Das Märchen vom abgezockten Sparer

Es war einmal ein Sparer. Er ging seit jungen Jahren brav arbeiten und erwirtschaftete so sich selbst, der Firma, die ihn beschäftigte, und dem Staat, in dem er lebte, regelmäßige Einkommen. Dieser Sparer, der den Rest seines Einkommens, den er nicht für Lebenshaltung, Konsum und Altersvorsorge ausgegeben hat, zur Bank trägt, stellt eines Tages fest, dass sein Geld auf dem Sparkonto und das angelegte Festgeld nicht mehr die Kaufkraft hat, die er sich erhofft hatte – also im Grunde nichts mehr wert ist. Darüber ist er sehr erschrocken und prüft aus Angst auch gleich die aktuellen Auszüge seines Wertpapierdepots. Beruhigt stellt er fest, dass sich der Wert seiner Fonds und Aktien konstant vergrößert hat und die Kaufkraft seiner Anlage nicht nur erhalten wurde, sondern sogar sehr viel größer ist als er es sich erhofft hatte.

Nun aber ist er erbost. Hatten ihm doch die Sachbearbeiter seiner Bank empfohlen, nur wenige Aktien und Fondsanteile zu kaufen, da es ein großes Risiko sei und er sein hart verdientes Geld sogar verlieren könnte. Stattdessen wurde ihm ein Tagesgeldkonto mit einem geringen Zinssatz nahegelegt, da sein Geld dort sicher sei und er jederzeit darüber verfügen könnte. Außerdem sollte er einen größeren Betrag in Festgeld anlegen, um so für den Großteil seines Geldes mehr Zinsen als es das Tagesgeldkonto bietet, zu erhalten.

Ein Kollege erzählt im am darauf folgenden Tag während der Spätschicht, dass der Wertverlust daran liegt, dass er weniger Zinsen auf sein angelegtes Geld bekäme als das Geld an Wert verlieren würde. Das hätte was mit der Inflation zu tun und daran wäre der Staat schuld. Damit würde man den armen Sparern nämlich ihr hart erarbeitetes Geld klauen und es den reichen und Banken geben. Stattdessen solle man sich viel besser selbst um die Anlage seines Geldes kümmern.

Der Kollege erzählte ihm von Börsenbriefen und Anlageberatern, die ihm lauter gute Tipps geben würden. Wenn er sein Geld dort anlege, wo ihm die Ratgeber es raten, würde er immer etwas mehr dafür bekommen als er ursprünglich eingezahlt hätte. Seit kurzem habe er auch eine Eigentumswohnung, die er finanziert aber nicht darin wohnt. Deshalb zahlt er jetzt weniger Steuern und hat überhaupt gar kein Risiko, da er die Wohnung ja vermietet und so der Mieter quasi die Raten für ihn bezahlt. Und überhaupt wäre laut seiner Berater und Fachzeitschriften das Thema Kapitalanlage ganz einfach und für jeden geeignet. Auch Leute mit geringen Einkommen können ihr Geld so anlegen, dass es sich von selbst vermehrt und man fast kein Risiko damit hat.

Daraufhin fing der brave Sparer nun auch an sein Geld selbst anzulegen, in Aktien und Fonds zu investieren und Wohnungen zu kaufen, um Steuern zu sparen. Nach kurzer Zeit kaufte er sich eine Villa mit Pool und ein paar Sportwagen. Er wurde durch seine Kapitalanlagen immer reicher und lebte glücklich in Saus und Braus bis an sein Lebensende.

So oder anders könnte es gewesen sein.

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Problematik des Anlegerschutzes im Kontext der Finanzierung von Startups

Mit der steigenden Popularität des Crowdfunding gerät auch die Finanzierung von Startups in den Fokus der Öffentlichkeit. Bisher war diese Anlageklasse, also die Anlageklasse Risikokapital, der breiten Öffentlichkeit weder zugänglich noch machte sich jemand Gedanken über mögliche Anlagerisiken. Dank Crowdfunding ist diese Anlageklasse nun für jedermann zugänglich. Doch anstatt sich darüber zu freuen, dass junge Unternehmen eine weitere Möglichkeit der Kapitalakquise haben und Anleger auf einfach Art an den Erfolgen von Startups teilhaben können, tritt das deutsche Sicherheitsdenken hervor. In der Diskussion wird das Schlagwort Anlegerschutz häufiger. Insbesondere aus den Kreisen der bestehenden Strukturen der Finanzbranche werden kritische Positionen gestreut. So werden Beteiligungen an Startups häufig mit Lotterielosen verglichen. Vor allem beim Crowdfunding steht der Vorwurf im Raum, dass potentielle Investoren die Geschäftsmodelle nicht ausreichend verstehen und daher das Risiko der Investition nicht beurteilen können. Die fehlende Regulierung der Schwarmfinanzierung wird generell kritisiert und der Anlegerschutz regelrecht als Totschlagargument verwendet. Doch ist die Keule Anlegerschutz bei der Finanzierung von Startups wirklich angemessen und überhaupt noch zeitgemäß?

Eine Investition in ein Startup ist immer mit gewissen Risiken verbunden, in den meisten Fällen sogar mit erheblichen Risiken. Je früher eine Investition erfolgt, desto höher ist das Verlustrisiko. Allerdings ist auch die Aussicht auf eine mögliche Rendite bei einer frühen Investition in ein Startup enorm. Die meisten Startups finanzieren ihre ersten unternehmerischen Schritte mit dem Kapital der Gründer. Haben die Gründer nicht genügend Geld, treten oftmals Verwandte oder Freunde als Geldgeber auf. Nur in wenigen Fällen stammt das Startkapital aus anderen Quellen, wie beispielsweise öffentlichen Fördertöpfen oder Gründerwettbewerben. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn das Gründungsvorhaben auf jungen Forschungsergebnissen basiert und große Investitionen, beispielsweise in Laboratorien oder Fertigungsanlagen, notwendig sind, welche die wenigsten Privatpersonen stemmen können. Weitere mögliche Geldquellen sind Venture Capital Fonds und Business Angels.

Während bei der Investition des eigenen Kapitals oder des Kapitals von Freunden und Verwandten niemand nach Anlegerschutz ruft, auch wenn es sich um Beträge von mehreren hundert tausend Euro handelt, verhält es sich bei „fremden“ Investoren vollständig anders. Dabei stellt sich mir die moralische Frage: Warum ist es weniger tragisch die Millionen des möglicherweise ungeliebten aber reichen Onkels in den Sand zu setzen als die eines fremden und möglicherweise gierigen Investors? Interessant ist auch, dass nicht nur die Summe eine Rolle spielt, ob man beispielsweise einer Prospektpflicht unterliegt, sondern auch die Anzahl der Anleger, die später investieren sollen. Warum? Ist es für eine Volkswirtschaft weniger tragisch, wenn eine Person 1 Mio. Euro in den Sand setzt als wenn 1.000 Investoren jeweils „nur“ 1.000 Euro verlieren? Warum darf ein junges Unternehmen von vielen Investoren theoretisch sehr hohe Geldbeträge ohne Prospektpflicht in Form eines partiarischen Darlehens einsammeln, während ein gleich hoher Betrag nicht als Eigenkapital eingesammelt werden darf? Dabei ist es für einen Investor doch ein sehr klar einzustufendes Risiko, wenn er als Mitunternehmer weiß, dass sein Geld evtl. verloren ist. Das Risiko eines patiarchischen Darlehens ist dem Geldgeber oftmals nicht bekannt. Abgesehen davon bleibt das Risiko für das Unternehmen, welches diese Form des Geldeinsammelns gewählt hat. Ich bin fest davon überzeugt, dass viele Startups, die heute Kapital mittels patiarchischer Darlehen einsammeln, keine saubere Liquiditätsplanung haben, sodass es in vielen Fällen zu unternehmensbedrohlichen Situationen kommen wird, wenn die Geldgeber nach Ende der Laufzeit ihre Darlehen fällig stellen.

Faire, verständliche und für alle Beteiligten sinnvollere Beteiligungen sind direkte Beteiligungen, die dem Startup Eigenkapital bringen. In diesen Fällen unterliegt der junge Unternehmer aber schnell der sogenannten Prospektpflicht. Das ist auf den ersten Blick nicht unbedingt schlecht, wird so doch wenigstens formal (allerdings auch NUR formal) geprüft, ob der Unternehmer Chancen und Risiken der Beteiligung verständlich und ausreichend darstellt. Allerdings sinkt dadurch keinesfalls das Risiko der Anlage. Die BaFin prüft weder die Richtigkeit des Geschäftsmodells, da sie es schlicht nicht kann, noch prüft sie die Richtigkeit aller gemachten Angaben, da sie das ebenso wenig kann. Die BaFin prüft lediglich formale Kriterien und falls Probleme auftreten, ist sie für den gegebenenfalls geprellten Anleger keine hilfreiche Anlaufstelle. Der eigentliche Nachteil für das kapitalsuchende Unternehmen und die Anleger ist aber der Kostenblock, der durch die Prospektpflicht entsteht. Die eigentliche Prüfung durch die BaFin ist noch verschmerzbar, aber auch die hierfür nötigen ca. 6.000 Euro müssen erst mal irgendwo herkommen. Kostspieliger ist aber die Prospekterstellung, die von erfahrenen Fachleuten gerne mit mindestens 50.000 Euro und im Regelfall deutlich mehr (ca. der doppelten Summe) in Rechnung gestellt wird. Ein kapitalsuchendes Unternehmen sucht deshalb Kapital, weil es kein eigenes hat. Womit also jetzt die Prospektpflicht bezahlen? Kein Problem, auch dafür gibt es Lösungen. Aber: auch diese kosten Geld. Am Ende werden diese Kosten von den Renditen der Anleger abgezogen. Der durch diese Anlegerschutzmaßnahme eigentlich Benachteiligte ist also der Anleger selbst.

Auch diese Ausführungen verdeutlichen, dass der Kapitalmarkt überreguliert ist und es eigentlich keinen neuen Regulierungsbedarf bei Finanzierungsinstrumenten für die Realwirtschaft gibt! Bisher werden noch immer die Akteure des Finanzmarkts bestärkt, welche die vergangenen Krisen verursacht haben. Neue, innovative Ideen werden durch zusätzliche Regulierung ausgebremst. Ansetzen muss die Regulierung also nicht bei den Beteiligungen, Genussrechten oder Fonds, sondern primär bei Produkten mit Lotteriescheincharakter!

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Negativberichterstattung über kostenlose Börsenbriefe

Der Ruf kostenloser Börsenbriefe und Kapitalanlagenewsletter ist in der breiten Öffentlichkeit nicht unbedingt gut. Regelmäßig erscheinen in unterschiedlichen Medien Negativberichte, wonach nur die teuren Börsenbriefe als seriös und von guter Qualität eingestuft werden. Sicherlich gibt es unter den kostenlosen Börsenbriefen schwarze Schafe, aber alleine die Eigenschaft „kostenpflichtig“ ist kein Beleg für Seriosität oder Qualität.

Ein trauriger Höhepunkt der Negativberichterstattung erfolgte am vergangenen Freitag in der Ausgabe Nr. 20 vom 17. Mai 2013 der VDI nachrichten. Auf Seite 16 wird anhand von zwei Berichten für kostenpflichtige Börsenbriefe geworben. Der erste Bericht ist ein Interview mit Albrecht Schirmacher, dem Herausgeber der Platow-Briefe. Im zweiten Bericht wird mehr oder weniger die Panikache der BaFin aufgegriffen und um einige Kommentare aus der Szene der Herausgeber kostenpflichtiger Börsenbriefe erweitert.

Das Interview mit Albrecht Schirmacher enthält immerhin eine wichtige Information, da er klarstellt, dass die erzielbare Rendite der Empfehlungen das einzige Kriterium zur Beurteilung eines guten Börsenbriefs ist – aus Sicht der Anleger. Dem Leser stellt sich an dieser Stelle die Frage, wer, abgesehen von den Anlegern (also den Lesern der Börsenbriefe), sonst noch eine Rolle bei der Beurteilung des Börsenbriefs spielt. Die Frage ist leicht zu beantworten: Niemand! Im weiteren Verlauf wird dem Leser vermittelt, dass es wichtig sei, dass die Herausgeber von Börsenbriefen einen Hochschulabschluss und idealerweise weitere Zusatzqualifikationen haben. Eine derartige Haltung ist nicht nur absolut überheblich, sondern auch gefährlich dumm! Interessant ist auch, dass, wenn auch ungewollte, Kursmanipulationen zugegeben werden. Vielleicht sollte sich die BaFin damit mal befassen.

Der zweite Artikel ist, meiner Meinung nach, schlichtweg üble Nachrede. So wird u.a. Oliver Küster zitiert (Pressesprecher der FID Verlag GmbH), der postuliert, dass es keinen seriösen kostenlosen Börsenbrief geben kann. Ich erinnere gerne an diverse kostenpflichtige Börsenbriefe, die keinesfalls von Seriosität gekennzeichnet waren und in deren Fällen es Verurteilungen gab. Die übliche Panikmache der BaFin ist ebenfalls Gegenstad des Artikels. Skizziert wird eine in Deutschland äußerst selten vorkommende Technik, das sogenannte Scalping. Allerdings wird vergessen, dass dieses Vorgehen nicht halb so gut funktioniert, wie es meistens dargestellt wird. Und auch die Anzahl rechtskräftiger Urteile der skizzierten Fälle ist keinesfalls nennenswert. Problematisch ist eher, dass die BaFin beispielsweise die verantwortlichen des Börsenbrief-Awards nicht zurückpfeift. Wie scheinheilig die Herrscher über den deutschen Börsenbrief Award daherkommen, lässt sich ein paar Zeilen vorher im Artikel erkennen. So wird z.B. dargelegt, dass Beurteilungskriterien u.a. die Entwicklung der Leserzahlen und die Erfahrung der Redaktion sind. Was zum Teufel hat die Entwicklung von Leserzahlen mit der Belastbarkeit der Inhalte zu tun? Was bringt eine erfahrene Redaktion, wenn sie mit all ihrer Erfahrung bei ihren Empfehlungen danebenliegt? Dann doch lieber eine reißerische Aufmachung und etwas mehr Gespür bei der Auswahl der empfohlenen Aktien. Negativ fällt in dem Artikel auch auf, dass die Haftungsausschlüsse oder Disclaimer der kostenlosen Börsenbriefe und Newsletter als Nachteil dargestellt werden. Warum verstehe ich nicht! Die Haftungsausschlüsse der kostenlosen Börsenbriefe unterscheiden sich nämlich nicht ansatzweise von denen der kostenpflichtigen! Eine Anlageberatung im eigentlichen Sinne dürfen nämlich alle Herausgeber von Börsenbriefen unabhängig ihres Preises nicht durchführen.

Als Abonnent eines Börsenbriefes oder Börsennewsletters ist man ausschließlich an guten Deals interessiert. Ob diese auf Basis von Fundamentalanalysen, Prosatexten oder reißerischen Phrasen beworben werden, ist schlicht egal. Der vernünftige Anleger muss sich ohnehin vor einem Investment über das jeweilige Unternehmen informieren und prüfen, ob die Angaben der Börsenbriefe auch stimmen. Eine Garantie für die Richtigkeit der gemachten Angaben geben nämlich auch die kostenpflichtigen Börsenbriefe nicht.

Die ebenfalls gerne aufgestellte Behauptung der Unabhängigkeit kostenpflichtiger Börsenbriefe hält auch keiner tieferen Prüfung stand. Zwar werden hier keine Aufträge von zu promotenden Unternehmen angenommen, die Kontakte zu einschlägigen PR-Agenturen haben aber auch die angeblich so unabhängigen Herausgeber. Auch die Tatsache, dass angeblich kein Interessenkonflikt besteht, weil keine Wertpapiere im Bestand der Herausgeber befindlich sind, muss mit Vorsicht betrachtet werden. Denn jeder Herausgeber hat Ehepartner, Freunde und irgendwie beruflich verflochtene Bekannte.

Letztlich ist es so, dass sowohl kostenpflichtige als auch kostenlose Börsenbriefe und Börsennewsletter Informationen verbreiten, mit denen sich eine Menge Geld verdienen oder aber eine vergleichbar große Menge Geld vernichten lässt. Die dümmlichen Unkenrufe von BaFin und den Herausgebern kostenpflichtiger Erzeugnisse sollten mit mindestens genau so viel Vorsicht aufgenommen werden, wie reißerische Aufforderungen zum Kauf der nächsten Kursrakete!

Die Artikel der VDI nachrichten, auf die sich die hier aufgeführte Kritik bezieht, sind auch online abrufbar (Stand: 19.05.2013).

Mancher Börsenbrief will Anleger „skalpieren“: http://www.vdi-nachrichten.com/content/Mancher-Boersenbrief-will-Anleger-skalpieren/64254/3

„Informationen zu Firmen der Old Economy sind stärker gefragt“: http://www.vdi-nachrichten.com/content/Informationen-zu-Firmen-der-Old-Economy-sind-staerker-gefragt/64255/3

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Der aktuelle Goldpreis

Goldpreis sinkt weiter

Der Goldpreis konnte in den vergangenen Monaten und Jahren auch aufgrund der verschiedensten Börsen- und Wirtschaftskrisen stetig an Wert gewinnen. Aktuell jedoch ist der Goldpreis auf einer rasanten Talfahrt, die von vielen Experten bereits als „Aus“ der beliebten Anlage beschrieben wird.

Die Gründe für den sinkenden Goldpreis

Der Preis für eine Feinunze Gold wird an den Rohstoffmärkten auf Basis von Angebot und Nachfrage ermittelt. Steigt die Nachfrage über das Angebot, verteuert sich der aktuelle Goldpreis. Vor allem in der Finanz- und Wirtschaftskrise haben viele Anleger Gold als „sicheren Hafen“ gewählt, der vor allem in Zeiten starker Inflation der Wertsicherung dient. Bei einem Rückgang der Nachfrage jedoch erhöht sich das Angebot an Gold wieder, was die Preise sinken lässt. Bezahlten Anleger noch vor einigen Wochen bis zu 1.800 US-Dollar für eine Feinunze Gold, reduzierte sich der Preis jetzt auf weniger als 1.400 US-Dollar. Dieser enorme Kursverlust ist für viele Experten sogar ein Imageverlust der bisher als sicher geglaubten Goldanlage.

Mit dem scheinbaren Ende der Finanz- und Wirtschaftskrise jedoch sinkt zudem auch die Inflationsgefahr in den wichtigsten Weltwirtschaften. Für viele Anleger gibt es jetzt keinen Grund mehr, ihr Geld in Gold zu investieren. Dies führte zu einem erhöhten Verkaufsvolumen und damit zu reduzierten Goldpreisen. Vielmehr nutzen Investoren jetzt wieder vermehrt den Aktienmarkt, um Kapital kurzfristig mit hohen Gewinnen anzulegen.

Die weiteren Aussichten für Gold

Obwohl die Finanz- und Wirtschaftskrise nach dem Lösen der Zypern-Frage als geklärt erscheint, ist die Verschuldung der Staaten rund um den Globus nach wie vor enorm. Zwar sind bisher keine inflationären Tendenzen zu erkennen, ausgeräumt sind diese aber nach wie vor nicht. Zugleich drohen in verschiedenen Ländern kriegerische Auseinandersetzungen, in die auch die USA und Europa hineingezogen werden könnten.

Nach wie vor existieren somit enorme Unsicherheiten, die nach wie vor noch nicht gelöst werden konnten. Dies zeigt auch die nach wie vor expansive Geldpolitik vieler Staaten sowie die extreme Niedrigzinsphase, die den Staaten bei ihrer Entschuldung helfen soll. Für Anleger stellt sich somit nach wie vor die Frage, wie Geld sicher und gleichzeitig gewinnbringend angelegt werden kann. Vielfach haben Finanzexperten zwar ihre Goldzertifikate verkauft und sich damit am Goldverkauf beteiligt, die physischen Reserven sind jedoch nach wie vor vorhanden. Dies zeigt, dass auch Experten nicht davon ausgehen, dass die Goldanlage ausgedient hat, sondern dass die aktuellen Niedrigpreise durchaus genutzt werden können, um neu einzusteigen oder bestehende Positionen aufzubauen.

A. Alquati

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Literaturempfehlung: Weniger Politik! von Daniel Zimmer

Im Rahmen meiner Recherchen zur aktuellen Serie Anlegerschutz und Regulierungswahn bin ich auf das Buch Weniger Politik! des Wirtschaftsrechtlers Daniel Zimmer gestoßen. Die enthaltenen Ausführungen sind nicht nur absolut richtig, sondern auch äußerst lesenswert. Eine teils doch sehr emotionale und mitunter komplexe Thematik wurde von Herrn Zimmer äußerst amüsant auf den Punkt gebracht. Da heute nun auch das Handelsblatt über das Werk berichtete, habe ich das zum Anlass genommen meinen Lesern diesen Hinweis auf ein wirklich hervorragendes Buch weiterzugeben. Sicherlich ist es kein wissenschaftliches Fachbuch (es gibt durchaus vollständigere Erörterungen über den deutschen und europäischen Regulierungswahn sowie die zunehmende Entmündigung der Bürger) und sicherlich mögen einige Aspekte etwas überspitzt dargestellt sein, dennoch liest es sich sehr gut und stellt auch für den berühmten Otto Normalverbraucher eine sich schnell erschließende, leicht verständliche und kurzweilige Lektüre dar.

Ich persönlich vertrete die Meinung, dass es eigentlich schon mehr als genug Gesetze in Deutschland gibt. Insbesondere im Zusammenhang mit der unternehmerischen Freiheit und der Gesetzgebung bezüglich des Finanzmarktes gibt es viel zu viele Beschränkungen, die ihrem eigentlichen Zweck nicht nur nicht gerecht werden, sondern ihren Sinn ad absurdum führen. Einige wenige zusätzliche Regelungen vermisse ich zwar, aber eine viel größere Anzahl überflüssiger Regularien sollten dringendst abgeschafft werden. Im Wesentlichen spricht, oder besser schreibt, mir der Autor mit seinen vergleichbaren Ausführungen aus tiefster Seele.

Zunächst beschreibt er, wie der Artikel im heutigen Handelsblatt ebenfalls ausführt, einige Überspitzungen, die zunächst etwas merkwürdig daherkommen. Vielen Lesern dürfte das etwas übel aufstoßen, da es ein gewisses Maß an Abstraktionsvermögen erfordert, um die Übertreibungen generalisiert auf andere Anwendungsfälle zu übertragen. Eine mögliche Nebenwirkung könnten die Übertreibungen auch dahingehend herbeiführen, als dass die anfänglichen Übertreibungen am Stammtisch möglicherweise fehlinterpretiert werden. Aber lieber eine dümmliche Fehlinterpretation einer Ausführung über eine noch dämlichere Regel, als gar keine Auseinandersetzung damit!

Aus meiner Sicht besonders gelungen sind die Ausführungen von Zimmer über den Anlegerschutz und die Schutzbedürftigkeit privater Anleger. Er verneint eine besondere Schutzbedürftigkeit von Kapitalanlegern damit, dass er es nicht als Aufgabe des Staates ansieht, einfach gesagt, gierigen irrational agierenden Tölpeln das Verzocken des eigenen Geldes zu verbieten. Oder um es einmal anders zu formulieren: niemand verbietet einem ein völlig überteuertes Konsumgut zu erwerben, selbst wenn sein Preis nicht ansatzweise gerechtfertigt ist. Oder gibt es ein Gesetz, was einen vor dem Erwerb einer bereits zerschlissenen mit Löchern übersäten Jeans für 500 Euro schützt?

Daniel Zimmer stellt unser politisches System und damit die Demokratie nicht wirklich infrage. Er zeigt auch durchaus Betätigungsfelder zum Verändern, Stabilisieren und Strukturieren des Staates auf. Dennoch macht er deutlich, dass wir den Staat nur an sehr wenigen Stellen benötigen, dafür aber an einigen sehr entscheidenden.

Der Autor Daniel Zimmer ist Professor am Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Bonn und führt die Geschäfte des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht. Aufgrund seiner Position könnte man natürlich eine gewisse Voreingenommenheit gegenüber bestehenden Regularien unterstellen, seine Ausführungen erscheinen jedoch absolut gerechtfertigt und sorgen bei jedem freiheitliebenden Individuum für gute Laune!

Das Buch ist unter dem vollständigen Titel Weniger Politik!: Plädoyer für eine freiheitsorientierte Konzeption von Staat und Recht im Verlag Beck erschienen. Der Autor ist Daniel Zimmer.


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Daniel Zimmer: Weniger Politik!
Daniel Zimmer:
Weniger Politik!: Plädoyer für eine freiheitsorientierte Konzeption von Staat und Recht

Johannes Tschesche

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Anlegerschutz und Regulierungswahn – Teil 1

In letzter Zeit werden die Rufe nach der Regulierung des grauen Kapitalmarkts und einer Verbesserung des Anlegerschutzes lauter. Grund genug, um dem Themenkomplex Anlegerschutz und Regulierungswahn eine ganze Serie zu widmen.

Doch warum werden die Rufe nach zusätzlicher Regulierung und zusätzlichem Anlegerschutz in letzter Zeit zunehmend lauter? Als einfache Antwort könnte man das anführen, was landläufig undifferenziert als Bankenkrise oder Finanzkrise bezeichnet wird. Doch so einfach ist es natürlich nicht. Vielmehr ist es eine Mischung aus politischen Reaktionen auf eben diese Krise, diverse Affären und Anlagebetrügereien sowie eine subtile Festigung bestehender Machtstrukturen.

Viele Geschäfte, die früher einmal ohne Genehmigungen möglich waren, sind heute nur noch mit aufwändigen und kostenintensiven Genehmigungsverfahren möglich. Auch das demnächst kommende Kapitalanlagegesetz schränkt die Akteure der Finanzbranche stark ein. Einerseits wird mit derartigen Maßnahmen der Versuch unternommen das Finanzsystem zu stabilisieren, andererseits soll dadurch der Anlegerschutz verbessert werden.

Sowohl ein stabiles Finanzsystem als auch ein guter Anlegerschutz sind prinzipiell begrüßenswert. Allerdings führt die zunehmende Regulierung nicht zwingend zu einem stabileren Finanzsystem. Auch der Anlegerschutz wird dadurch nicht maßgeblich verbessert. Lediglich der Zugang zur Finanzbranche wird enorm erschwert. Das wiederum sichert den vorhandenen Strukturen, also denen, die Finanzkrisen verursacht und Anleger nicht ausreichend geschützt haben, ihre Geschäfte. Jungen Unternehmern mit innovativen Ideen ist der Markteintritt in die Finanzbranche ohne die Unterstützung dieser alt eingewachsenen Strukturen schlicht nicht mehr möglich.

Die gegenwärtige Rechtslage und deren Folgen stehen in keinem Verhältnis mehr zum ursprünglichen Zweck. Eine Lösung der wirklichen Probleme der Finanzbranche wird nach wie vor nicht angestrebt und die Anleger für dumm verkauft. Solange ein Großteil der angebotenen Finanzprodukte so seriös wie Lotterielose sind, wird auch eine noch stärkere Regulierung nicht helfen.

In den folgenden Beiträgen der Serie wird eine Gegenüberstellung von theoretischem Anspruch und existierender Wirklichkeit vorgenommen. Dabei wird vor allem auf die daraus resultierenden Probleme eingegangen, die einem großen Teil der Leser so vermutlich nicht klar sind. Dazu werden in Teil 2 der Serie zunächst die unterschiedlichen Bereiche des regulierten und nicht regulierten Kapitalmarkts vorgestellt und erörtert.

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Crowdinvesting = Crowdfunding

Je mehr ich darüber nachdenke, desto häufiger rege ich mich auf! Diese angeblichen Unterschiede zwischen Crowdinvesting und Crowdfunding, die in Dunkeldeutschland und dem deutschsprachigen Ausland immer häufiger aufgeführt werden, sind absolute Grütze! Und Von mir aus kann man vom Crowdinvesting sprechen, darüber schreiben und auch gewisse Handlungen damit beschreiben. Das ist alles völlig legitim. Mittlerweile finde ich auch den Begriff als solchen gar nicht mehr so tragisch. Was ich aber tragisch finde, ist diese dümmlich renitente Art und Weise der Erklärung, was Crowdinvesting ist. In meinem Artikel Crowdinvesting: ein Einordnungsversuch habe ich versucht das Crowdinvesting im Kontext von Crowdfunding einzuordnen. Sicherlich ist meine Darstellung nicht allumfassend und erhebt damit auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Was ich aber mit Sicherheit behaupten kann: es gibt faktischen keinen Unterschied zwischen Crowdinvesting und Crowdfunding! Crowdinvesting ist eine Teilmenge von Crowdfunding! Und wenn jemand behauptet, dass es einen Unterschied gibt, dann ist diese Aussage falsch und dadurch nicht richtiger, dass sie vielfach wiederholt wird!

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Begrifflichkeiten beim FX Trading

Wie vor einiger Zeit bereits erwähnt, befasse ich mich neuerdings mit dem Thema Devisenhandel. Meine Erfahrungen möchte ich hier teilen. Einige Hinweise habe ich in der Vergangenheit bereits gegeben. Unter anderem, wie und wo man Demokonten einrichten kann und welche Möglichkeiten Forex Trading bietet. Allerdings weiß ich nach wie vor nicht, wie ich als „Laie“ strategisch am besten vorgehen soll. Daher suche ich immer wieder nach Informationen zum Thema. Die meisten interessanten Seiten sind in englischer Sprache gehalten. Ein Glossar der Forex-Begriffe kann unter Alpari Devisen eingesehen werden. Neben einer einfachen und kurzgehaltenen Einführung, finden sich dort auch ein Glossar sowie ein Verweis auf eine sehr gelungene Darstellung der häufigsten Fehler, die man beim Forex Trading machen kann.

Die meisten erklärten Begriffe unterscheiden sich nicht von denen beim Aktienhandel. Von Interesse sind aber die drei Begriffe sind Währungsrate, Lot und Swap Gebühr. Die Währungsrate kann im Grunde als eine Art Wechselkurs aufgefasst werden, da sie den Wert einer Währung als Vielfaches einer Bezugswährung darstellt. Hier ist das Wording mal wieder komplizierter als das, was eigentlich gemeint ist. Unter Lot versteht man im Wesentlichen das, was man unter der deutschen Übersetzung verstehe: die Losgröße. Üblicherweise entspricht 1 Lot 100.000 Einheiten der Grundwährung. Beim Forex Trading gibt es im Gegensatz zu anderen Handelsformen noch eine Besonderheit: die Swap Gebühr. Diese wird dann fällig, wenn man über Nacht eine Position nicht geschlossen hat. Das war mir an dieser Stelle neu.

Die 10 häufigsten Fehler sind für alle Anleger ebenfalls eine wichtige Lektüre, da sie eigentlich Bekanntes erneut ins Bewusstsein rufen.

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Crowdinvesting: Ein Einordnungsversuch

Spricht man im D-A-CH-Raum über Crowdfunding, fällt früher oder später der Begriff Crowdinvesting. Insbesondere bei der Finanzierung von Startups ist anstelle von Crowdfunding vermehrt von Crowdinvesting die Rede. Auch etliche Portale bezeichnen die über sie abgewickelten Schwarmfinanzierungen als Crowdinvesting. Selbst in der deutschsprachigen Fachliteratur hat sich der Begriff Crowdinvesting an vielen Stellen durchgesetzt.

Crowdinvesting_DarstellungHäufig finden sich Erklärungsversuche, die angebliche Unterschiede zwischen Crowdinvesting und Crowdfunding erörtern. So wird oft behauptet, dass Crowdfunding nur für die Finanzierung von künstlerischen oder sozialen Projekten ohne monetären Nutzen für den Kapitalgeber beschreibt. Crowdinvesting hingegen bezeichne das Investieren in Firmen mit eindeutiger Gewinnabsicht. Eine derartige Unterscheidung ist jedoch falsch! Vielmehr ist Crowdinvesting eine Teilmenge des Crowdfunding.

Beim Crowdfunding wird zwischen diversen Modellen und Kombinationen der Modelle unterschieden. Die wesentlichen 4 Modelle sind das donation-based model, das reward-based model, das lending-based model und das equity-based model.

Unter dem donationbased model versteht man Crowdfunding, bei dem der Geldgeber das Geld sozusagen für einen guten Zweck gibt. Das Geld kommt einem bestimmten Projekt oder Zweck zugute und der Geldgeber bekommt dafür keine materielle oder finanzielle Gegenleistung. Beispiele sind karitative Projekte oder neuerdings die Finanzierung von wissenschaftlichen Projekten.

Im Falle des rewardbased model erhält der Geldgeber eine Gegenleistung für seine Investition, die allerdings sehr unterschiedlich ausfallen kann. Das können bei der Finanzierung eines Musikalbums eines Künstlers Konzertkarten oder CDs sein, bei der Finanzierung eines Tech-Startups aber auch Hardware oder Rabatte auf Dienstleistungen.

Das equitybased model beschreibt die Beteiligung der Geldgeber am zu finanzierenden Unternehmen oder Projekt. Der Investor erhält demnach Unternehmensanteile, das Unternehmen erhält durch die Finanzierung Eigenkapital.

Legt man das lendingbased model zugrunde, vergibt der Geldgeber ein Darlehen. Die Ausgestaltung ist prinzipiell beliebig, in Deutschland werden überwiegend partiarische Darlehen vergeben.

Crowdinvesting bezeichnet im D-A-CH-Raum im Wesentlichen die Kapitalausstattung von Unternehmen (Startups und KMU) durch viele Geldgeber. Die Geldgeber sind dadurch motiviert, dass sie für ihre Investition eine Rendite erhalten. Ob diese durch die Veräußerung von Unternehmensanteilen zustande kommt oder durch das Rückzahlen des Darlehensbetrags zuzüglich Zinsen ist also völlig egal. Folglich können alle Merkmale von Crowdinvesting durch das equity-based model und das lending-based model hinreichend beschrieben werden. Es ist also keinesfalls so, dass sich Crowdinvesting und Crowdfunding völlig voneinander unterscheiden und prinzipiell unterschiedliche Zwecke verfolgen.

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Forex Demokonten zum Ausprobieren

Forex Trading kann sehr lukrativ sein, birgt aber auch viele Risiken. Um Einsteigern eine Möglichkeit zu geben in das Thema einzusteigen bieten Forex Broker sogenannte Demokonten an. Diese funktionieren prinzipiell genau so, wie Musterdepots für Aktien.

Bei den meisten Forex Brokern sticht sofort auf der Startseite die Möglichkeit ein Demokonto zu eröffnen ins Auge. Der verlinkende Hinweis führt zur Registrierung, bei der Benutzername und Passwort festgelegt werden. Demokonten sind in der Regel für mindestens 30 Tage verfügbar, bei einigen Portalen ist der Zugang sogar unbegrenzt.

Beim Forex Handel mit Demokonten wird ausschließlich virtuelles Geld eingesetzt. In der Regel verfügt ein Demokonto über eine Summe von etwa 10.000 virtuellen Dollar. Alle Funktionen der Demokontos entsprechen denen eines echten Kontos und sind dazu geeignet, angehende Händler mit ihrem zukünftigen Trading vertraut zu machen. Der erste Schritt beim Forex Trading ist die Auswahl des Währungspaares mit dem gehandelt werden soll. Anschließend kann man sich entsprechende Charts ansehen. Hier sieht der Trader die Kursentwicklung und kann sich mit den diversen Begriffen und ihrer Bedeutung vertraut machen. Begriffe wie Einsatzhöhe, Hebel, Stop Loss und Take Profit werden in den Dokumentationen der Anbieter anschaulich erklärt. Des Weiteren müssen vor dem ersten Einsatz von virtuellem Geld alle möglichen Instrumente in Augenschein genommen werden.

Mit einem Demokonto handeln unterscheidet sich von einem Echtgeldkonto nur dadurch, dass weder echte Gewinne noch reale Verluste möglich sind. Alle anderen Details, wie Kurse und deren Verlauf sind real und bestens dazu geeignet individuelle Trading-Strategien zu erarbeiten. Obgleich niemand in einem Demoaccount echtes Geld verlieren kann, sollte beim Üben schon die gleiche Vorsicht wie beim Umgang mit echtem Geld angewendet werden um das richtige Gespür zu bekommen. Ein Demokonto kann man z.B. bei dem Broker 4XP eröffnen. Weitere Infos dazu z.B. auf http://www.forex-einstieg.de/broker/4xp/. Es gibt aber noch eine Vielzahl weiterer Broker, die diese Möglichkeit anbieten.

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