Crowdinvesting in Deutschland wissen-schaftlich betrachtet – Teil 1

Crowdfunding und Crowdinvesting erfreuen sich, nicht nur in Deutschland, einer weiterhin zunehmenden Popularität. Insbesondere in der Gründerszene erfreuen sich viele Startups der Geldspritze durch Mikroinvestoren. Dabei stellt sich den deutschen Gründern und anderen Leuten mit Kapitalbedarf immer wieder die Frage nach der Rechtslage. Die starke Obrigkeitshörigkeit der Deutschen, die daraus resultierende Angst vor Fehlern und damit verbundenen Konsequenzen führte in der Szene schon vor einiger Zeit zu Diskussionen über die aufsichtsrechtliche Behandlung von Crowdfunding und Crowdinvesting. Speziell aus unternehmerischer Sicht stellt sich darüber hinaus die Frage nach dem tatsächlichen Markt. Einen guten Überblick sowohl über die rechtliche Lage als auch über den Markt haben die beiden Autoren Lars Klöhn und Lars Hornuf in ihrem Aufsatz Crowdinvesting in Deutschland (vgl. ZBB 4/2012, S. 237-266) geschaffen. Insgesamt ist der wissenschaftliche Aufsatz rund 30 Seiten lang, was den einen oder anderen Leser abschrecken dürfte. Die Tatsache, dass der gelungene Aufsatz in einer anerkannten Fachzeitschrift veröffentlicht wurde macht ihn aber für die Szene der Schwarmfinanzierer äußerst interessant. Da es sich bei dem Artikel auch noch um einen begutachteten Artikel handelt, kann der Inhalt als wissenschaftlich weitgehend gesichert angenommen werden. Daher möchte ich die wichtigsten Inhalte dieses ersten umfassenden Aufsatzes in Form einer kleinen Serie stark verkürzt wiedergeben, verständlich diskutieren und um weitere Informationen ergänzen.

Insgesamt ist der Aufsatz von Lars Klöhn und Lars Hornuf mit Einleitung und Ausblick in sechs Abschnitte unterteilt. Folglich wird auch die Rezension in sechs Beiträgen stattfinden, die sich im Wesentlichen an der Gliederung des Aufsatzes orientieren. Der erste Teil widmet sich lediglich der Einleitung. Im zweiten Teil wird der Markt für Crowdinvesting in Deutschland erörtert. Die deutsche Rechtslage ist Gegenstand des dritten Teils, während im vierten Teil die Regulierung in den USA aufgegriffen wird. Der fünfte Teil zeigt Perspektiven für die Regulierung in Deutschland auf. Abschließend wird im sechsten Teil der obligatorische Ausblick gegeben.

Die Autoren des Aufsatzes Crowdinvesting in Deutschland leiten ihre Arbeit mit einer Motivation für Crowdinvesting ein, die sich aus dem Kapitalbedarf junger Unternehmen ableitet. Besonders interessant dabei ist die Einschätzung, dass Crowdinvesting genau dann Sinn macht, wenn Familie und Freunde nicht ausreichend Geld in das Startup einfließen lassen können, das Unternehmen für Risikokapitalgeber gleichzeitig aber noch zu klein ist und Banken aufgrund des Risikos kein Interesse an einer Finanzierung haben.

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Auf den ersten Blick erscheint diese Einschätzung sinnvoll. Dennoch sollte man der Vollständigkeit halber an dieser Stelle nicht vergessen, dass Familie und Freunde nicht unbedingt geeignete Geldgeber für ein Startup sind, da die Gründer in diesem Fall unter einem besonderen sozialen Druck stehen. Auch die Einschätzung, dass Risikokapitalgeber erst ab einer gewissen Größe agieren, muss relativiert werden. Ein Risikokapitalgeber orientiert sich primär an einem möglichen Ertrag. Zwar gestaltet sich die Akquise von Risikokapital schwer, gleichzeitig erfolgt auf diese Weise eine gewisse Selektion, die sich bei vielen anderweitig finanzierten Startups einige Monate oder Jahre später durch den Markt vollzieht. Viele der durch den Risikokapitalgeber identifizierten Fehler, die zur Abweisung des Bittstellers führen, dürften durch den Schwarm der Investoren beim Crowdinvesting zwar identifiziert und anschließend vom Kapitalsuchenden nachgebessert werden, dennoch sollte die Schwarmintelligenz renditeorientierter Mikroinvestoren nicht als Alternative zum klassischen Rechnungswesen herangezogen werden.

Es folgen einige Sätze zur Förderung von jungen Unternehmen sowie Bemerkungen zu ihrer kapitalmarktrechtlichen Lage. Auch den Aktionsplan der europäischen Union zur Förderung der KMU sowie den JOBS Act aus den USA erwähnen die Autoren einführend, ohne unnötige Details auszuschlachten. Die Einleitung schließt mit der Nennung von drei wesentlichen Aspekten, die eine wissenschaftliche Betrachtung von Crowdinvesting motivieren.

Der erste Aspekt ist der einfache Zugang zu einer Finanzierung für junge Unternehmen. Dem ist nichts hinzuzufügen. Crowdinvesting (oder auch Crowdfunding) ist einfach, kostengünstig und risikoarm für die Kapitalsuchenden. Als zweiter Aspekt wird angeführt, dass mittels Crowdinvesting auch Kleinanleger Zugang zum renditestarken, aber auch risikoreichen, Markt der Risikokapitalgeber erhalten. Auch an dieser Stelle muss nichts hinzugefügt oder infrage gestellt werden. Etwas mehr Diskussion bedarf hingegen der dritte Aspekt. Dieser Aspekt besagt, dass Crowdinvesting die staatliche Förderung junger Unternehmen entbehrlich machen könnte. Dabei wird aufgeführt, dass der Staat auf diese Weise entlastet würde und auch der Umgang der Gesellschaft mit jungen Unternehmen verändert werden könnte. Es ist sicherlich eine schöne Vorstellung, dass die Gesellschaft aktiv über die Vergabe von Geldern zur Förderung des Unternehmertums entscheidet, allerdings dürfte diese Vorstellung als Utopie eingestuft werden. So stellt die Förderung junger Unternehmen eine Aufgabe dar, die nicht ausschließlich auf einen return on invest einzelner Investoren abzielen darf, sondern auch volkswirtschaftliche Aspekte berücksichtigen sollte. Abgesehen davon würde sich die wirtschaftliche Entwicklung junger Unternehmen, die für Deutschland als strategisch wichtig bezeichnet werden darf, von der Geschäftspolitik einzelner Crowdinvesting-Plattformen abhängig machen. Dinge, die für eine Volkswirtschaft von strategischer Bedeutung sind, sollten Hoheitsaufgaben bleiben.

Ende Teil 1

Johannes Tschesche

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Die Geister, die ich rufe…

Immer stärker werden die Rufe nach einer Regulierung des Marktes für Crowdinvesting oder Crowdfunding in Deutschland. Erst gestern (25.10.2012) wurde auf der Website der Wirtschaftswoche im Artikel Crowdinvesting schlüpft aus den Kinderschuhen von Saskia Littmann wieder die Notwendigkeit eigener Regeln für die Schwarmfinanzierung beschrieben. Die Autorin stützt ihre Aussagen unter anderem auf Aussagen von Andreas Küppers vom Frankfurter Gründerfonds und eine Studie der beiden Professoren Lars Hornuf und Lars Klöhn.

Allerdings sollten sich alle, die Regeln für Crowdfunding fordern, an den Zauberlehrling von Goethe erinnern. Die meisten, dürften die Ballade und ihre Interpretation noch aus der Schule kennen. Ihr Aufbau ist auf Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Der_Zauberlehrling) sehr schön dargestellt. Sie beginnt mit „Überheblichkeit und Wichtigtuerei“ und endet mit der „Hilfe durch den Zaubermeister“. Ich möchte damit weder Frau Littmann noch die beiden Professoren oder Herrn Küppers als überheblich Wichtigtuer bezeichnen, dennoch muss man allen unterstellen, dass die Popularität der Thematik derzeit zur Steigerung der eigenen Sichtbarkeit genutzt wird. Das gilt übrigens auch für den Autor des hier vorliegenden Artikels (mich). Was die „Hilfe durch den Zaubermeister“ betrifft, muss die Metapher im Bezug auf Crowdfunding etwas ausführlicher erläutert werden.

Angenommen, es wird in naher Zukunft spezielle rechtliche Regeln für Crowdfunding geben, so muss irgendjemand diese Regeln aufstellen müssen. In unserem Land steht auch fest, wer diese Regeln machen wird. In Anbetracht der Regulierungswut der deutschen Politik und dem Hintergrund der Finanzkrise, dürfte klar sein, dass diese Regeln die jetzigen Plattformen und kapitalbedürftigen Unternehmen benachteiligen dürften. So ist auch die Regelung aus den USA (JOBS-Act) eigentlich nicht sinnvoll. Außerdem dürfte das in Deutschland nicht funktionieren, da unser Aufsichtsrecht und auch die Rechtslagen aller möglichen Unternehmensformen für sich alleine schon zu komplex sind. Auch die teilweise gemeinnützigen oder künstlerisch wertvollen, kulturellen Crowdfunding-Aktionen würden dann reguliert werden. Es mag sich albern anhören, aber alleine die Tatsache, dass man sich mittels eines simplen Formulars bei einer Behörde anmelden muss, dürfte bei den meisten Künstlern kreativitätstötend wirken. Man darf auch nicht vergessen, dass die Finanzierungen für kleinere Vorhaben sich dadurch verkomplizieren würden. Außerdem wird beim Crowdinvesting gerne vergessen, dass das Rad nur wegen des neuen Begriffs nicht neu erfunden wurde. Sowohl stille Beteiligungen als auch andere Beteiligungs- oder Darlehensformen existieren bereits seit langem. Sie sind rechtlich verbindlich geregelt und haben sich, wenn auch bislang nur bei einer kleineren Gruppe der Gesellschaft, bewährt. Die Rede ist vom grauen Kapitalmarkt. Am grauen Kapitalmarkt haben bisher hauptsächlich wohlhabende Personen Investitionen getätigt. Ein gewisser Bereich dieses Markts wurde nun durch die Schwarmfinanzierung für die Allgemeinheit leicht und ohne Eintrittsbarrieren geöffnet. Dieser Schritt war überfällig und ist gut so. Man könnte sagen, dass Crowdfunding (und damit auch Crowdinvesting) dem grauen Kapitalmarkt ein bisschen aufgehellt hat. Wichtig ist, dass der graue Kapitalmarkt zwar nicht der Finanzaufsicht unterliegt, andere rechtliche Regelungen aber existieren und durchaus greifen. Es ist also keinesfalls nötig neue Regeln zu schaffen.

Einige werden jetzt argumentieren, dass es aber wünschenswert wäre, wenn man per Crowdfunding auch größere Kapitalbeträge einwerben können sollte. Hier stellt sich mir die Frage, warum man es dann nicht einfach tut? Der bisherige Rechtsrahmen gibt das her. Man muss das Recht nicht brechen, sondern lediglich so biegen, wie man es braucht. So können beispielsweise partiarische Darlehen vergeben werden oder aber es wird eben ein Prospekt erstellt. Die Prospekterstellung ist übrigens keinesfalls so aufwändig, wie gemeinhin angenommen wird. Junge Unternehmer, die in der Lage sind die Chancen und Risiken ihres Vorhabens für die Allgemeinheit klar und verständlich darzustellen, dürften auch ein Prospekt erstellen können. Außerdem könnten die Plattformbetreiber Musterprospekte erstellen, die lediglich um die Risikobeschreibungen und die Darstellung des Vorhabens ergänzt werden müssten. Die Kosten bei der BaFin sind mit ca. 6500 € vergleichsweise gering und sollten von Unternehmern, die Kapital in Höhe von über 200.000 € von Dritten einwerben möchten, durchaus getragen werden können. In den meisten Fällen ist es außerdem erforderlich, dass die Plattformbetreiber eine Genehmigung nach § 34 c GewO haben. Diese ist relativ einfach für wenig Geld zu bekommen. Sofern ausreichend Kapital vorhanden ist, können außerdem weitere Genehmigungen der BaFin eingeholt werden, wie beispielsweise im Fall von BERGFÜRST (www.bergfuerst.com). Alternativ gibt es die Möglichkeit eine Bank, eine Kapitalanlagegesellschaft oder eine ähnliche Institution mit ins Boot zu holen und die Möglichkeit der Dachhaftung zu nutzen.

Andere argumentieren außerdem mit dem Anlegerschutz. Dieser ist zwar wichtig, aber wird hierzulande übertrieben. Da bei der Schwarmfinanzierung im Regelfall eine Vielzahl Investoren jeweils einzelne kleine Beiträge investiert, ist der Schaden beim Einzelnen Investor meist überschaubar. Abgesehen davon, dürfte es in einem Land, in dem Finanzprodukte verkauft werden, die nicht mal die Verkäufer verstehen, an der Zeit für einen neuen, modernen Anlegerschutz sein. Im Fall von Crowdinvesting ist der Schwarm der beste Schutz. So legen die Unternehmen den potentiellen Investoren viele Informationen offen. Diese werden dann vom Schwarm kritisch überprüft und hinterfragt. Auf diese Weise konnten bereits Betrugsversuche vereitelt werden. Die absolute Transparenz und eine zügige, verständliche und direkte Kommunikation ist also der beste Anlegerschutz. Als fester Bestandteil des Finanzierungsprozesses ist beispielsweise beim Plattformbetreiber United Equity (www.united-equity.de) das sogenannte Crowd-Rating vorgesehen. Dabei wird die Meinung des Schwarms ausgenutzt, um Projekte überhaupt zur Finanzierung freizugeben. Einen Totalverlust kann natürlich auch Transparenz nicht verhindern, wenn das finanzierte Projekt scheitert. Ob dieser leichter verschmerzt wird, wenn es einen Haufen von Regularien und Formalismen gibt, bleibt allerdings zu bezweifeln.

Und nun zur Aufklärung der Metapher der Hilfe des Hexenmeisters. Zunächst stelle man sich vor, es gäbe spezielle rechtliche Regelungen für Crowdinvesting (das dürfte schwer sein, da es nicht eindeutig geregelt ist, was Crowdinvesting überhaupt ist) – also besser für Schwarmfinanzierung. Egal welche neuen Formalismen einzuhalten wären, sie müssten verwaltet werden. Verwaltungsfehler führen zwangsläufig zu Konsequenzen, die ebenfalls gemanagt werden müssten. Da die Auswahl an Unternehmensformen recht groß ist, würde auch die Vielfalt an neuen Regeln verhältnismäßig groß ausfallen. Folglich wird es, auch bei einer vermeintlichen und gut gemeinten Erleichterung, zu einer unnötigen Verkomplizierung für alle Beteiligten kommen. Die helfenden Hexenmeister wären in diesem Fall juristische Berater. Auch die Begrenzung der Investitionen, wie in den USA, müsste verwaltet werden. Außerdem wären die Investoren gezwungen ihr Einkommen oder Vermögen offenzulegen, was in Deutschland bekanntlich niemand will.

Daher sollte sich die Schwarmfinanzierung zunächst weiterentwickeln, bevor man über neue Regularien und zusätzliches Aufsichtsrecht diskutiert. Die Ansätze des Aufsatzes von Hornuf und Klöhn sind zwar gut, aber aufgrund neuer Plattformmodelle neu zu überdenken.

Johannes Tschesche

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Crowdfunding, Crowdinvesting, Crowdsalat


Seitdem die Popularität von Crowdfunding immer weiter zunimmt und auch die Anzahl der Plattformen ansteigt, hört und liest man neuerdings auch häufiger den Begriff Crowdinvesting. Bei diesem ganzen Crowdsalat sehen viele potentielle Anleger vor lauter Crowd weder Funding noch Investing. Und das ist bei für einen jungen, aufstrebenden Wirtschaftszweigs äußerst unschön. Insbesondere dann, wenn er sich gegenüber den etablierten Strukturen behaupten muss. Die folgenden Zeilen sollen helfen, etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Was Crowdfunding ist, dürfte mittlerweile bei vielen Menschen angekommen sein. Doch was ist jetzt Crowdinvesting? Wirklich eindeutige, abgrenzende und sinnvolle Definitionen finden sich, jedenfalls auf unabhängiger Seite keine. So findet man den Begriff beispielsweise auf der Plattform BERGFÜRST die Crowdinvesting folgendermaßen definiert:

„Viele Investoren (crowd) beteiligen sich (invest) an Unternehmen. Aus der Idee entstand eine Bewegung, die so mächtig und groß geworden ist, dass heute junge Unternehmen diese Finanzierungsform nutzen und Investoren als Crowd für ihren Wachstumskurs gewinnen. Crowdinvestoren wiederum unterstützen mit Beteiligungskapital und sozialem Marketing Unternehmen, die sie für vielversprechend halten.“ (Quelle: https://de.bergfuerst.com/investieren, abgerufen am 27.09.12 um 19:22 Uhr)

Soweit, so gut. Doch worin unterscheidet sich Crowdinvesting nun vom Crowdfunding, was nach einer Definition der Crowdfunding-Plattform startnext wie folgt beschrieben werden kann.

„Beim Crowdfunding finanzieren viele Menschen gemeinsam ein Projekt. Der Begriff tauchte erstmals im Jahr 2006 auf, als es die Plattform sellaband.com Künstlern ermöglichte, ihr Album durch Fans vorfinanzieren zu lassen. Anders als beim Fundraising bekommen die Geldgeber beim Crowdfunding zum Beispiel das fertige Werk (Vorfinanzierung), individuelle Geschenke (Dankeschöns), Medialeistungen (Sponsoring), Möglichkeit der Kulturförderung (CSR), eine Spendenquittung oder eine Gewinnbeteiligung. Unterstützer erhalten darüber hinaus eine emotionale Beteiligung am Projekt, Unterhaltung & Entertainment durch den Projektverlauf und einen Wissensvorsprung durch interne Informationen, die nur für Unterstützer bereit gestellt werden.“ (Quelle: http://crowdfunding.startnext.de/, abgerufen am 27.09.12 um 19:30 Uhr)

Im Wesentlichen sagen beide Definitionen mehr oder weniger das gleiche aus. Da sich das Crowdfunding im Laufe der Zeit vor allem aus künstlerischen oder gemeinnützigen Projekten herausgebildet hat, wird heute oft behauptet, dass sich Crowdfunding und Crowdinvesting dahingehend unterscheiden, dass der Geldgeber beim Crowdfunding nur in gemeinnützige, künstlerische oder ideelle Projekte investieren kann und auch bei positivem Projektverlauf keine Gegenleistung in Form von Kapital erhält, beim Crowdinvesting aber eine Gewinnerzielungsabsicht beim Kapitalgeber dahintersteckt. Prinzipiell ist das nicht falsch, allerdings auch nicht richtig. Man sollte dabei zunächst berücksichtigen, dass der Begriff Crowdinvesting vor allem im D-A-CH-Raumgeprägt wurde. Klarheit bringt vor allem eine genauere Betrachtung des Begriffes Funding. Der Begriff umschreibt zusammenfassend nämlich sämtliche Maßnahmen, die zur Kapitalbeschaffung sowie zu einer möglichen späteren Rückzahlung nötig sind. Auch die Verwaltung der Rechte und Pflichten der Kapitalgeber und Kapitalnehmer untereinander gehören mit zum vom Begriff Funding Umschriebenen. Demgegenüber beschreibt Investing lediglich die Anlage von Kapital und oft auch noch die damit verbundene Verwendung des eingesetzten Kapitals.

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Da sämtliche Crowdfunding– und Crowdinvesting-Plattformen im Wesentlichen sowohl die Interessen der Kapitalsuchenden als auch die der Kapitalgebenden Parteien ganzheitlich verfolgen, trifft der Begriff Crowdinvesting genaugenommen nicht auf sie zu. Da manche Plattformen jedoch vor allem auf die Gewinnerzielungsabsichten der Geldgeber abzielen und die Kapitalanlage im Vordergrund steht, werben sie mit dem Begriff Crowdinvesting, was absolut legitim ist. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Crowdinvesting als eine Teilmenge des Crowdfunding begriffen werden kann. Also handelt es sich bei allen Crowdinvesting-Projekten um Crwodfunding-Projekte, umgekehrt ist aber nicht jedes Crowdfunding-Projekt gleichzeitig auch ein Crowdinvesting-Projekt. Eine deutliche Abgrenzung des Crowdinvesting vom Crowdfunding ist also eher nicht richtig. Außerdem ist eine derartige Abgrenzung hinderlich, um die neuen Instrumente am Markt zu etablieren und sie gegenüber den alt eingesessenen Strukturen der Finanzbranche zu verteidigen.

Johannes Tschesche

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Crowdfunding aus Sicht der BaFin

Seit dem 5. September 2012 findet sich auf der Homepage der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, www.bafin.de) ein Artikel mit dem Titel Crowdfunding im Licht des Aufsichtsrechts – Was Plattformbetreiber und kapitalsuchende Anbieter von Beteiligungsmöglichkeiten beachten müssen. Darin erörtert der Autor Jörg Begner, was Crowdfunding ist und erläutert, in welchen Fällen mögliche Geschäfte erlaubnispflichtig sind. Wirklich nützliche Informationen für Plattformbetreiber, Kapitalsuchende und Investoren gibt die BaFin mit ihren Ausführungen an dieser Stelle jedoch nicht. Vielmehr wird per Juristensprache eine schwammige Darstellung rechtlicher Sachverhalte im Bezug auf Crowdfunding in Deutschland gegeben und auf konkrete Handlungsanweisungen oder Soll-Zustände im Sinne der Finanzdienstleistungsaufsicht verzichtet. Zwar titelt die Crowdfunding-Plattform Seedmatch via Blog „Ein kleiner Schritt für die BaFin, aber ein großer Schritt für Crowdfunding“, der große Schritt für das Crowdfunding ist allerdings alleine durch die Ausführungen der BaFin in keinster Weise zu erkennen. Im Sinne der Betreiber von Crowdfunding-Plattformen können die Ausführungen der BaFin allerdings dahingehend gedeutet werden, als dass zumindest die derzeit populär etablierten Modelle, rechtlich betrachtet, einwandfrei arbeiten. Dahingehend kann man natürlich von einem „großen Schritt“ sprechen. Umso kleiner ist der Schritt allerdings, den die BaFin mit diesem Beitrag tatsächlich gemacht hat. Warum das so ist, soll im Folgenden knapp erläutert werden.

Einführend erläutert der Autor der BaFin, was Crowdfunding ist. Dabei werden einige Begriffe auf undifferenzierte Art und Weise wild durcheinandergeworfen. So wird Crowdfunding zunächst als Art der Finanzierung bezeichnet, dann wiederum wird von einer Beteiligungsform gesprochen. Festzuhalten ist jedoch, dass Crowdfunding keinesfalls eine Beteiligungsform ist! Da sollte man von einer Aufsichtsbehörde mehr Sachverstand erwarten! Crowdfunding ist ein Weg zur Realisierung einer Finanzierung und entspricht damit eher eine Methode oder aber eben der einführend genannten Art der Finanzierung. Erschreckend wirkt insbesondere die Bemerkung, dass sich der Begriff Crowdfunding in keinem Gesetz findet. Muss er auch nicht!

Nach der kurzen Einführung werden einige Fragen aufgeworfen, die aus aufsichtsrechtlicher Sicht von Bedeutung sind. Dies geschieht auf zunächst verständliche Weise. Dabei wird vor allem auf die Erlaubnispflicht und die Prospektpflicht in gewissen Fällen hingewiesen. Leider versäumt es die BaFin dann konkret zu werden. So wird auf alle möglichen Gesetze und einzelne Paragraphen verwiesen, aber nicht ein einziges aussagekräftiges Beispiel im Bezug auf die etablierten Crowdfunding-Plattformen gegeben. Freundlicherweise sind immerhin einige erläuternde Worte zu den verwendeten Begrifflichkeiten sowie Links zu weiterführenden Merkblättern vorhanden. Leider sind diese nicht wirklich verständlicher. Als einzige verständliche Teile der Ausführungen können die Erläuterungen zur Prospektpflicht genannt werden. Man könnte vermuten, dass das daran liegt, dass die Regularien erst Mitte des Jahres erneuert wurden und die Sachverhalte daher noch frisch verstanden waren.

Weitere Inhalte enthält der Beitrag leider nicht. Es ist traurig, dass eine Regulierungsbehörde außer der Reproduktion bereits bekannter Sachverhalte keine weiteren Angaben zur Sache macht. Wenigstens Handreichungen zu den wichtigsten Verfahrensweisen wären sowohl aus Sicht des Anlegerschutzes als auch als Hinweis für Plattformbetreiber und kapitalsuchende Unternehmen als Handlungsanweisung als Beitrag zur Sicherung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsystems sinnvoll gewesen. Insbesondere eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Thema Crowdfunding lässt sich anhand eines derartig schwammig ausgearbeiteten Artikels kaum erkennen. Aber da die BaFin im Wesentlichen Bestandsschutz für etablierte Strukturen leistet, ist das anscheinend eindeutig zu viel verlangt. Schade! Kurzgesagt könnte man postulieren, dass die BaFin nachwievor nicht weiß, was Crowdfunding ist und in welchen Fällen Vorgänge im Zusammenhang damit in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.

Als Schlussbemerkung sei allen Plattformbetreibern, Unternehmern und Investoren sei gesagt: Alles, was nicht verboten ist, ist erlaubt! Außerdem ist jeder Schritt der deutschen Regulierungsbehörde in der Tat nur ein kleiner Schritt für die Aufsichtsbehörde, unter Umständen aber ein großer Schritt in Richtung der weiteren Einschränkung unserer Freiheit!

Johannes Tschesche

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Crowdfunding in Deutschland endlich auf dem richtigen Weg

Das Thema Crowdfunding wird weltweit immer populärer. Das gilt natürlich auch für Deutschland. Lediglich die rechtliche Situation sorgt noch immer bei vielen Gründern und Betreibern von Plattformen für Kopfzerbrechen. Schuld daran ist vermutlich die typisch deutsche Angst, wenn es darum geht Grenzen zu überschreiten und rechtliche Freiräume auszunutzen. Das gilt insbesondere dann, wenn es um Belange geht, die dem übermächtigen und überregulierten Finanzsektor zugeordnet werden müssen. Dabei ist vieles sehr viel leichter als die meisten glauben!

[ad]Ein Beispiel dafür, dass man sich durchaus auch bei neuen Dingen etwas trauen kann ist www.group-capital.de. Die Crowdfunding-Plattform hat nun ein Projekt gestartet, dessen Fundingsumme bei 250.000 € liegt. Damit ist die Obergrenze der etablierten Crowdfunding-Portale von 100.000 € endlich durchbrochen! Rechtlich wird das ganze dahingehend realisiert, dass es sich nicht um eine stille Beteiligung handelt, sondern um ein partiarisches Darlehen. Dieses Beteiligungsdarlehen stellt eine nicht regulierte Kapitalanlage dar. Damit können auch größere Geldbeträge als 200.000 € auf eine beliebige Anzahl Investoren aufgeteilt werden. Wie bereits in unserem Artikel Basiswissen Crowdfunding erwähnt, ist Crowdfunding nicht zwingend auf eine bestimmte Beteiligungsform angelegt. Diesem Sachverhalt war sich wohl auch der Gründer Sven Umlauf bewusst als er die Group Capital Crowdinvesting GmbH als Tochter seiner finance Verlags- und Consulting AG gründete.

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Nachdem die meisten Crowdfunding-Plattformen entweder auf künstlerische Projekte abzielen oder aber meist Startups mit kleinen Geldbeträgen finanzieren, war ein Projekt mit einem Budget von über 200.000 € eine logische Konsequenz, um zu verdeutlichen, dass Crowdfunding mehr als Spielgeld bietet. Damit sind die Weichen für Crowdfundings im industriellen Bereich gelegt. Natürlich bleibt abzuwarten, ob der deutsche Mittelstand, der eine Mischung aus Innovation und Konservativismus ist, sich auf Finanzierungen mittels Crowdfunding einlässt. Aus marketingtechnischen Gründen ist es ihnen aber dringend zu empfehlen – insbesondere dann, wenn damit innovative Vorhaben finanziert werden sollen.

Der Aspekt eines positiven und kostenlosen Marketings ist jedoch nicht der einzige Vorteil von Crowdfunding. Im Falle von Group Capital kommt noch ein weiterer Aspekt hinzu: das Rating. Dabei übernimmt die Crowd auch den Auswahlprozess für Fundingprojekte (Allerdings auch erst nach einer Vorauswahl). Damit wird ein weiterer Arbeitsschritt, den Portale wie www.seedmatch.de derzeit noch mit eigenem Personal durchführen, an die zukünftigen Investoren ausgelagert. Auf diese Weise wird der Kundennutzen von Anfang an in den Vordergrund gestellt. Allerdings stellt dieser Sachverhalt auch ein gewisses Risiko dar, da man aus der Meinung von vielen nicht auf deren Fach- und Sachkenntnis schließen kann. Das heißt, dass Projekte, die eine fachkundige Bewertung erfordern durchaus aufgrund des Wollens, aber nicht Wissens, vieler Investoren befürwortet werden, letztlich aber realistisch nicht durchführbar sind. Andererseits ist es jedoch auch ein Sicherheitsaspekt, da evtl. Produkte von Anfang an positiv oder negativ von Personen bewertet werden, die sie später auch kaufen werden.

Alles in Allem ist das Konzept von Group Capital das, was langfristig am anwenderfreundlichsten, sichersten und damit vermutlich auch am aussichtsreichsten ist. Lediglich das Marketingkonzept der Plattform ist noch nicht ausgereift. So fehlen vor allem in den Medien präsente Partner. Doch dieser Sachverhalt wird sich automatisch regeln: entweder verbessert Group Capital das Marketingkonzept oder aber andere werden folgen und das Konzept entsprechend verbessert unter eigenem Namen umsetzen. So oder so ist es Group Capital bzw. Sven Umlauf gelungen, den aktuell wichtigsten Schritt in Sachen Crowdfunding zu gehen, um Crowdfunding langsam in Richtung Finanzierungsinstrument für den deutschen Mittelstand zu führen. Es bleibt also weiterhin spannend!

Johannes Tschesche

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Crowdfunding: Zunehmende Popularität, steigendes Risiko

Crowdfunding erfreut sich, glücklicherweise, einer immer größer werdenden Popularität. Auch in 2012 stand das erste Halbjahr im Zeichen starken Wachstums. Dennoch werden in letzter Zeit auch die kritischen Stimmen lauter, die zur Vorsicht mahnen. Auslöser dürften (schätzungsweise) vor allem sein, dass Anfang Mai der bislang größte Betrugsversuch über die populäre Crowdfunding-Plattform kickstarter (www.kickstarter.com) aufgedeckt und dieser Sachverhalt in diversen Blogs verbreitet wurde. Doch die Risiken liegen nicht nur in einzelnen Fällen vorsätzlichen Betrugs, sondern vielmehr in der fehlenden Regulierung und der mittlerweile schier unübersichtlichen Anzahl an Projekten, die nach Kapitalgebern suchen. Natürlich kann es nicht Sinn der Idee Crowdfunding sein, zwingend erforderlich eine Kontrollinstanz zum Teil der Sache zu erklären. Vielmehr liegt die Verantwortung bei jedem einzelnen Investor und, auch wenn viele diese Auffassung nicht teilen werden, bei den Betreibern der Crowdfunding-Plattformen. Wenn sowohl Investoren als auch die Plattformbetreiber die Möglichkeiten ausschöpfen, die sie beim Crowdfunding haben, dann sollten Investments dieser Art um ein Vielfaches risikoärmer sein, als es beispielsweise ein Investment in ein strukturiertes Finanzprodukt ist.

Dass der Kontrollmechanismus aus Plattformbetreibern und Investoren funktioniert, zeigt der eingangserwähnte Betrugsversuch über kickstarter. Dabei wollten die Akteure angeblich ein Action-Strategie-Rollenspiel entwickeln und dafür Kapital mittels Crowdfunding über kickstarter akquirieren. Allerdings hatten sie niemals vorgehabt, das Spiel wirklich zu entwickeln, sondern lediglich das Geld von den spendablen Spielern einzusammeln. Dumm nur, dass die Betrüger ihre Rechnung ohne die Internetgemeinde gemacht haben, die sie betrügen wollten. Sie stellten also ihr Projekt vor und warben dabei mit jeder Menge geklautem Material und angeblichen Entwickler-Referenzen. Dann kam es, wie es kommen musste und Investoren, die das machen, was jeder Investor machen sollte, recherchierten die angegebenen Informationen nach. Das führte dazu, dass der Betrug aufflog. Da die Betreiber von kickstarter das eingesammelte Kapital erst am Ende eines Fundings an die kapitalsuchenden Unternehmen weiterleiten, kamen auch keine Anleger zu Schaden. Schwierig wird die Sache allerdings, wenn es zum Abschluss eines Fundings kommt und das Geld der Investoren an das zu finanzierende Unternehmen weitergeleitet wurde. Handelt es sich in einem solchen Fall um Betrug, so dürften die Investoren ihr Geld kaum wiedersehen. So (vermutlich) geschehen in einem weiteren Projekt, welches über kickstarter abgeschlossen wurde: Eyez von ZionEyez HD. Darin ging es um eine Brille, die Videos aufzeichnen können soll, um diese beispielsweise direkt in soziale Netzwerke einzuspeisen. Insgesamt wurden über 340.000 US$ für das Projekt eingesammelt, die Brille allerdings nie ausgeliefert. Ob es sich bei besagtem Projekt um vorsätzlichen Betrug handelt oder ob die Idee einfach nur nicht funktioniert hat, was dann sozusagen Pech/Risiko wäre, steht derzeit noch nicht fest, da sowohl kickstarter als auch die Projektentwickler beharrlich schweigen.

Was aber jedem Investor, der sich mit Crowdfunding befasst, klar sein sollte ist, dass mit steigender Anzahl von Crowdfunding-Plattformen und Projekten, die mittels Crowdfunding finanziert werden sollen auch das Risiko eines Totalverlustes steigt. Dieser kann entweder aufgrund eines Betrugs entstehen oder aber weil die Qualität der Geschäftsidee schlicht zu schlecht war. Natürlich gilt das auch für eine gute Geschäftsidee, die von einem unpassenden Gründerteam realisiert werden will oder einfach aufgrund schlechten Marketings. Wurden die ersten Projekte auf den Plattformen noch mit Bedacht ausgesucht, müssen jetzt auch die Plattformbetreiber an ihre Gewinne denken und deshalb für steigende Umsätze, also für mehr und größere Projekte, sorgen. Bei aller Euphorie sollte man immer auf der Hut sein und die Einsätze, und seien sie auch noch so klein, genauestens überdenken. Eine weiteres Risiko, welches sich aufgrund der rasant steigenden Anzahl von Crowdfunding-Plattformen nicht ausgeschlossen werden darf: Auch Plattformbetreiber können kriminelle Absichten haben. Daher empfiehlt es sich, sicherheitshalber nur über etablierte Plattformen in Projekte zu investieren.

Johannes Tschesche

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Company Snapshot: Thor Mining PLC

Company Snapshot: Thor Mining PLC
Die nachfolgende Kurzdarstellung basiert auf einem Report zu Thor Mining vom 23.07.2012. Der vollständige Report kann über http://www.smallcapservice.de/reports.html bezogen werden!

Unternehmen und Projektportfolio
Thor Mining PLC (ISIN: GB00B1DXJY95, Symbol: T5MA, WKN: A0LA4Z) ist ein in Unternehmen, welches derzeit auf den Gebieten der Exploration und Erschließung von Rohstoffen tätig ist. Das Management des Unternehmens besteht aus erfahrenen Fachleuten, die innerhalb der Branche als ausgewiesene Experten gelten und in ihren beruflichen Laufbahnen bereits erfolgreich an Mining-Projekten, bis hin zur Realisierung von Minen, bekannter Unternehmen mitgewirkt haben. Die drei wichtigsten Positionen werden von Mick Billing (C.E.O.), Allen Burchard (C.F.O.) und Richard Bradey (Exploration Manager) begleitet.
Die drei wichtigsten Projekte sind Molyhil, ein Wolfram-Molybdän-Projekt, Spring Hill und Dundas, wobei es sich bei den letztgenannten um Goldprojekte handelt. Molyhil befindet sich derzeit in der Entwicklung. Konkret wurden Anfang des Monats die Ergebnisse einer positiven Machbarkeitsstudie (Definitive Feasibility Study, kurz DFS) veröffentlicht, der zufolge ein wirtschaftlich rentabler Tagebau machbar ausgewiesen wird. Am Spring Hill Gold Projekts hält Thor Mining aktuell anteilmäßig lediglich 25% mit der Option, den Anteil auf 80% aufzustocken. Partner des Joint-Ventures ist Western Desert Resources Ltd.Die derzeit gesicherten Ergebnisse zielen auf einen Tagebau ab. Außerdem läuft derzeit ein Bohrprogramm zur Ressourcenerweiterung und mit dem Ziel, eine Vormachbarkeitsstudie zu erarbeiten. Das Dundas Gold Projekt wird von Thor Mining über eine Tochtergesellschaft (TM Gold Pty Ltd, 100% Tochter) zu 60% mit der Option zur Aufstockung auf 100% gehalten. Die weist vielversprechende geologische Eigenschaften auf, dennoch befindet sich das Dundas Gold Projekt in einer sehr frühen Explorationsphase und kann daher nicht substantiell bewertet werden.
Risiko und Bewertung
In einem ausführlichen Bericht haben wir die möglichen bewertbaren Projekte und Ressourcen mit unterschiedlichen Szenarien beaufschlagt und mögliche Kapitalerhöhungen mit berücksichtigt. Je nach zugrundegelegtem Bewertungsszenario ergeben sich aus unserer Sicht mögliche Aktienkurse für Thor Mining zwischen 0,042 € und 0,221 €. Wir gehen von einem realistisch erreichbaren Aktienkurs von 0,073 € bis Ende 2013 aus. Damit stellt sich uns Thor Mining nicht als kurzfristige Anlagechance dar, sondern vielmehr als mittelfristiges bis langfristiges Investment. Das Risiko ist für die drei Projekte unterschiedlich zu bewerten, insgesamt muss es als moderat bis hoch bewertet werden, was für Aktien derartiger Unternehmen die Regel ist. Ursächlich hierfür ist vor allem die noch nicht geklärte Finanzierung von Molyhil.

Weitere Unternehmensinformationen finden Sie unter www.thormining.com
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Was bringen Onlinerechner für Versicherungen und Onlinevergleiche für Tagesgeld?

Im Netz wimmelt es nur so von Tarifvergleichen und Onlinerechnern für Versicherungen aller Art sowie Tages- und Festgeld. Die Suche nach „kfz vergleich“ bei Ggoogle liefert über 13 Mio. Suchergebnisse. Angefangen bei den Platzhirschen der Branche check24 und financescout24 bis hin zu absolut unbekannten und thematisch nur am Rande relevanten Websites, wie KFZ Vergleich oder Infos zur KFZ Versicherung. Quasi jede Webseite, die sich mit Finanzthemen auseinandersetzt hat mindestens einen solchen Rechner in das jeweilige Webportal integriert oder verlinkt jedenfalls darauf. Selbiges gilt auch für viele Portale von Wirtschaftszeitschriften. Seit einiger Zeit sind derartige Vergleichsrechner auch ein häufiger Bestandteil von Web-Blogs, deren einziger Zweck das Generieren von Besucherzahlen für Werbeprogramme ist. Die ständig auftauchenden Versicherungsvergleiche nerven regelrecht und zeigen zweierlei Dinge. Erstens: es scheint ein gigantischer Markt zu existieren, da sich die Werbemaßnahmen anscheinend rentieren. Zweitens: die Angst vor Unterversicherung und der Geiz bei einer KFZ-Versicherung 100 € im Jahr zu sparen, spiegeln die Deutsche Kleinkariertheit wieder. Doch was bringen derartige Instrumente wirklich? Diese Frage muss sicherlich von zwei Standpunkten aus betrachtet werden: dem des Werbenden und dem des Nutzers. Aus Sicht des Werbenden ist die Sachlage völlig klar. Je mehr Leute über den Werbepartner eine Versicherung abschließen oder ein Depot eröffnen, desto mehr Provisionen erhält er. Je nach Vertragspartner können diese Provisionen durchaus hoch ausfallen. Das trifft insbesondere für Lebensversicherungen zu. Und da die Versicherer auf die zwei Eigenschaften Angst und Gier abzielen, geht das Konzept wunderbar auf.
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Letztlich stellt sich die Frage, was hat der Verbraucher von derartigen Vergleichsrechnern und Vergleichsangeboten? Sind die angeblich Unabhängigen wirklich unabhängig? Wie groß ist das Einsparpotential gegenüber dem bisherigen Zustand? Gehe ich bei Vertragsabschluss Risiken ein? Das alles lässt sich nicht eindeutig und allgemein beantworten. Prinzipiell gilt zunächst einmal, dass jede Versicherung, die die gleiche Leistung, wie eine bereits vorhandene erbringt und günstiger ist, die bessere ist. Zeigt ein solcher Onlinevergleich so etwas und die Ergebnisse stellen sich bei Antragstellung ebenfalls so dar, wie vom Vergleichsrechner prophezeit, dann ist das Ergebnis für den Kunden gut. Ist das nicht der Fall, dann sollte man die Finger von derartigen Anbietern lassen. Ob ein Anbieter unabhängig oder nicht unabhängig ist, kann einem als Kunde relativ egal sein. Prinzipiell mag es zwar sein, dass ein abhängig arbeitender Anbieter eher dazu neigt, das Produkt zu vermitteln, welches ihm den größten Profit verspricht, wenn dieses Produkt aber nicht den Vorstellungen des Kunden entspricht, dürfte er damit aber weniger erfolgreich sein. Ein Merkmal, auf das man heute achten sollte, ist ein verständlich geschriebener Vertrag. Ist das nicht der Fall, gilt zunächst einmal „vorsichtig sein“. Risiken geht man beim Onlinevertragsabschluss meist keine nennenswerten ein. Das gilt sowohl für Versicherungen als auch für Finanzprodukte. Man sollte allerdings möglichst keine Kontodaten oder Kreditkartennummern angeben, bevor man keine Originalunterlagen vom Vertragspartner erhalten hat, und damit warten, bis der Versicherer oder Finanzdienstleister einem ein entsprechendes Formular zusendet. Für den Fall, dass das Angebot unseriös ist, einfach per Einschreiben vom Vertrag zurücktreten, was aufgrund des Fernabsatzgesetzes problemlos möglich ist. Falls ein unseriöser Anbieter darauf nicht reagiert, sollte man ihn solange ignorieren, bis ein Mahnbescheid kommt. Das dürfte bei unseriösen Anbietern allerdings nie der Fall sein.

Alles in Allem sind derartige Vergleichsangebote meist sinnvoll und auch nicht unseriös. Für eine Übersicht und ein erstes Gefühl eignen sie sich allemal. Man sollte allerdings die Angebote mehrerer Anbieter von Vergleichsangeboten miteinander vergleichen. Im Zweifel sind die Anbieter, die eine kostenlose telefonische Beratung oder Beratung per Email anbieten zu bevorzugen. Und am Ende hilft auch ein Gespräch mit dem Versicherungsmakler des Vertrauens. Was viele nicht wissen, Versicherungsmakler haben oft einen gewissen Spielraum, jedenfalls dann, wenn Sie für eine bestimmte Versicherungsgesellschaft arbeiten. Bei Finanzberatern gilt das leider nicht. Diese können nicht mehr Rendite rausholen, als die vermittelten Produkte ausweisen. Und bei Fest- und Tagesgeld ist das leider nicht mal besonders viel.

Johannes Tschesche

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Rohstoffe und seltene Erden nur für risikofreudige Anleger, strukturierte Finanzprodukte für Anleger mit Sicherheitsbedürfnis?

Dass Kapitalanlagen in rohstoffsuchende und rohstofffördernde Unternehmen in der Regel nur für risikofreudige Anleger geeignet sind, sollte weitgehend bekannt sein. Dennoch erfreuen sich Investments in derartige Unternehmen nach wie vor großer Beliebtheit. Die Risiken eines Investments können vom laienhaften Investor grob durch die Einordnung des Unternehmens in die jeweiligen Entwicklungsstadien vorgenommen werden. Einfach ausgedrückt ist das Risiko am größten, genau genommen extrem groß, wenn sich das Unternehmen in der Explorationsphase befindet, wenn also noch nach Rohstoffvorkommen gesucht wird. Das nächste Stadium ist die Entwicklungsphase, an deren Ende das Unternehmen weiß, dass der gesuchte Rohstoff vorhanden ist und wie wirtschaftlich rentabel dessen Abbau ist. Normalerweise schließt die Entwicklungsphase mit der konkreten Planung der Mine und einer Finanzierung ab. In diesem Stadium ist das Risiko eines Investments nicht mehr ganz so groß, da man nun nicht mehr in die Katze im Sack investiert. Das letzte Stadium ist die Produktionsphase, in der die Mine gebaut und die Rohstoffvorkommen gefördert werden. Ist die Förderung erst mal angelaufen, bleiben letztlich nur noch das Risiko schwankender Rohstoffpreise und die weltweiten wirtschaftlichen und politischen Geschehnisse. Mit zunehmendem Voranschreiten der Projektentwicklung von der Rohstoffsuche hin zur produzierenden Mine steigt der Aktienkurs sukzessive, teils mit heftigen Schwankungen, an. Immer mal wieder kommt es zu starken Kursanstiegen aufgrund von überzogenen Erwartungshaltungen, dann wieder zu starken Kursverlusten aufgrund von enttäuschten Privatanlegern. Hin und wieder gibt es ein Private Placement und damit einhergehend ein paar Verwässerungseffekte. Diese sind jedoch im Vergleich zu den im Regelfall erfolgenden Kursgewinnen vernachlässigbar. Eigentlich ist alles ganz logisch, die Karten liegen offen auf dem Tisch. Je mehr Risiko der Investor eingeht, desto größer fällt sein Gewinn aus, wenn denn Rohstoffe gefunden werden und irgendwann mal eine Mine in Betrieb genommen wird. Mitunter dauert dieser Prozess sehr lange und man braucht genügend Sitzfleisch. Außerdem muss man damit rechnen, dass viele Investments in Juniorexplorer schief gehen, wenn man nicht genau weiß, was man tut und mit wem man sich da einlässt. Derartige Investments sind und bleiben nun mal risikobehaftete Angelegenheiten. Für sicherheitsliebende Anleger bleibt das Festgeld und Fonds mit Einlagensicherung. Aber so ist das eben: Wer nicht wagt, der nicht gewinnt!
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Doch so denken bei Weitem nicht alle Experten über das Thema. Im Artikel „Nur für risikofreudige Anleger“ des heutigen Handelsblatt (Udo Rettberg: Nur für risikofreudige Anleger. Handelsblatt, 17.07.2012, Seite 32) wird dem prinzipiell risikobehaftetem Charakter von Investments in Aktien von rohstoffsuchenden und rohstoffproduzierenden Unternehmen nicht widersprochen. Vielmehr wird dieser bestätigt. Stattdessen wird Kleinanlegern empfohlen, lieber in spezielle Zertifikate zu investieren. Begründet wird dies mit stark schwankenden Kursen der jeweiligen Unternehmen und den engen Rohstoffmärkten, was auch immer der Autor damit sagen möchte. Beim Leser wird so jedenfalls der Eindruck erweckt, als seien Zertifikate weniger risikobehaftet als Unternehmen der Rohstoffbranche. Und eine derartige Darstellung ist nicht nur nicht vollständig richtig, sondern absolut falsch. Konkret würde dies nämlich bedeuten, dass ein Anleger, der zu dämlich ist, sich mit einem bestimmten Aktientitel auseinanderzusetzen, gleichzeitig schlau genug ist, ein strukturiertes Finanzprodukt zu verstehen. Dies stellt schlicht einen Widerspruch dar. Ein strukturiertes Finanzprodukt, wie beispielsweise ein Zertifikat, basiert in der Regel auf sogenannten Basisprodukten, also beispielsweise Aktien oder Optionen, sowie einem Derivat. Wenn ein Anleger nicht in der Lage ist, eine Aktie eines bestimmten Segments beurteilen zu können, dann wird er wohl kaum in der Lage sein, ein komplexeres Produkt, dessen leicht verständlichster Baustein eine solche Aktie ist, zu verstehen. Dem Artikel nach soll es aber in etwa so sein. Neben den Zertifikaten werden auch Indexfonds als sinnvolle Alternativen zu direkten Aktienkäufen besagter Unternehmen genannt. Im Wesentlichen hat der Autor an dieser Stelle also nicht Unrecht. Zwar stellt der Kauf eines Indexfonds im weitesten Sinn eine Risikostreuung dar, weil man in mehrere Unternehmen investiert, da aber ein bestimmter Index nachgebildet wird, lebt man auch mit Verlusten der sich unterdurchschnittlich entwickelnden Unternehmen. Ein wirklicher Vorteil für den Anleger lässt sich aber kaum ableiten. Vielmehr müssen neben den Kursrisiken und Vermittlerprovisionen auch noch die Verwaltungsgebühren der Fonds bezahlt werden – und das auch bei negativer Performance.

Das Risiko bestimmter Blasen, die im Artikel ebenfalls erwähnt werden, wird im Übrigen nicht durch Zertifikate oder bestimmte Fonds reduziert. Es würde vor allem reduziert werden, wenn man sich anderen Branchen oder anderen Nischen in der Rohstoffbranche zuwendet – also nicht den Trends hinterher rennt. Vielleicht hätten die Experten lieber diese Aussage formuliert als die der Unterüberschrift: „Den Einstieg bei Förderunternehmen seltener Rohstoffe halten Experten erst mittelfristig wieder für interessant.“

Johannes Tschesche

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Edelmetalle und seltene Erden physisch handeln

[ad#ad-1]Kapitalanlagen in Rohstoffe erfolgen bei Privatanlegern meist über Fonds, Anteile an physischen Rohstoffen oder über andere Kapitalanlageprodukte, wie Optionen und Zertifikate. Dabei können neben Anlagen in Industrierohstoffe auch Anlagen in Agrarrohstoffe oder forstwirtschaftliche Produzierte Rohstoffe getätigt werden. Kaum ein Anleger kauft aber kiloweise Mais oder Schweinehälften, einen Hektar Eichenwald oder legt sich ein Fässchen Öl in den Keller. Lediglich die Rohstoffe Gold und Silber haben sich in Form von Barren, Schmuck oder Münzen in physischer Form beim Privatanleger etabliert. Selbst Edelsteine werden von Privatleuten seltener als Kapitalanlagen erworben. Dabei bietet sich bei Edelmetallen und Edelsteinen der Kauf des physischen Rohstoffs durchaus an.

Aufgrund der hohen Preise ist nicht viel Platz zur Lagerung erforderlich, sodass geeignete Tresore bezahlbar sind oder die Lagerung im kostengünstigen Bankschließfach möglich ist. Darüber hinaus bieten Investments in seltene Erden eine gute Möglichkeit physische Rohstoffe zu kaufen. Allerdings ist letzteres nicht für Jedermann geeignet und auch der Handel ist nicht ohne weiteres Möglich.

Gold und Silber kann über zahlreiche Händler erworben und verkauft, also gehandelt werden. Dabei gibt es sowohl Onlineanbieter, die die Ware versenden als auch Händler, die mit Ladengeschäften aufwarten. Die Webseite http://www.silber-und-gold.com/silber-und-goldhandler-liste gibt Interessierten einen guten Überblick über Händler, die eine Bestellmöglichkeit online anbieten. Der Anbieter pro aurum (http://www.proaurum.de) bietet Kunden ein Rundum-Sorglos-Paket für Edelmetalle. Dieses richtet sich vor allem an Kunden, die alles aus einer Hand wollen und den Grad an Aufwand gering halten möchten. Neben dem Handel werden Fondslösungen, Schließfächer und umfangreiche Beratungsmöglichkeiten angeboten. Das wohl pragmatischste Angebot kommt vom Anbieter GOLD to go (www.gold-to-go.com). Dieser betreibt Goldautomaten, an denen der geneigte Kunde physisches Gold, wie in gewohnter Weise Bargeld, abheben kann. Die Bezahlung erfolgt mittels Kredit- oder Girokarte. Selbst bei Ebay (www.ebay.de) finden sich Angebote von Edelmetallhändlern.

[ad]Doch wie ist es mit seltenen Erden? Auch in diesem Fall bietet Ebay angemeldeten Händlern die Möglichkeit, einzelne Substanzen, die der Gruppe der seltenen Erden zugerechnet werden, zu verkaufen. Im Gegensatz zu Gold, Silber und Edelsteinen dürfte es Privatanlegern jedoch schwer fallen, das erhaltene Material auf Echtheit zu prüfen. Gibt es bei Gold, Silber und Edelsteinen die einfache Möglichkeit eines Juwelierbesuchs zur Bestätigung der Echtheit, gibt es keine leicht zugängliche und zudem kostengünstige Stelle, welche die Echtheit von einem Rohstoff aus der Gruppe der seltenen Erden bestätigen kann. Auch eine Einschätzung des Preisniveaus dürfte dem Laien schwer fallen. Seit kurzem bietet das Institut für seltene Erden und Metalle e.V. (www.institut-seltene-erden.org) eine Handelsplattform, über die seltene Erden vermittelt werden können. Die angebotene Ware ist auf ihre Echtheit hin überprüft und wurde durch Sachverständige des Vereins in Augenschein genommen. Im Falle einer erfolgreichen Transaktion wird dann eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 3% zzgl. Mehrwertsteuer fällig. Einen Haken hat die Sache jedoch: die angebotenen Mengen sind in der Regel so groß, dass der kleine Schmucksafe oder das kostengünstige kleine Bankschließfach nicht mehr zur Lagerung ausreichen. Gleichzeitig erfordert eine gewisse Menge eines teuren Rohstoffs auch eine entsprechende Liquidität des Käufers. Die meisten Angebote dürften daher für den einfachen Privatmann eher ungeeignet sein. Doch für Geschäftsleute und Unternehmer mit geeigneten, insbesondere sicheren, Lagermöglichkeiten bieten sich seltene Erden auch Kapitalanlage in Form physischer Rohstoffe an. Von kleinen Investments in kleinere Mengen seltener Erden ist aus den oben genannten Gründen derzeit eher abzuraten.

Johannes Tschesche

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