding vertrieben werden, zu einem guten Preis abgegeben werden können. Dadurch werden Preise, die nicht oder nur geringfügig über den gewohnten Verbraucherpreisen bei Supermarkt und Discounter liegen, möglich.

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Über die Herausforderungen des digitalen Wandels in der Finanzbranche

Vor einiger Zeit wurde die Welt der Banken nach einem sehr ausgedehnten „Schläfchen“ wachgerüttelt. Die Branche hat erkannt, dass der digitale Wandel nicht nur „die anderen“ betrifft. Daraufhin haben einige Akteure der Branche zuerst gejammert und sich dann in Aktionismus gestürzt. Dieser Aktionismus reichte von Maßnahmen, die man bestenfalls noch als putzig oder süß bezeichnen kann, bis hin zu bemerkenswerten Aktionen, die durchaus innovativ zu nennen sind. Allen Maßnahmen muss man aber wenigstens zugestehen, dass wenigstens der Versuch unternommen wurde, aus der Schockstarre zu erwachen oder aber man zumindest die Einsicht erlangte, dass man etwas am Ist-Zustand ändern muss.

Nun ist es natürlich einfach mit dem Finger auf die ein oder andere Bank und ihre Aktionen zu zeigen und ihnen Versagen vorzuwerfen. Weniger einfach, dafür aber auch viel interessanter ist es jedoch, wenn man bestimmte Muster und Möglichkeiten genauer betrachtet. Daher sollen nachfolgend Aspekte des digitalen Wandels der Finanzbranche im Kontext von Möglichkeiten zur Problemlösung etwas genauer skizziert werden.

Der vermutlich wichtigste zu betrachtende Aspekt ist das Innovationsmanagement. Dabei handelt es sich um Ansätze, die der Erzeugung, Planung und Verwaltung neuer Innovationen dienen. Dabei haben sich branchenunabhängig bestimmte Modelle etabliert, mit denen man versucht genau diese Aufgaben zu bewältigen. In der Theorie funktionieren sie auch recht gut. Ein Problem bleibt jedoch: Es fehlen brauchbare Werkzeuge zur Generierung und Bewertung von Ideen. Dabei haben viele Mitarbeiter viele gute Ideen. Leider werden diese in der Regel nicht umgesetzt, da sie meistens von den Mitarbeitern nicht in ausreichendem Maße kommuniziert werden. Auch die vielen installierten Mitarbeiterbeteiligungsprogramme greifen oft nicht. Ursachen kann man dafür beliebig viele aufzählen. Ursächlich kann beispielsweise das mangelnde Vertrauen fachlich exzellenter Mitarbeiter in die eigenen Fähigkeiten, das fehlende Vertrauen der jeweiligen Vorgesetzten in diese Mitarbeiter oder aber eine Kombination aus beidem sein. Diesem Sachverhalt kann nur mit guter Unternehmens- und Führungskultur entgegengewirkt werden. Eine weitere problematische Ursache sind die in vielen Fällen vorhandenen Muster der Entscheider sowie deren Beauftragter in den Unternehmen. Das ist eine menschliche Eigenschaft. Diese lässt sich nur dadurch überwinden, in dem man möglichst viele Mitarbeiter interdisziplinär oder aber fachfremd einsetzt. Zwar schreiben sich das viele Firmen auf die Fahne, in ihre Recruiting-Prospekte und auf ihre Webseiten, die gelebte Realität sieht jedoch meist anders aus.

Durch eine interdisziplinäre Mitarbeiterstruktur wird sichergestellt, dass die bearbeiteten Probleme aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet werden und die Betrachter außerdem unterschiedliche Fähigkeiten zur Problemlösung mitbringen können. Interessanter Weise werden mit der Digitalisierung und dem digitalen Wandel jedoch überwiegend IT-Experten oder aber BWL-Absolventen mit IT-Projekterfahrung in Verbindung gebracht. Sicherlich ist diese Personengruppe die richtige, wenn man konkrete Lösungen umsetzen muss. Wenn man sich aber noch in der Phase der Lösungsfindung befindet, gibt es andere Fachdisziplinen, die wegen ihrer Methodenkompetenzen durchaus geeigneter sind. So bringen Naturwissenschaftler und Ingenieure einerseits ein hohes Maß an IT-Expertenwissen mit, kennen aber gleichzeitig auch die Herausforderungen der Lösung unterschiedlichster Probleme. Außerdem sind diese Berufsgruppen das interdisziplinäre Arbeiten gewohnt. Einige führende Universitäten schreiben diesen Fachgruppen bereits Projektearbeiten in interdisziplinären Teams während des Studiums vor. Es ist daher auch nicht verwunderlich, wenn Unternehmen des Hochtechnologiesektors, Biotech-Firmen oder die interdisziplinären Internetkonzerne, wie bspw. Google, weniger Probleme mit ihrem Innovationsmanagement haben als die Finanzindustrie. Auch Startups, die in der Regel ein großes Innovationspotenzial aufweisen, sind meist stark interdisziplinär aufgestellt und häufig führen die Gründer viele Aufgaben aus, die ihnen von ihrer Ausbildung her fremd sind.

Schaut man sich die Stellenanzeigen der Finanzmarktakteure an, stellt man fest, dass diese alles andere als interdisziplinär sind. So werden für die Sachbearbeiterpositionen natürlicherweise Bankkaufleute gesucht. Für die Stellen, die mit einem höheren Gehalt oder Projektverantwortung werden Absolventen eines betriebs- oder volkswirtschaftswissenschaftlichen Studiengangs gesucht und bei allem anderen gelten Juristen als Mittel der Wahl. Lediglich an einigen Stellen, die sich mit Risikobewertung, Kreditvergabe oder Unternehmensfinanzierung beschäftigen, finden sich noch Mathematiker und in geringem Umfang Ingenieure oder Naturwissenschaftler. Andere Fachdisziplinen finden sich sonst nur noch in geringem Umfang in den Stellen für Unternehmenskommunikation oder Personal. Für die Aufgaben des Tagesgeschäfts ist das auch völlig in Ordnung. Wenn man sich jedoch ernsthaft einer zukunftsfähigen Produktentwicklung stellen möchte, müssen die Anteile „Fachfremder“ deutlich erhöht werden. Das ist für die Organisationen nicht gefährlich, da die fachspezifischen Fähigkeiten des einzelnen Mitarbeiters gerade bei den stark aufgespaltenen Prozessen in heutigen Unternehmen völlig überschätzt werden.

Um die Bedeutung der Interdisziplinarität zu verdeutlichen, sollen nachfolgend die die Beispiele autonomes Fahren und Smart Home herangezogen werden. Wer denkt, dass autonomes Fahren nur von Ingenieuren und IT-Experten entwickelt wird, denkt falsch. Die Entwickler müssen sich mit rechtlichen Aspekten auseinandersetzen und die im Automobilbau wichtige Design-Komponente wird von Designern berücksichtigt. Da auch die Handhabung der Funktionalitäten ein sicherheitstechnischer Aspekt ist, kommen an dieser Stelle neben Designern und Ergonomen auch Psychologen zum Einsatz. Beim Thema Smart Home kommen noch weitere Disziplinen dazu. So werden die zukünftigen sensorischen Features stark von neuen Werkstoffen abhängen, die derzeit von Materialwissenschaftlern, Chemikern und Physikern entwickelt werden.

Überträgt man die Bewältigungsstrategien der oben genannten Gruppen auf die Finanzbranche, stellt man fest, dass die zukünftigen echten Innovationen nicht ausschließlich in der nächsten Smartphone-App stecken können.

Die Finanzbranche muss sich im Kontext der Digitalisierung einerseits einem veränderten Kundenverhalten stellen und sich andererseits mit Themen, wie Kryptowährungen, der zunehmenden Regulierung und einer Zunahme von P2P-Diensten sowie Konzepten der Sharing Economy auseinandersetzen. Glaubt man denen, die die Szenarien unserer aktuellen Zeit richtig prognostiziert haben, wird auch die Verbindung des Finanzsektors zur Realwirtschaft wieder wichtiger werden. Digitalisierung bedeutet mehr als eine Verlagerung bestimmter Dienstleistungen auf die Smartphones der Kunden. Eine Strategie für digitalen Wandel ist nicht mit der Befeuerung der sozialen Netzwerke erledigt. Digitalisierung im Finanzsektor ist viel mehr die Bereitstellung von Wettbewerbsfähigkeit und die Auseinandersetzung mit der zukünftigen Lebenswirklichkeit der privaten und gewerblichen Kunden.

Was muss die Branche also tun? Zunächst mal muss man erkennen, dass im Retailgeschäft Smartphone-Apps für Zahlungs-, Verwaltungs- und Beratungsdienstleistungen keine Innovationen, sondern Mindestanforderungen sind, die der Lebenswirklichkeit unserer Zeit entsprechen. Innovativ ist das noch lange nicht. Man muss erkennen, dass die Kunden, auf die die heute entwickelten Innovationen abzielen müssen, frühestens in 5-10 Jahren in die Zielgruppe der Banken fallen. Das bedeutet auch, dass die bisher angewendeten Muster nicht funktionieren. Eine gute Idee wäre es, in den Archiven nachzusehen, welche Ideen in den letzten Jahren als nicht gut bewertet und deshalb nicht umgesetzt wurden. Insbesondere Konzepte, die unter anderen gesellschaftlichen und technologischen Randbedingungen gescheitert sind, sind dabei von Interesse.

Noch wichtiger ist aber, dass die typischen Auswahlkriterien für entscheidende Personalien verändert werden müssen. Anstelle von einer Armee aus Juristen und (Volks-) Wirtschaftswissenschaftlern sollten zunehmend andere Berufsgruppen in den Produktentwicklungsprozess involviert werden. Gesellschafts-, Geistes- und Kulturwissenschaftler können Transformationsprozesse gestalten und Ideen entwickeln. In Verbindung mit Entwicklungen der Realwirtschaft sind Vertreter praktisch aller Branchen prinzipiell als wertvoll anzusehen. Das muss in den Köpfen der Personaler aber erst mal ankommen.

Eine weitere zu bearbeitende Baustelle sind die IT-Abteilungen. Regelmäßig werden wichtige Erneuerungen und Anpassungen nicht vollumfänglich durchgeführt, weil die Verantwortlichen der IT-Abteilungen die Funktionalität nicht garantieren wollen. Die Ursache dafür ist aber nicht die Unfähigkeit der Mitarbeiter in den IT-Abteilungen. Vielmehr ist in vielen Fällen eine Mischung aus schlichten Kommunikationsproblemen sowie nicht eindeutigen Verantwortlichkeiten (und fehlende Entscheidungsfähigkeit) auf Führungsebene für bestimmte Probleme ursächlich.

Der wichtigste Faktor im Innovationsprozess sind aber die Führungskräfte. Diese müssen dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter sich wertgeschätzt fühlen. Außerdem müssen sie auf ihr Personal hören. Häufig widerkehrende Probleme sollten, anstatt sie nach dem Motto „das ist nun mal so“ abzutun, gemeinsam mit den betroffenen Mitarbeitern gelöst oder aber wenigstens Lösungsmöglichkeiten erarbeitet werden. Auch installierte Mitarbeiterbeteiligungsprogramme oder das Vorschlagswesen sollten ernst genommen werden. Ein Mitarbeiter, dessen Verbesserungsvorschläge ein oder zweimal nicht ernst genommen wurden, wird nie wieder einen Vorschlag machen. Was ebenfalls einer Todgeburt gleichkommt, sind toll klingende Innovations- oder Verbesserungsprojekte, deren Ziele und Methoden nicht mal diejenigen prägnant formulieren können, die diese Projekte leiten.

Weiterhin sollten auch in großen Organisationen regelmäßig Ideen im kleinen Rahmen umgesetzt werden. Das können Kleinigkeiten, wie z.B. eine Obstschale in der Kaffeeküche, oder teamspezifische IT-Lösungen sein, die nicht durch komplexe Rollout-Prozesse müssen. Derartige Kleinigkeiten sorgen dafür, dass die Mitarbeiter nicht innerlich kündigen und selbst bei stumpfsinnigen Tätigkeiten im Tagesgeschäfft eine gewisse Kreativität erhalten und ausbauen. Anstelle von Assessment-Centern als Bewertungsinstrument für Führungsnachwuchs sollte alle gewillten Mitarbeiter stattdessen regelmäßig geschult werden. Das ist nicht nur zielführender, sondern auch eine vergleichsweise kostengünstige Möglichkeit, um die zeitgemäße Arbeitsfähigkeit des Personals zu erhalten.

Das oben beschriebene kratzt natürlich nur an der Oberfläche. Wenn man jetzt noch berücksichtigt, dass man damit also auch nur die Spitze des Eisbergs abtragen kann, wird das Ausmaß der Aufgabe klar. Allerdings schwimmt Eis. Das bedeutet, dass nach jedem bisschen Abtragen auch etwas mehr des Eisbergs zum Vorschein kommt.

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Frohe Weihnachten!

Weihnachten2014

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Das Wertpapierprospekt als Instrument für den praktischen Anlegerschutz?

Ein Ziel des von der Regierung geplanten Kleinanlegerschutzgesetzes ist es, konsequenterweise, die Prospektpflicht auf bisher davon ausgenommene Beteiligungsdarlehen (partiarische Darlehen) auszudehnen. Damit wird die Wichtigkeit des Wertpapierprospektes erneut untermauert. Das Wertpapierprospekt oder Verkaufsprospekt wird regelmäßig als das Aufklärungsinstrument beim Anlegerschutz und als das Schwert im Kampf gegen Kapitalanlagebetrüger aufgeführt. Es ist, bis auf wenige Ausnahmen, für alle Wertpapiere und Unternehmensanteile erforderlich, die öffentlich angeboten werden. Dabei soll es Informationen bereitstellen, die so Privatanlegern eine objektive Anlageentscheidung ermöglichen. Wertpapiere und Unternehmensbeteiligungen, die ausschließlich an institutionelle Anleger vertrieben werden, sind von ihr ausgenommen.

Mit der Pflicht, ein Wertpapierprospekt veröffentlichen zu müssen, ist gleichzeitig die sogenannte Prospekthaftung verbunden. Einfach gesagt regelt sie, wer in welchen Fällen für Schäden eines Anlegers haftet, die aufgrund von Investitionen in Wertpapiere oder Unternehmensanteile mit fehlerhaften Wertpapierprospekten entstanden sind. Auch das wird als echter Sicherheitsgewinn für Privatanleger verkauft. Im Vergleich zur Produkthaftung, mit der andere Branchen existieren müssen, ist das Haftungsrisiko für die Emittenten und andere Beteiligte allerdings eher gering. Anleger haben, wenn man ehrlich ist, nicht wirklich viel von dieser Haftung. In jedem Fall trägt ein Kleinanleger, der sich auf die Prospekthaftung beruft, das Prozessrisiko des mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zustande kommenden Rechtsstreits im Falle einer Forderung.

Aber zurück zum Wertpapierprospekt. In der praktischen Ausführung handelt es sich bei einem Wertpapierprospekt um ein vielseitiges Dokument. In vielen Fällen umfasst ein derartiges Prospekt mehrere hundert Seiten. In jedem Fall ist es aber ein sehr ausführliches Dokument, welches sehr viele, teils nicht triviale, Informationen enthält. Damit liegen gleich zwei Aspekte vor, die für den angeblich ach so schützenswerten Privatanleger problematisch sind und den eigentlichen Zweck des teuren Dokuments wenigstens infrage stellen. Einerseits dürften viele Informationen für den durchschnittlichen Privatanleger schlicht zu komplex sein und andererseits spielt der Faktor Zeit schlicht und einfach gegen eine praktische Nutzung der Prospekte als Informationsquelle.

Natürlich ist es nicht angemessen, den Kleinanleger als unfähig darzustellen. Das soll auch mit der Aussage der zu komplexen Informationen nicht gemeint sein. Allerdings dürfte es fraglich sein, welcher Normalverbraucher die Informationen eines nach internationalen Standards erstellten Jahresabschlusses richtig interpretieren kann. Welcher gewöhnliche Kleinanleger kann die von Wirtschaftsprüfern aufbereiteten Informationen richtig deuten oder weiß, was eine Neubewertungsrücklage ist? Derartige Informationen müssen aber richtig verstanden werden, um ein Wertpapierprospekt im Sinne des Erfinders nutzen zu können.

Der Umfang üblicher Prospekte ist außerdem so umfassend, dass das vollständige Lesen und Verstehen selbst für geübte Leser mit Expertenwissen einen erheblichen Zeitaufwand bedeutet. Wollte also ein Privatanleger 30 angebotene Kapitalanlagen ernsthaft hinsichtlich seines Investitionsziels und seines Risikoprofils bewerten, so bräuchte er mindestens 30 komplette Arbeitstage, also praktisch seinen Jahresurlaub, um genau das anhand eines Wertpapierprospektes tun zu können. Wenn sich darunter Wertpapiere von DAX-Unternehmen befinden, dann dürfte sich diese Zeitspanne noch deutlich ausdehnen.

Wer bitte opfert derart viel Zeit, bevor er eine Kapitalanlage tätigt? Die wenigsten Verbraucher lesen das sogenannte Kleingedruckte in ihren Verträgen. Warum also sollte jemand, der ohne Detailkenntnis des Kleingedruckten einen Vertrag über eine Lebensversicherung mit 30 Jahren Laufzeit über eine Summe von 20.000 Euro abschließt jetzt auf einmal Tagelang vergleichsweise komplizierte Texte lesen, bevor er einen Betrag von beispielsweise 10.000 Euro investiert? Wer das glaubt, ist völlig realitätsfremd.

Es ist richtig, dass Kapitalanlagen jeder Art einem Standard unterliegen müssen, der für einen Anleger wesentliche Informationen zusammenfasst. Allerdings sollten diese Informationen auch für die Zielgruppe, für die sie angeblich gedacht sein sollen, aufbereitet werden. Bezogen auf Wertpapierprospekte bedeutet das, dass Dokumente mit einer Länge von mehr als 10 Seiten ungeeignet sind. Wesentliche Informationen sollten außerdem auf maximal 2 Seiten in einfacher Sprache aufbereitet sein. Alles andere mag für institutionelle Anleger von Interesse sein oder die Anwälte erfreuen, die möglicherweise an späteren Rechtsstreitigkeiten verdienen, für Privatanleger ist es definitiv nicht geeignet.

Unsere Prospektpflicht ist u.a. aufgrund von Regeln der EU erforderlich. Das ist an und für sich auch nicht schlecht. Schlecht ist lediglich die aktuelle Umsetzung. Diese ist nämlich weder zielführend noch praxistauglich. Von einer zeitgemäßen Umsetzung ist sie außerdem Jahrzehnte entfernt.

Eine zeitgemäße Variante wäre ein digitales Format, welches einheitliche Inhalte auf praktisch allen handelsüblichen Endgeräten darstellt. Dadurch würde einerseits eine echte Vergleichbarkeit unterschiedlicher Kapitalanlagen ermöglicht und eine schnellere, kostengünstigere Billigung wäre technisch problemlos umsetzbar. Auch das ist Anlegerschutz, denn die 6.500 Euro einer Billigung, werden letztlich mit Geld bezahlt, welches von der Rendite der Anleger abgezogen wird. Gleiches gilt für die Kosten von Wertpapierprospekten, die nicht selten eine sechsstellige Summe kosten.

Man sollte den aktuellen Diskurs bezüglich des geplanten Kleinanlegerschutzgesetzes nutzen, um über eine Überarbeitung der derzeit gültigen Prospektpflicht nachzudenken. Außerdem sollte sich auch die Prospekthaftung an der Produkthaftung der Realwirtschaft orientieren. Dann könnte man langsam von echtem Anlegerschutz sprechen. Das, was aktuell umgesetzt werden soll, ist kein Anlegerschutz, jedenfalls nicht in dem Sinn, den sich der durchschnittliche Privatanleger wünschen würde. Die in der Theorie gegebene Anlegerinformation eines Wertpapierprospekts ist in der Praxis von verschwindend geringer Bedeutung für eine Anlageentscheidung. Anstatt sie auszuweiten und damit Anlegergelder in großem Umfang in die Kassen von Beratungs- und Prüfungsgesellschaften sowie von Anwälten zu spülen, sollte man sie massiv verschlanken.

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